Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente. Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger
Gründung des Norddeutschen Bundes / Deutsches Reich / Nationalstaat Deutschland
Gründung des Norddeutschen Bundes, am 01. Juli 1867 Der Weg zur Bundesverfassung 1866/1867 Die Gründung des Norddeutschen Bundes war ein längerer Prozess in den Jahren 1866 und 1867. Dabei bildete Preußen mit den verbündeten Staaten in Nord- und Mitteldeutschland einen
Norddeutsche Bund
Der Norddeutsche Bund vereinte von 1866 bis 1871 alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung. Er war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs und der bisher
Kaiserbrief vom 27. November 1870
Als Kaiserbrief wird das vom norddeutschen Bundeskanzler Otto von Bismarck am 27. November 1870 aufgesetzte und durch den bayerischen König Ludwig II. (geb. 1845, reg. 1864–1886) am 30. November 1870 unterzeichnete Schreiben an die deutschen Bundesfürsten bezeichnet. Den Kaiserbrief übergab Ludwigs
Novemberverträge
Unter Novemberverträge versteht man die im November 1870 abgeschlossenen Staatsverträge über einen Beitritt der Königreiche Bayern und Württemberg, der Großherzogtümer Baden und Hessen zum Norddeutschen Bund. Eine Neugründung war hierbei nicht vorgesehen, vielmehr sollte der Norddeutsche Bundesstaat sich mit den
Bundesverfassung
Deutsche Reichsverfassung 1871, Verfassung des Deutschen Reiches, Bismarcksche Verfassung, Verfassung des ewigen Bundes, Verfassung des Nationalstaat Deutschland, Bundesverfassung, aktuelle Verfassung. Titel: Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs. Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 16, Seite 63 – 85 Fassung