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Königreich Bayern

 
Wappen Flagge
Wappen des Königreichs Bayern Flagge des Königreichs Bayern
Lage im Deutschen Reich
Lage des Königreichs Bayern im Deutschen Kaiserreich
Landeshauptstadt München
Regierungsform Konstitutionelle Monarchie (ab 1818)
Staatsoberhaupt König (bis 1918)
Dynastie Wittelsbacher
Bestehen 1806–1918
Fläche 75.865 km²
Einwohner 6.176.057 (1900)
6.524.372 (1910)
Bevölkerungsdichte 81 Einwohner/km²
Währung Bayerischer Gulden,
(1806–1873)
Deutsche Goldmark „Mark“,
(1873–1914)
Mark
(1914–1918)
Entstanden aus Kurfürstentum Bayern Kursfürstentum Bayern
Aufgegangen in Bayern Freistaat Bayern   Königreich Bayern Räterrepublik Bayern
Hymne Heil unserm König, Heil!
Stimmen im Bundesrath 6 Stimmen
Kfz-Kennzeichen II A bis II Z
(mit B, C, D, E, H, N, S, U)
Karte
Bayern von 1800 bis heute

 

Maximilian von Montgelas (1806)

 

Maximilian I. von Bayern im Krönungsornat (Gemälde von Joseph Karl Stieler, ca. 1820)

Das Königreich Bayern war ein Staat in Mitteleuropa. Es hatte seinen Ursprung in dem am 26. Dezember 1805 beim Frieden von Pressburg zwischen den Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte und des deutschen und österreichischen Kaisers Franz I. abgeschlossenen Friedensvertrag. Am 1. Januar 1806 erfolgte in München die Proklamation von König Maximilian I. Joseph.

Das Staatsgebiet umfaßte das Kurfürstentum Bayern, zahlreiche säkularisierte altbayrische Gebiete wie Passau, Berchtesgaden und den Rupertiwinkel, die linksrheinische Pfalz sowie weite Teile Frankens und Schwabens.

Das Königreich existierte bis in das Jahr 1918, als sein letzter König Ludwig III. aufgrund der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges das Land verließ und ins Exil nach Ungarn flüchtete. Mit der Errichtung des Freistaates Bayern und zeitweise der Räterepublik Bayern wurde nicht ein neuer Staat in Bayern gegründet, sondern Bayern letztlich als sogenannte Parlamentarische Republik neu organisiert.

Der Bundesstaat Bayern ging im neu und mit Gewalt geschaffenen Freistaat Bayern bzw. Land der Weimarer Republik auf.

Wie nun der Bundesstaat Bayern wieder handlungsfähig eingerichtet werden kann, das lesen Sie am Ende dieses Chronik oder hier……

 

100 Jahre nach der Novemberrevolution von 1918/19, welche durch deutsche Parteien und Geheimbünde initiiert wurde, ist bewiesen, daß Kaiser Wilhelm II. entgegen aller geltenden Gesetze und der Verfassung, abgedankt wurde. Dadurch konnte Deutschland der sozialistisch-marxistischen Weltanschauung „Demokratie“ geopfert werden, obwohl mit der Verfassungsänderung zum  28. Oktober 1918 durch die beiden gesetzgebenden Organe Bundesrath und Reichstag, der Weg von der Konstitutionellen Monarchie zu einer Parlamentarischen Monarchie geschaffen wurde.

Geschichte

Gründung und territoriale Expansion

Im Frieden von Lunéville 1801 musste Kurpfalzbayern wie andere Staaten des damaligen Heiligen Römischen Reiches zugunsten Frankreichs auf seine linksrheinischen Gebiete verzichten. Damit verlor es die linksrheinischen Teile der Kurpfalz und das Herzogtum Jülich. Dem Kurfürstentum Bayern wurden beim Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 Teile Frankens und Schwabens zugesprochen; es musste aber den noch verbliebenen rechtsrheinischen Teil der Kurpfalz an Baden abgeben. 1805 band sich Bayern durch den Bogenhausener Vertrag an das Frankreich Kaiser Napoleons. Während die neue 30.000 Mann starke bayerische Armee am 2. Dezember 1805 österreichische Truppen bei Iglau festhielt, gewann Napoleon die Dreikaiserschlacht von Austerlitz. Die Verträge von Brünn und der Friede von Preßburg brachten Bayern großen Landgewinn, unter anderem ganz Tirol und Vorarlberg, die österreichisch-schwäbische Markgrafschaft Burgau, die Reichsstadt Augsburg und das Gebiet um Lindau. Ansbach, Eichstätt und das Passauer Ilzland wurden ebenfalls Teil des neuen Bayern. Im März 1806 trat Bayern freiwillig das rechtsrheinische Herzogtum Berg im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach an Napoleon ab.

