Deutsche Einheit unter Preußens Hegemonie – Preußen geht fortan in Deutschland auf

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Deutsche Einheit unter Preußens Hegemonie

Das Problem der deutschen Frage, die sich durch das gesamte 19. und, in veränderter Form wiederum auch durch das 20. Jahrhundert zieht, wird schon früh mit preußischen Ambitionen in Verbindung gebracht. So erfindet eine bestimmte Schule der deutschen Geschichtsschreibung, die sogenannte kleindeutsch-borussische unter den Historikern Johann Gustav Droysen, Heinrich Sybel und Heinrich von Treitschke seit den 1840er Jahren für Preußen einen „deutschen Beruf“. Demnach hätte Preußen schon seit den Tagen Friedrichs II. alles dafür getan, einen deutschen Nationalstaat zu schaffen.

Eine solche deutsche Sendung Preußens bereits im 18. Jahrhundert gehört aber mit Sicherheit in das Reich der Legenden, denn vor 1789 interessiert sich niemand für einen deutschen Nationalstaat, schon gar nicht unter den regierenden deutschen Territorialfürsten.

Die deutsche Frage als nationales Problem ist vielmehr eine Folge der Französischen Revolution von 1789 und in deren Gefolge der napoleonischen Besetzung Deutschlands. Diese Ereignisse führen überhaupt erst zu einer Nationalisierung der Politik, dem Erwachen eines deutschen Nationalbewusstseins und einer gemeinsamen nationalen Identität sowie politisch zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Die hier skizzierten Entwicklungen machen zusammen Reformen der nationalen und politischen Verfasstheit innerhalb der deutschen Grenzen in Mitteleuropa notwendig.

Napoleons Einzug in Berlin

Die Besonderheit der deutschen Nationalstaatsbildung des 19. Jahrhunderts liegt in der Problematik begründet, daß Deutschland zu den verspäteten Nationen zählt. Während insbesondere England, Frankreich und auch Spanien im Westen, aber auch das Rußische Reich im Osten Europas bereits seit dem späten Mittelalter, die Vereinigten Staaten von Amerika im späten 18. Jahrhundert, ihre Nationalstaaten ausgebildet haben, ist dies zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Mitteleuropa noch nicht gelungen. Aufgrund der internationalen Mächteinteressen erreichen es weder Italien im Süden noch Deutschland im Norden Mitteleuropas, eine nationalstaatliche Einigung durchzusetzen. Als zusätzliches Erschwernis kommt hinzu, daß mit der aufkommenden Industrialisierung und den Folgeerscheinungen des sich herausbildenden Bürgertums, der Entstehung der Sozialen Frage und des Industrieproletariats der Nationalisierungsprozeß zusätzlich mit emanzipatorischen Forderungen nach freiheitlich-bürgerlichen Rechten sowie der sozialen Verbesserung belastet wird.

Die „deutsche Sendung“ Preußens beginnt im Anschluß an die Besetzung des Landes durch Napoleons Truppen. Nach 1806 bildet sich gerade in Preußen eine Bewegung heraus, die neben der Befreiung des Lan-des vom französischen Usurpator auch weitergehende Forderungen nach einer deutschen Einigung stellt.

Dabei versteigen sich einige Vertreter der preußischen Nationalbewegung wie der „Turnvater“ Friedrich Ludwig Jahn oder der Geschichtsprofessor und Dichter Ernst Moritz Arndt, aber auch der Dichter Heinrich von Kleist oder der Philosoph Johann Gottlieb Fichte zu deutschtümelnden und aggressiv-nationalistischen Formulierungen. Allerdings muss betont werden, daß sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Mehrheit der Bevölkerung oder auch der öffentlichen Meinung vertreten sind.

Nach dem Sieg der alten Mächte Preußen, Österreich und Rußland gegen Napoleon und der heranbrechenden Herrschaft der Reaktion gewährt der preußische König Friedrich Wilhelm III. weder die versprochene Verfassung, noch unternimmt er irgendwelche Schritte in Richtung auf eine deutsche Einigung unter Preußens Führung. Vielmehr wird die deutsche Frage durch Preußen in der ersten Hälfte des Jahrhunderts zunächst einmal niedergehalten. Auch der Nachfolger auf dem preußischen Thron, König Friedrich Wilhelm IV., lehnt die ihm 1848/49 von der Frankfurter Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone für ein kleindeutsch-preußisch geeintes Deutschland ab.

