Deutschösterreich: Gebietsstand der Republik aufgrund des Gesetzes der provisorischen Nationalversammlung Deutschösterreichs vom 22.11.1918. Umfaßt alle deutschsprachigen Gebiete und Länder der ehemaligen österreichischen Reichshälfte. Daneben ist die Grenze des heutigen Österreichs zum Vergleich angegeben. Die Länder Vorarlberg und Deutsch-Tirol bildeten ursprünglich eine gemeinschaftliche Provinz namens »Tirol-Vorarlberg«. Die Provinz wurde jedoch noch 1918 in die heutigen Gebietsteile aufgegliedert, da Vorarlberg bis 1920 gedachte, sich der Schweiz anzuschließen. Das heutige Tirol führte amtlich den Namen »Deutschtirol«, um sich von »Welsch-Tirol« (dem heutigen Trentino) abzugrenzen; »Deutschtirol« gehörte demnach natürlich auch das heutige italienische Südtirol an.
Deutschösterreich, auch Deutsch-Österreich, bezeichnete in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der österreichischen Länder (Cisleithanien). Die Bezeichnung steht ebenso für den 1918 gegründeten Staat, der sich bald in Republik Österreich umbenennen musste.
Die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrats der Monarchie waren am 21. Oktober 1918 als Provisorische Nationalversammlung Deutschösterreichs in Wien zusammengetreten. In den folgenden Tagen löste sich die Habsburger Doppelmonarchie de facto auf. Am 30. Oktober 1918 wählten die deutschen Abgeordneten den Staatsrat als Exekutivausschuss, der die Staatsregierung Renner I für das von der Versammlung vertretene deutsche Sprachgebiet berief.
In den am 3. November 1918 von Exponenten der alten Ordnung geschlossenen Waffenstillstand von Villa Giusti wollten sich die Repräsentanten Deutschösterreichs nicht hineinziehen lassen und enthielten sich jeglicher Mitwirkung oder Kenntnisnahme. Am 12. November 1918, dem Tag nach der Verzichtserklärung des Kaisers und der Enthebung seiner letzten Regierung, riefen sie auf Grund eines Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 11. November die deutschösterreichische Republik aus und beschlossen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich. Sie bezeichneten den neuen Staat als „demokratische Republik“ (Art. 1), die gemäß Art. 2 „Bestandteil der Deutschen Republik“ sein sollte.
Artikel 2 erwies sich bereits im Frühjahr 1919 als politisch irreal. Abweichend von dem am 12. November 1918 gefassten Beschluß musste Deutschösterreich am 10. September 1919 im Vertrag von Saint-Germain dem von den Siegermächten geforderten Staatsnamen Republik Österreich und voller Souveränität gegenüber der deutschen Republik zustimmen, anders wäre kein Vertrag zustande gekommen. Diese Änderungen wurden von der Konstituierenden Nationalversammlung mit dem Gesetz über die Staatsform vom 21. Oktober 1919 beschlossen. Im Gesetz wurde auch festgelegt, dass Deutschösterreich unter dem Namen „Republik Österreich“ kein Rechtsnachfolger des ehemaligen kaiserlichen Österreich ist.
Vorgeschichte
Mit dem sich abzeichnenden militärischen Zusammenbruch im Herbst 1918 und der daraus resultierenden Niederlage der k.u.k. Armee im Ersten Weltkrieg begann der Zerfall Österreich-Ungarns. Kroaten, Serben und Slowenen (6. Oktober), Polen (7. Oktober) und Tschechen (28. Oktober) erklärten ihre Unabhängigkeit von der Habsburgermonarchie und riefen eigene Staaten aus. Am 24. Oktober erklärte die ungarische Regierung die Realunion mit Österreich – mit Zustimmung des Königs – zum Monatsende als erloschen. Am 30. Oktober wurde durch die Provisorische Nationalversammlung der Staat Deutschösterreich konstituiert. Mit dem Waffenstillstand vom 3. November schied Österreich offiziell aus dem Ersten Weltkrieg aus.
Als Kaiser von Österreich verzichtete Karl I. am 11. November 1918 „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“, zwei Tage später erklärte er den gleichen Verzicht als König Karl IV. von Ungarn.
Ungarn blieb nach einem Zwischenspiel als Räterepublik ein verkleinertes Königreich ohne König. Weite Gebiete wechselten zum Kriegssieger Italien, zum neuen Staat der Slowenen, Kroaten und Serben, zu Rumänien und zu Polen, das als Staat aus Teilen Altösterreichs, des Deutschen Reiches und Rußlands wieder erschaffen wurde.