Im Frieden von Preßburg, der am 26. Dezember 1805 zwischen Frankreich und dem deutschen Kaiser Franz II. geschlossen wurde, wurde das mit Napoleon verbündete Bayern zum Königreich proklamiert. Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern – seit 1799 Herrscher über Kurbayern – nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel „König Maximilian I. von Bayern“ an. Maximilian war zuvor Herzog von Zweibrücken gewesen, wozu er nach dem Tode seines Vorgängers Karl II. August 1795 bestimmt worden war. Nach dem Aussterben der bayerischen Linie der Wittelsbacher 1777 wurde er als Vertreter der pfälzischen Linie 1799 zum Herrscher über Bayern.

Die Zwangsaushebung von Rekruten für die bayerische Armee führte zum Aufstand der Tiroler unter Andreas Hofer, der am 9. April 1809 in der Tiroler Hauptstadt Innsbruck begann und am 1. November 1809 mit der Niederlage der Tiroler am Bergisel endete. Der Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 zwischen Frankreich und Bayern führte zu Gebietsarrondierungen. Bayern erhielt die Markgrafschaft Bayreuth, das Fürstentum Regensburg, das Innviertel, das halbe Hausruckviertel sowie Salzburg und die ehemalige Fürstpropstei Berchtesgaden als Territorien hinzu. Im Gegenzug mussten das südliche Tirol und einige schwäbische Gebiete abgegeben werden. Durch den Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg vom 18. Mai 1810 und die jeweiligen Gebietsabtretungen wurde die heute noch bestehende Grenze geschaffen.


Krone des Königreichs Bayern (Schatzkammer der Münchner Residenz, 2013)

 

König Maximilians Minister Maximilian Graf von Montgelas gilt dabei als Schöpfer des modernen bayerischen Staates. Am 1. Mai 1808 wurde die Bayerische Konstitution erlassen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte gewährte und den König als Staatsorgan definierte. Der König mußte die Verfassung beeiden und war dieser damit unterworfen. Gleichzeitig beseitigte die Verfassung alle Relikte der Leibeigenschaft, die das alte Reich hinterlassen hatte. Durch die Religionsedikte vom 10. Januar 1803 und vom 14. Juni 1809 wurden alle drei christlichen Bekenntnisse gleichberechtigt – Katholiken, Reformierte und Lutheraner.

1807 wurden die ständischen Steuerprivilegien abgeschafft. 1805 wurden alle erblichen und käuflichen Ämter durch die große Dienstespragmatik abgeschafft. Das Münchner Regulativ von 1805 und das Judenedikt von 1813 gewährten den Israeliten im neuen Bayern erste Freiheiten.

Am 27. August 1807 führte Bayern als erstes Land der Welt eine Pockenimpfung ein. 1812 wurde die bayerische Gendarmerie gegründet. Durch ein neues Strafgesetzbuch, das Anselm von Feuerbach entworfen hatte, wurde 1813 die Folter abgeschafft.

Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1814/15 musste Bayern seine Zugewinne Tirol und Salzburg sowie das wiedergewonnene Innviertel großenteils wieder aufgeben. Es bekam aber zum Ausgleich linksrheinische Teile der Pfalz sowie fränkische Gebiete um Würzburg und Aschaffenburg zurück. Die neuen Grenzen wurden letztendlich durch den Vertrag von München 1816 festgelegt. Der badisch-bayerische Grenzstreit über die rechtsrheinische Pfalz wurde dann 1818 auf dem Aachener Kongress zugunsten Badens entschieden.

Am 2. Februar 1817 entließ der bayerische König Montgelas auf Drängen einiger seiner Gegner.