König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen

Er handelt zu diesem Zeitpunkt aber schon nicht mehr aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, sondern in erster Linie wegen des Zustandekommens der Einigung durch eine parlamentarisch-demokratisch-liberale Bewegung auf revolutionärem Wege mit einer Krone, die den „Ludergeruch der Revolution“ trägt, wie Friedrich Wilhelm sie kennzeichnet.

Interessant zu verfolgen ist der Prozeß, in dem Preußen plötzlich zum begehrtesten Kandidaten für eine deutsche Einigung in Mitteleuropa wird und der alten traditionellen Habsburgermacht Österreich nach und nach den Rang abläuft. Die Gründe für diese überraschende Entwicklung liegen wohl in der Tatsache, daß es der preußische König ist, der 1848 hinter der schwarz-rot-goldenen Flagge der Revolution durch Berlin reitet, wenn auch mehr gezwungen als gewollt.

Darüber hinaus stellt Preußen in Deutschland die einzige Großmacht dar, die über ein Staatsgebiet verfügt, auf dem abgesehen von den Polen in den Ostprovinzen eine überwiegend deutschsprachige Bevölkerung lebt, während Österreich ein buntes Vielvölkergemisch umfasst und bei einer nationalen Führungsrolle in Deutschland seine nicht-deutschsprachigen Gebiete hätte abtreten müssen.

Für Preußen als deutsche Hegemonialmacht bei der deutschen Einigung spricht zu diesem Zeitpunkt auch die Tatsache, daß dieses Land in seiner Rolle als europäischer Emporkömmling des 17. und 18. Jahrhunderts insgesamt im Vergleich zu Österreich einen „traditionslosen Kunststaat“ darstellt, der gerade auch dadurch territorial scheinbar unbegrenzt ausdehnbar ist. Dies sollte sich in den folgenden Jahren, zumindest bis zu einem gewissen Maß, auch so bewahrheiten.

Nach der in Deutschland unter tatkräftiger Mithilfe Preußens gescheiterten Revolution von 1848/49 ist die Frage der Nationalstaatsbildung im nördlichen Mitteleuropa auf die Dauer aber nicht mehr zurückzudrängen. Nachdem auch kleinere Nationen wie Griechenland (1829), Belgien (1830/31) sowie schließlich auch Italien 1859/61 ihre unabhängigen Nationalstaaten gegründet haben, übernimmt Preußen die staatlich-politische Führungsrolle innerhalb der deutschen Nationalbewegung. Ein erster Versuch einer deutschen Einigung scheitert 1850 noch am vehementen Widerstand Österreichs (Olmützer Punktation), das zu diesem Zeitpunkt noch die beherrschende Macht in Mitteleuropa darstellt. Dem seit 1862 in Preußen nach einem schweren Konflikt zwischen König und Parlament als letzter Nothelfer an die Macht gelangten Ministerpräsidenten Otto von Bismarck dagegen gelingt es, die deutsche Frage und die deutsche Nationalbewegung zu instrumentalisieren, um über diese Schiene die schwebende Konkurrenzsituation zwischen den beiden mitteleuropäischen Großmächten Österreich und Preußen zu einer Lösung zu führen.

Otto Eduard Leopold von Bismarck

Dabei wählt Bismarck diesen nationalen Kurs nicht in erster Linie, um endlich einen geeinten deutschen Nationalstaat in den Sattel zu heben, sondern vor allem anderen für eine Machtsicherung Preußens gegenüber der österreichischen Konkurrenz, die er angesichts der obwaltenden nationalistischen Großwetterlage nur noch auf diesem Wege zu verwirklichen sieht. Der preußische Ministerpräsident verfolgt dabei keineswegs einen genau festliegenden Stufenplan, der über drei Kriege von 1864 zielstrebig zum Deutschen Kaiserreich von 1871 führt, wie dies die preußenverherrlichende Geschichtsschreibung darstellt und es im Nachhinein scheinen mag, sondern er handelt jeweils nach den Notwendigkeiten und Gelegenheiten der Situation.