Gründungsphase
Am 16. Oktober 1918 hatte Kaiser Karl I. in seinem Völkermanifest an Stelle der cisleithanischen Reichshälfte die Bildung eines Staatenbundes mit ihm als Kaiser angeregt. (Im Königreich Ungarn unterblieb eine ähnliche Initiative, da die magyarische Regierung an der Einheit der historischen Gebiete des Königreichs festhalten wollte.)
Am 21. Oktober 1918 traten die zuletzt 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten des deutschen Österreich (ihre Funktionsperiode war im Krieg bis 31. Dezember 1918 verlängert worden) im niederösterreichischen Landhaus in Wien als Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten zusammen (es handelte sich ausschließlich um Männer). Sie übernahmen die Idee des Staatenbundes nicht. Zu dieser konstituierenden Sitzung kamen von den insgesamt 516 Reichsratsabgeordneten die 208 Vertreter jener Gebiete der Monarchie zusammen, die überwiegend deutsch, also deutschsprachig, besiedelt waren.
Zu gleichberechtigten Präsidenten der Versammlung wurden Franz Dinghofer, Jodok Fink und Karl Seitz gewählt (sie wechselten sich in ihren Funktionen wöchentlich ab). Für sich selbst beschloß die Versammlung den Namen Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich, womit die amtliche Staatsbezeichnung festgelegt war. Diese war schon Jahrzehnte vorher in der politischen Publizistik verwendet worden; z. B. brachte der spätere erste Bundespräsident Österreichs, Michael Hainisch, 1892 eine statistisch-volkswirtschaftliche Studie unter dem Titel Die Zukunft der Deutschösterreicher heraus.
Seitz, bis 4. März eines der drei Staatsoberhäupter, vom 5. März 1919 an das republikanische Staatsoberhaupt, erklärte nach seiner Wahl: „Wir legen heute den Grundstein für ein neues Deutschösterreich. Dieses neue Deutschösterreich wird errichtet werden nach dem Willen des deutschen Volkes.“ Speziell die Sozialdemokraten und die Großdeutschen verbanden damals mit dem Begriff „Österreich“ die vergangene Habsburgermonarchie. Karl Renner hatte daher in seinem im Oktober 1918 entstandenen, vor der Beschlussfassung mehrfach geänderten Entwurf zur provisorischen Verfassung den neuen Staat als „Südostdeutschland“ bezeichnet. Auch Namen wie „Hochdeutschland“, „Deutsches Bergreich“, „Donau-Germanien“, „Ostsass“, „Ostdeutscher Bund“, „Deutschmark“, „Teutheim“, „Treuland“, „Friedeland“ oder „Deutsches Friedland“ waren als Vorschläge in Umlauf. Schließlich setzten sich die christlichsozialen Politiker durch, die den Österreich-Begriff nicht völlig aufgeben wollten.
Von der provisorischen Nationalversammlung wurde
- (vergeblich) die Gebietsgewalt über alle cisleithanischen Gebiete mit einer mehrheitlich deutschsprachigen Bevölkerung beansprucht,
- die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung angekündigt (sie fand am 16. Februar 1919 statt),
- aus der Mitte der Abgeordneten am 30. Oktober 1918 ein Vollzugsausschuss, der Staatsrat, mit den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren Mitgliedern (darunter der Staatskanzler und der Staatsnotar), gewählt und es wurden
- weitere fünf Ausschüsse der Provisorischen Nationalversammlung konstituiert.
Parallel dazu organisierten sich die anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Doppelmonarchie. Am 24. Oktober erklärten galizische Politiker, ein gemeinsames Parlament in Wien sei ab sofort sinnlos. Tschechische Politiker gründeten am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik; die Völker des heutigen Serbien, Kroatien und Slowenien bildeten am 29. Oktober das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien). Mit 31. Oktober erklärte das Königreich Ungarn die Realunion mit Österreich für beendet.
Der neue Staat
Erste Regierung
Am 30. Oktober 1918 ernannte der Staatsrat unter Vorsitz von Karl Seitz die erste Regierung (Staatsregierung Renner I), womit die Staatswerdung abgeschlossen war. Staatskanzler der Konzentrationsregierung aus Sozialdemokraten, Christlichsozialen und Großdeutschen wurde der Sozialdemokrat Karl Renner. Gleichzeitig amtierte in den ersten Novembertagen 1918 noch die kaiserlich-königliche Regierung Lammasch, deren Zuständigkeitsbereich sich innerhalb einer Woche von ganz Cisleithanien auf das verkleinerte deutsche Restösterreich bzw. das neue Österreich (der österreichische Name sollte im neuen Staatsnamen erhalten bleiben) reduziert hatte. Sie administrierte die Auflösung des früheren Staatsgebietes, soweit sie von Wien aus zu beeinflussen war, übergab ihre Deutschösterreich betreffenden Agenden Anfang November der Staatsregierung Renner I, wurde aber auf Wunsch des Kaisers erst am 11. November 1918 von ihm enthoben, als er seine Verzichtserklärung abgegeben hatte.