Königreich Bayern im Rheinbund 1806,
mit Tirol

Königreich Bayern im Rheinbund 1812,
mit Salzburg

Königreich Bayern im Deutschen Bund 1816,
mit der Pfalz

Verfassung des Königreiches

1818 erließ Maximilian I. Joseph die Verfassung von 1818, die im Gegensatz zur Verfassung von 1808 auch die Frage einer Volksvertretung regelte. Sie fügte zu den bürgerlichen Freiheiten noch politische Freiheiten hinzu. „Kein Land ist wohl jetzt in Europa, wo freier gesprochen, freier geschrieben, offener gehandelt wird als hier in Bayern“, jubelte Anselm von Feuerbach 1818. Die neue Verfassung sah eine Gliederung in zwei Kammern vor. In der ersten Kammer saßen Vertreter der Geistlichkeit und des Adels sowie weitere vom König ernannte Personen. Die zweite Kammer wurde nach einem indirekten Zensuswahlrecht besetzt. Mit ihr wurde Bayern zur konstitutionellen Monarchie. Die 1808 gewährte Verfassung des Königreiches Bayern, die 1818 weitgehend überarbeitet wurde, wurde in dieser Form (mit gewissen Ergänzungen und Änderungen) bis zum Ende der Monarchie 1918, also genau 100 Jahre lang, angewandt und ist bis heute die einzig wahre und souveräne Verfassung von Bayern.

Bayerisches Geld: Gulden und Kreuzer

Ab 1806 galt die bayerische Münzordnung im neuen Königreich, sie vereinheitlichte das Münzwesen im Königreich und beendete das Münzchaos, welches durch das alte Reich entstanden war. Der Begriff „Münze“ ist dabei wörtlich zu nehmen, denn bayerisches Papiergeld gab es erst 30 Jahre später. 60 Kreuzer hatten den Wert von einem Gulden. Geprägt wurden die bayerischen Münzen zentral in München durch das königliche Münzamt. Auch kleinste Werte der bayerischen Währung, wie z. B. Ein- und Sechs-Kreuzer-Stücke, trugen die Porträts der bayerischen Könige. Das bayerische Wappen mit Krone war immer auf der Gegenseite abgebildet.

Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank bekam 1836 das Privileg, bayerische Banknoten herauszugeben. Damit wurde sie zur bayerischen Notenbank. 100.000 Gulden in Banknoten zu 10 Gulden waren 1836 die Grundlage der neuen Ära der Geldwirtschaft im Königreich. Entgegen der Skepsis bayerischer Politiker und Banker wurden diese neuen Scheine bald zu einem akzeptierten und beliebten Zahlungsmittel. 1839 wurden erstmals auch bayerische 100-Gulden-Noten gedruckt. Ab 4. Dezember 1871 trat an die Stelle des bayerischen Guldens die reichseinheitliche, neue „Mark“.

Bayern in der Zeit des Deutschen Bundes

Nach dem Tod seines Vaters Maximilian I. am 13. Oktober 1825 folgte Ludwig I. Er machte Bayerns Hauptstadt München zu einem Zentrum von Kunst und Kultur. Der neue König gründete Universitäten und förderte eine Reform der Schulen im Königreich. Er sanierte den Staatshaushalt und sicherte die Finanzen des Königreiches durch Einsparungen in allen Bereichen, auch beim Militäretat. Durch den Londoner Vertrag von 1832 verpflichteten sich die europäischen Mächte Rußland, Frankreich und England, den bayerischen Prinzen Otto als neuen König von Griechenland einzusetzen. 1828 wurde der bayerisch-württembergische Zollverein gegründet. Nach der Julirevolution 1830 in Paris und der Ausbreitung der revolutionären Bewegung auf weite Teile Europas zeigte Ludwigs Politik zunehmend reaktionäre Tendenzen. Er führte die Zensur wieder ein und beseitigte die Pressefreiheit. Unter Ludwig I. steigerte sich der Einfluß der sogenannten Ultramontanen unter Karl von Abel. Abel behinderte u. a. auch die Bildung evangelischer Gemeinden, begünstigte Konvertiten zum Katholizismus und betonte die monarchische Autorität. Das Hambacher Fest 1832 in der Pfalz auf dem Hambacher Schloß bei Neustadt an der Weinstraße hatte seine Wurzeln in der Unzufriedenheit der pfälzischen Bevölkerung mit der bayerischen Verwaltung. 1834 trat Bayern dem Deutschen Zollverein bei.