Durch diese „obrigkeitsstaatliche“ Lösung der deutschen Frage läßt sich die national-demokratische Bewegung auch besser kanalisieren und die Gefahr allzu großer sozialer Veränderungen vermeiden, die bei einer stärkeren Berücksichtigung einer Volksbewegung gedroht hätte. Somit kommt diese Variante der nationalen Einigung auch den Bedürfnissen des preußisch-deutschen Bürgertums entgegen, das sich vor nichts mehr fürchtet als vor dem Schreckgespenst einer neuen Revolution.

Die Rivalität zwischen der Donaumonarchie und Preußen ist zu diesem Zeitpunkt schon über ein Jahrhundert alt und rührt aus der Zeit der Schlesischen Kriege, mit denen Friedrich II. Österreich Gebiete entreißt und der steile Aufstieg Brandenburg-Preußens beginnt, der die österreichische Großmachtdominanz in Mitteleuropa zumindest gefährdet. Durch den territorialen Zugewinn Preußens nach 1815, vor allem aber dank der wirtschaftlichen Modernisierung des Landes, in der es Österreich längst überholt hatte, sowie der Gründung des Zollvereins unter preußischer Dominanz verschärft sich die Konkurrenz-Situation insgesamt noch.

Bismarck glaubt deshalb schon 1856 als Gesandter Preußens beim Deutschen Bund in Frankfurt erkannt zu haben, daß es mit Österreich in und um Deutschland auf absehbare Zeit zu einer Auseinandersetzung kommen müsse. Dementsprechend gestaltet er seit seinem Machtantritt als preußischer Ministerpräsident 1862 seine Politik der Habsburgermonarchie gegenüber. Schon 1863 läßt er den letzten österreichischen Versuch scheitern, den dahinsiechenden Deutschen Bund noch einmal funktionstüchtig zu machen, indem er den heftig widerstrebenden König Wilhelm I. dazu überredet, an dem zu diesem Zweck angesetzten Fürstentreffen gar nicht mehr teilzunehmen. Über die Schleswig-Holstein-Frage finden zwar beide Mächte zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Dänemark, um sich vor der inzwischen mächtigen deutschen Nationalbewegung ordentlich in das rechte Licht setzen zu können. Indes nutzt Bismarck die gemeinsame Verwaltung von Schleswig-Holstein durch Preußen und Österreich als geeignetes Streitobjekt, um durch eine gezielte Eskalation 1866 gegen Österreich den entscheidenden Krieg um die Hegemonie in Deutschland führen zu können.

Schlacht bei Königgrätz

Der Sieg Preußens bei der böhmischen Festung Königgrätz läßt Europa erneut aufhorchen. Der Kardinalstaatssekretär des päpstlichen Kirchenstaates Antonelli läßt sich gar zu dem Stoßseufzer hinreißen: „Casca il mondo“ („die Welt stürzt ein“). Zwar geht auf den böhmischen Schlachtfeldern 1866 noch nicht die Welt unter, doch mit der österreichischen Vorherrschaft in Mitteleuropa ist es vorbei.

Preußen erhält mit dem Frieden von Prag nicht nur einige wichtige territoriale Zugewinne (Frankfurt, Hannover, Teile Sachsens u.a.) und steigert seine Dominanz im deutschen Ländersystem noch weiter, sondern es erreicht über den 1867 ins Leben gerufenen Norddeutschen Bund mit Sachsen, den Thüringischen Staaten und Hessen (nördlich des Mains) bereits ein Kleindeutschland, dem jetzt nur noch die süddeutschen Staaten fehlen. Diese süddeutschen Länder, die 1866 noch auf der Seite Österreichs gegen die hier wenig beliebten Preußen gekämpft haben, finden sich vier Jahre später dank der inzwischen übermächtigen nationalen Bewegung auf der Seite Preußens bzw. des Norddeutschen Bundes wieder, als es darum geht, den Versuch Napoleon III. von Frankreich zu vereiteln, die endgültige preußisch-deutsche Vereinigung zu verhindern.