Klärung der Staatsform
Der neue Staat hatte seine Staatsform vorerst offen gelassen. Sozialdemokraten plädierten von Anfang an für die Republik ohne rechtlichen Zusammenhang mit der früheren Verfassung, wollten also auf revolutionärem Wege die Bildung eines neuen republikanischen Staates einleiten. Die Christlichsozialen konnten sich den Kaiser vorerst noch als „lebenslänglichen Volksanwalt“, wie Ignaz Seipel die Funktion in einem Zeitungsbeitrag beschrieb, vorstellen. Letztlich nahmen auch die Christlichsozialen von monarchischen Staatsformen Abstand. Ihre Spitzenpolitiker arbeiteten gemeinsam mit Renner und Vertretern der wenige Stunden später entlassenen k.k. Regierung an der Erklärung, die der zur vollständigen Abdankung nicht bereite Kaiser abgeben sollte, um einen Konflikt des Monarchen mit den Repräsentanten des republikanischen Staates zu vermeiden.
Am 11. November 1918 unterzeichnete Kaiser Karl I. in Schloß Schönbrunn die so genannte Verzichtserklärung. Die Schlüsselsätze dieser Erklärung lauteten:
„Im voraus erkenne ich die Entscheidung an, die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform trifft. Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung übernommen. Ich verzichte auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften.“
In der Erklärung enthob der Kaiser von Österreich weiters seine Regierung ihres Amtes; noch am gleichen Abend übersiedelte er nach Schloß Eckartsau in den Donauauen, damals ein Schloss im Privateigentum der Habsburgischen Familienstiftung.
Proklamation der Republik
Zu diesem Zeitpunkt war für den 12. November von den neuen Politikern längst die Ausrufung der Republik vereinbart worden: Die Provisorische Nationalversammlung trat im bis dahin dem – sich am gleichen Tag de facto selbst auflösenden – Reichsrat unterstehenden Parlamentsgebäude zusammen und beschloss mit nur zwei Gegenstimmen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich. Das Gesetz zählt zu den wesentlichen Bausteinen der Bundesverfassung des neuen Staates.
Die ersten beiden Artikel lauteten:
„Artikel 1.
Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.Artikel 2.
Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.“
entnommen aus wikipedia zum Stand: 23.10. 2019
Die deutschösterreichischen Provinzen im Einzelnen:
- Iglau: 374 km², 31.000 Einwohner (1920). Davon 17.000 Tschechen und 14.000 Deutsche.
- Brünn: 70 km², 263.600 Einwohner (1920). Davon 209.600 Tschechen und 54.000 Deutsche.
- Olmütz: 42 km², 66.400 Einwohner (1920). Davon 51.400 Tschechen und 15.000 Deutsche.
Von Deutschösterreich formal beanspruchte Gebiete:
Das damalige Ende des Staatskonzepts Deutschösterreichs
Es stellte sich bereits im Frühjahr 1919 heraus, dass das Staatskonzept Deutschösterreichs nicht realisierbar war. Es gelang dem neuen Staat nicht, all jene Gebiete des früheren kaiserlichen Österreich mit einer deutschen Bevölkerungsmehrheit in einem Staatsverband zusammenzufassen, auf die er Anspruch erhob. Südtirol, bereits seit dem 3. November 1918 italienisch besetzt, wurde schließlich von Italien formell annektiert; die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete Böhmens und Mährens waren von der Tschechoslowakei besetzt worden und fielen letztendlich ihr zu. Auch der Zusammenschluss mit der Weimarer Republik, der unter anderem unter Berufung auf das von US-Präsident Woodrow Wilson formulierte Selbstbestimmungsrecht der Völker angestrebt wurde, konnte nicht realisiert werden.
85 der 208 an der Provisorischen Nationalversammlung teilnehmenden (Reichsrats-)Abgeordneten waren 1911 in Gebieten gewählt worden, in denen die Konstituierende Nationalversammlung am 16. Februar 1919 nicht mitgewählt werden konnte. Das neue Parlament (159 gewählte und elf einberufene Abgeordnete)
Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit
Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland
Personenstandsgesetz für Deutschland im Deutschen Reich 1896 Stand 18.08.1896
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Bundesstaat Deutschösterreich
RGBl-1801141-Nr04-Gesetz betreffend die Wiederherstellung der Bundesstaaten
Wiederherstellung der Gemeinden des Bundesstaat Deutschösterreich
RGBl-1306062-Nr21-Gemeindeverfassung – Reichsgemeindeverfassung
Kontakt zum Minister des Bundesstaates Deutschösterreich