Karikatur im Kladderadatsch, Pamphlet deutscher Nationalisten gegen das Königreich Bayern von 1865: Es bezeichnet Bayern als Höllenhund, der den Eingang zur Deutschen Einheit bewacht. Mit dem schwebenden Hut verweist der Zeichner darauf, dass Bayern die Königskrone erst durch den französischen Gewaltherrscher Napoleon I. erhalten hatte, oder aber darauf, dass Bayerns Verhalten im Interesse des aktuellen Kaisers Napoleon III. war.

 

1848 übernahm Maximilian II. nach der Abdankung seines Vaters wegen der Affäre mit Lola Montez die Regierungsgeschäfte. Unter seiner Regierung gab der Landtag liberale Reformen in den Bereichen Landtagswahlrecht, Pressezensur, Versammlungs- und Vereinsrecht sowie Gerichtswesen bekannt, ebenso die Bauernbefreiung. Die Umsetzung dieser Reformen nahm jedoch viel Zeit in Anspruch. Maximilians Vorhaben eines Gesetzes zur Judenemanzipation stieß auf starken Widerstand im Volk.

Die am 28. März 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung lehnte der neue König ab. Das löste den Pfälzischen Aufstand aus. Der König rief preußisches Militär zu Hilfe und am 10. Juni 1849 marschierte auch ein bayerisches Armeekorps in der Pfalz ein, wodurch der Aufstand niedergeschlagen wurde. Bayern beteiligte sich trotz preußischer Hilfe in der Pfalz nicht an der Erfurter Union, mit der der preußische König teilweise eine Deutsche Einheit herstellen wollte. In der Herbstkrise 1850 stand Bayern daher an der Seite Österreichs und marschierte auch mit seinen Truppen in Kurhessen ein, wo bayerisch-österreichische und preußische Armeen einander gegenüberstanden.

Zusammen mit seinem Minister Ludwig von der Pfordten betrieb Maximilian in den folgenden Jahren das Konzept der Trias-Politik, eines Dritten Deutschlands. Die deutschen Mittelstaaten unter Führung Bayerns sollten sich zur dritten Kraft neben den beiden Großmächten Preußen und Österreich entwickeln. Es beteiligte sich daher an den Würzburger Konferenzen. Allerdings waren die übrigen Staaten gegenüber Bayern ebenfalls mißtrauisch.

Schild in Bayern: K[önigliche] Post-Expedition und Telegraphen-Station (Foto von 2009)

 

Maximilian II. war bis zu seinem Tod am 10. März 1864 König von Bayern. Noch am gleichen Tag wurde sein ältester Sohn Ludwig als Ludwig II. zum König ausgerufen. Nach dem Bundesbeschluß vom 14. Juni 1866 gegen Preußen begann der Deutsche Krieg. Bayern kämpfte im Zuge des Mainfeldzugs an der Seite Österreichs gegen Preußen und erlitt in den Gefechten bei Uettingen am 26. Juli eine schwere Niederlage.

Bayern und die Reichsgründung

In der Folge gründete 1867 Preußen den Norddeutschen Bund. Bayern blieb außerhalb des Bundes und schloß sich auch nicht einem süddeutschen Staatenbund an, der im Prager Frieden vorgeschlagen worden war. Bayern genoß somit als Ergebnis des Krieges von 1866 die einzigen vier Jahre seiner Geschichte (1866–1870), in denen es de iure voll souverän = ohne Eingliederung in einen übergreifenden Staat oder Bund lebte. König Ludwig II. mußte jedoch am 22. August 1866 ein Schutz- und Trutzbündnis unterzeichnen. Damit war die bayerische Armee im Kriegsfall dem preußischen König als Bundesfeldherr unterstellt. Im Krieg gegen Frankreich 1870 kämpfte Bayern folglich an der Seite Norddeutschlands.

Mit den Novemberverträgen vom November 1870 wurde auch Bayerns Beitritt zum Norddeutschen Bund vorbereitet. Nur widerwillig und verspätet ratifizierte der bayerische Landtag die Reichsverfassung vom 1. Januar 1871, trat ihr und dem gesamtdeutschen Staat dennoch rückwirkend bei. Die Widerstände gegen einen Beitritt zum von Preußen dominierten neuen Reich waren beachtlich. Nur knapp, und nach großen Widerständen besonders der bayerischen Patriotenpartei, konnte die bayerische Regierung unter Ministerpräsident Otto von Bray-Steinburg die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichen.

Trotz der Widerstände gegen einen Beitritt zum Deutschen Reich konnte sich Bayern dabei als zweitgrößter Staat Reservatrechte sichern. Das bedeutete, daß in manchen Bereichen Bayern eine eigene Verwaltung anstelle der Reichsverwaltung haben durfte. So blieb es bei einer eigenen Armee, der eigenen Postverwaltung und der eigenen Eisenbahnverwaltung. Die Reservatrechte wurden in der Folge eifrig bewacht und durch repräsentative Bauwerke betont, wie dem Armeemuseum und dem Verkehrsministerium.

Das Königreich Bayern hatte weiterhin auch im Deutschen Reich das Recht auf eine eigene Außenpolitik und hatte daher auch eigene Diplomaten. Wegen der fortbestehenden außenpolitischen Kompetenzen Bayerns blieben auch die meisten auswärtigen Botschafter in München: Erst im Ersten Weltkrieg schlossen viele Botschaften und wurden nach Kriegsende aufgrund des Verlusts dieser Kompetenzen Bayerns nicht mehr eröffnet.

Am späten Abend des 9. Juni 1886 wurde der „Märchenkönig“ Ludwig II. auf Schloß Neuschwanstein festgenommen. Eine Kommission der Bayerischen Regierung teilte ihm mit, dass er entmündigt sei. Man verbrachte ihn noch in der Nacht auf Schloß Berg. Sein Onkel Luitpold übernahm tags darauf am 10. Juni als Prinzregent die Regentschaft. Als wenige Tage später, am 13. Juni 1886, Ludwig II. im Starnberger See bei Schloß Berg den Tod fand, wurde erbfolgegemäß sein jüngerer Bruder Otto König von Bayern.

Prinzregentschaft und Erster Weltkrieg

Da König Otto aufgrund einer Geisteskrankheit aber nicht regierungsfähig war, wurden von dem Prinzregenten Luitpold, er war der dritte Sohn Ludwigs I. und Bruder von Max II., weiterhin die Regierungsgeschäfte geführt. Dieser Interimszustand währte dann bis zu seinem Tode 1912 über ein Vierteljahrhundert.

Die „Prinzregentenzeit“, wie die Regentschaft Prinz Luitpolds häufig bezeichnet wird, gilt aufgrund der politischen Passivität Luitpolds als Ära der allmählichen Rückstellung bayerischer Interessen hinter die des Reichs. In Verbindung mit dem unglücklichen Ende der vorausgegangenen Herrschaft König Ludwigs II. wirkte dieser Bruch in der bayerischen Monarchie umso stärker. Die Verfassungsänderung von 1913 schließlich brachte nach Ansicht von Historikern den entscheidenden Bruch in der Kontinuität der Königsherrschaft, zumal diese Änderung vom Landtag als Volksvertretung bewilligt worden war und somit indirekt einen Schritt weg von der konstitutionellen hin zur parlamentarischen Monarchie bedeutete. Die Verbindung dieser beiden Entwicklungen wird heute als Hauptursache für das unspektakuläre und ohne Widerstände erfolgte Ende des bayerischen Königreiches im Zuge der Novemberrevolution von 1918 betrachtet. Nach dem Tod Luitpolds folgte dessen Sohn Ludwig zunächst ebenfalls als Prinzregent, er ließ sich allerdings nach einer vom Bayerischen Landtag beschlossenen Verfassungsänderung vom 4. November 1913 offiziell am 5. November zum König Ludwig III. ausrufen. Otto behielt aber bis zu seinem Tod 1916 seinen Königstitel, so daß Bayern zwei Könige (dem Titel nach) hatte.

Durch ein Wahlbündnis zwischen dem Bayerischem Zentrum (Katholiken), wie sich die Bayerische Patriotenpartei seit 1887 nannte, und der SPD wurde 1906 das bayerische Wahlrecht liberalisiert und damit an das des Reichstages angeglichen. Das Ende des Ersten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Monarchie in Bayern. Aufgrund der Versorgungsengpässe und der Verluste im Ersten Weltkrieg schwand der Rückhalt, den die Monarchie bisher im Volk hatte. Ein Übriges tat das militante Auftreten Ludwigs III., der für eine Vergrößerung Bayerns durch Annexionen nach einem siegreich beendeten Krieg eintrat. Seine Einstellung wurde als zu preußenfreundlich wahrgenommen. Im Zuge der Novemberrevolution rief Kurt Eisner am 7. November 1918 den Freistaat Bayern aus. König Ludwig III. war abgesetzt und mußte Bayern verlassen.

Wappen

Beschreibung: In einem Wappenzelt halten zwei auf den Hinterbeinen stehende gekrönte goldene Löwen mit den erhobenen Vorderpfoten zwischen sich das eigentliche bayerische Landeswappen, das aus sechs heraldischen Komponenten besteht. Im Hauptschild (4 Komponenten) zeigt das linke obere Feld einen nach links aufgerichteten goldenen Löwen vor schwarzem Hintergrund, den Pfälzer Löwen, das Wappenzeichen der Pfalz. Im rechten oberen Feld symbolisieren drei aufwärts zeigende silberne Spitzen auf rotem Grund („Fränkischer Rechen“) den Landesteil Franken. Rechts unten steht in silbernem Feld ein aufgerichteter, nach links schreitender blauer Löwe mit goldener Krone, Wappentier der Grafschaft Pfalz-Veldenz, stellvertretend für die nördliche Rheinpfalz. Links unten repräsentiert das Wappen der Markgrafschaft Burgau, ein goldener Pfahl auf weiß und rot schräg von links unten nach rechts oben gestreiftem Grund, den Landesteil Schwaben. Der Herzschild in den Landesfarben Weiß-Blau zeigt 42 teils silberne, teils blaue, diagonal von der rechten zur linken Seite aufsteigende Rauten (Rautenmuster). Die goldene Krone über dem Wappen symbolisiert das Königtum.

Geschichte: Die Rauten wurden vom Wappen der Grafen von Bogen im heutigen Landkreis Straubing-Bogen übernommen. Durch die Hochzeit von Ludmilla von Böhmen mit Ludwig I. von Bayern (1204) kam es in den Besitz der Wittelsbacher.

Wappen des Königreichs Bayern (Kupferstich von 1809)

Jugendstil-Staatswappen des Königreichs Bayern (1913) an der 23erKaserne, Kaiserslautern. (Entwurf: Rudolf Ritter von Perignon)

Gliederung

Kreise 1838 bis 1918

Die Kreise erhielten 1838 anstelle der Flußnamen die Bezeichnungen nach den alten Herzogtümern. Diese Bezeichnungen wurden später in die noch heute bestehenden Regierungsbezirke überführt, die als Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene weitgehend (bis auf die 1946 von Bayern losgelöste Pfalz) den heutigen Regierungsbezirken entsprechen.

Die 1838 verbliebenen Kreise gliederten sich in Bezirksämter. Die Vorläufer der Bezirksämter, die Landgerichte, waren ursprünglich zugleich Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, was als struktureller Fehler der bayerischen Verfassung galt, da damit die richterliche Unabhängigkeit berührt war, nachdem der Richter (in seiner Funktion des Verwaltungsbeamten, die der des heutigen Landrats entsprach) weisungsgebunden war. Erst 1862 wurde durch Einführung der Bezirksämter, denen die Verwaltungsgeschäfte übertragen wurden, dieser Mangel behoben. In der Pfalz bestanden bereits seit 1818 Landkommissariate neben den Landgerichten. Trotz dieser rational und gleichförmig erscheinenden Gebietsgliederungen blieb die gesellschaftliche Entwicklung im Königreich zunächst von erheblichen Integrationsproblemen gekennzeichnet.

Innerhalb des Königreichs Bayern genoß die Pfalz eine rechtliche und administrative Sonderstellung, da die bayerische Regierung wesentliche Errungenschaften der französischen Zeit beibehielt.

Das Königreich Bayern war ab 1871 zweitgrößter Staat des Deutschen Reichs, 75.865 km², bestehend aus dem größeren östlichen Hauptteil (69.928 km²) und aus dem westlichen vom Rhein gelegenen kleinen Gebietsteil der Pfalz (Rheinpfalz, Rhein-Bayern; 5937 km²).

  1. Oberbayern (Bezirkshauptstadt und Kreisregierung München)
  2. Niederbayern (Landshut)
  3. Pfalz (Speyer)
  4. Oberpfalz und Regensburg (Regensburg)
  5. Oberfranken (Bayreuth)
  6. Mittelfranken (Ansbach)
  7. Unterfranken und Aschaffenburg (Würzburg)
  8. Schwaben und Neuburg (Augsburg)

Bavaria in München

Könige

Liste der bayerischen Herrscher

Die Krone des Königreichs Bayern wurde nicht getragen, jedoch bei der Inthronisierung der bayerischen Könige und bei königlichen Begräbnissen auf dem Katafalk aufgestellt. Sie befindet sich heute in der Schatzkammer der Münchner Residenz.

Militär

1812 bis 1871

Szene aus demRusslandfeldzug 1812 (Schlacht von Borodino, Gemälde vonPeter von Hess, 1843) Würzburgisches Bataillon der kgl. bayerischen Landwehr um 1840 (Gemälde von Heinrich Ambros Eckert, 1858)
Im Russlandfeldzug (unter Napoleon) erlitt die bayerische Armee schreckliche Verluste. Bereits die Schlacht bei Polozk Mitte August 1812 forderte einen hohen Blutzoll; in Richtung Moskau stieß im Wesentlichen nur noch bayerische Kavallerie vor. Von den rund 33.000 Mann, die (einschließlich nachgeschickter Verstärkungen) 1812 ausmarschiert waren, kehrten nur etwa 4.000 zurück. Vom Kronprinzen und Wrede gedrängt, wandte sich König Max I. Joseph schweren Herzens von Frankreich ab und wechselte kurz vor der Völkerschlacht bei Leipzig ins Lager der Alliierten. Der Versuch Wredes, den Durchmarsch der Grande Armée 1813 in der Schlacht bei Hanau zu stoppen, endete für das von ihm kommandierte bayerisch-österreichische Korps mit einer glimpflichen Niederlage. Im für die Alliierten anfänglich glücklosen Frankreichfeldzug von 1814 machte er diese Schlappe wieder wett und konnte in den Schlachten bei Arcis-sur-Aube und Bar-sur-Aube wertvolle Siege über den ehemaligen Verbündeten erringen.

Nach dem Beschluß der Bundesexekution gegen Preußen durch den deutschen Bundestag in Frankfurt begann der Deutsche Krieg. Die am 10. Mai 1866 angeordnete Mobilmachung der bayerischen Armee wurde erst am 22. Juni abgeschlossen, zu diesem Zeitpunkt befand sich die preußische Armee bereits fast in Böhmen. Dieser Krieg verlief für die bayerische Armee sehr unglücklich. Der bayerische Oberbefehlshaber Prinz Karl, dem auch die süddeutschen Bundestruppen unterstanden, erfuhr, als er dem Königreich Hannover zur Hilfe eilte, in Meiningen von der Kapitulation der Hannoveraner nach der Schlacht bei Langensalza. Da die Preußen rasch vordrangen, war eine Vereinigung mit einem weiter westlich liegenden Bundeskorps unter Prinz Alexander von Hessen nicht möglich, worauf sich die bayerischen Truppen nach Kissingen zurückzogen. Nach heftigen Kämpfen wich die bayerische Armee nach Schweinfurt und Würzburg zurück. Dort konnten lediglich die Festung Marienberg und ein Stadtviertel gehalten werden. Am 1. August 1866 besetzte ein preußisches Reservekorps Nürnberg.

Als es 1869 im Rahmen der spanischen Thronkandidatur von Leopold von Hohenzollern zur Zuspitzung des Verhältnisses zwischen Frankreich und Preußen kam, ließ der bayerische Kriegsminister Siegmund von Pranckh am 14. Juli 1870 die beiden bayerischen Armeekorps mobilisieren. Das 1. Armeekorps unter Ludwig von der Tann und das 2. Armeekorps unter Jakob von Hartmann zogen im Rahmen der III. Armee unter Friedrich Wilhelm von Preußen in den Deutsch-Französischen Krieg (1870/71). Die bayerischen Truppen unter von Hartmann erstürmten Weißenburg, nahmen an der Schlacht bei Wörth, der Schlacht bei Beaumont, der Schlacht bei Sedan und der Belagerung von Paris erfolgreich teil. Über 5.000 bayerische Soldaten starben während des Krieges.

1871 bis 1918

Die Armee des Königreiches Bayern existierte bis ins Jahr 1918. Es bestand das Recht des bayerischen Königs auf den Oberbefehl über die bayerische Armee in Friedenszeiten (auf Grundlage der Militärkonvention vom November 1870). Im Rahmen des Ersten Weltkrieges kämpften die bayerischen Truppen unter dem Oberbefehl des Deutschen Reiches.

Weblinks

Bayern