Nach dem Sieg über die französischen Truppen im Winter 1870/71 hat Bismarck nicht nur mit einigen süddeutschen Fürsten über die endgültige Ausgestaltung des neu zu gründenden Deutschen Kaiserreiches zu verhandeln und den bayerischen König Ludwig II. mit entsprechenden Geldzahlungen gefügig zu machen. Er muß insbesondere seinen eigenen Herrn, den preußischen König Wilhelm I. davon überzeugen, von nun an als Deutscher Kaiser zu fungieren.

Die Kaiserproklamation

Wilhelm I. ist, als er sich zu diesem Schritt endlich durchringen kann, den Tränen nahe, weil er den Untergang Preußens besiegelt sieht. Der weitere Verlauf der deutschen Geschichte sollte letztlich eher ihm recht geben als Bismarck, der für Preußen zu handeln glaubte und der Meinung war, daß Deutschland in Preußen aufgehen würde. Das Gegenteil sollte der Fall sein. Es mutet insgesamt durchaus paradox an, dass gerade der „Kunststaat“ Preußen, der mit seiner königlichen Kernregion (Ost-) Preußen am Beginn des 18. Jahrhunderts noch außerhalb des Deutschen Reiches liegt, ein Jahrhundert später den deutschen Nationalstaat ins Leben ruft.

Neben dem großen Chor der Jubler und Propagandisten des preußischen Weges der deutschen Einigung, zu denen auch die wichtigsten Historiker dieser Zeit gehören, vor allem Treitschke, Sybel und Droysen, gibt es 1871 auch Zeitgenossen, die das neue preußisch geprägte Deutsche Reich für gefährlich halten. Zu ihnen gehören der Historiker Georg Gottfried Gervinus sowie auch Friedrich Nietzsche, der in dem Sieg von 1870/71 die „Niederlage, ja Exstirpation [Auslöschung] des deutschen Geistes zugunsten des Deutschen Reiches“ zu erkennen glaubt. Ihre Äußerungen bleiben aber Einzelstimmen innerhalb der überwiegenden Mehrheit derjenigen, die sich mit der deutschen Einigung von 1871 am Ziel ihrer nationalen Sehnsüchte angekommen sehen. Aber auch die süddeutschen Staaten mit ihren teilweise liberalen Traditionen zählen zunächst zu den Verlierern der Entwicklung, denen es angesichts der realen Machtverhältnisse kaum gelingt, ihre Vorstellungen von politischer Kultur und Verfasstheit in das neue Deutsche Reich einzubringen.

Die Folgen, die die deutsche nationale Einigung unter preußischer Hegemonie für Deutschland insgesamt und für Preußen selbst in der Zukunft haben sollte, sind 1871 in ihrer ganzen Tragweite noch nicht abzusehen und in der Forschung teilweise bis heute strittig. Auf der Hand liegt aber, daß das neue Deutsche Kaiserreich von seinem mit Abstand größten und mächtigsten Gliedstaat Preußen dominiert wird. Dafür sorgt schon der föderale Charakter der Reichsverfassung, der zwar von den süddeutschen Staaten gewünscht ist und deren Selbständigkeit auch stärkt, gleichzeitig aber auch Preußens Dominanz festschreibt, die zunächst von keiner Zentralgewalt überwölbt wird. Das preußische Staatsgebiet macht zwei Drittel des gesamten Territoriums des Deutschen Reiches aus, drei Fünftel seiner Einwohner leben in der Hohenzollernmonarchie. Wie deutlich die Hegemonialmacht Preußen innerhalb des Kaiserreiches alle anderen Einzelstaaten übertrifft, zeigt die Tatsache, dass der Haushalt Preußens bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges höher ist als der des Deutschen Reiches. So betragen die Gesamtausgaben des Deutschen Reiches im Haushaltsjahr 1898 knapp 1,6 Milliarden Mark, die Preußens aber mehr als 2,3 Milliarden Mark.

Deutschlands Zukunft

Von größerer Tragweite sind aber die Folgen der deutschen Einigung unter preußischer Hegemonie für die politische Kultur in Deutschland. Durch die überragende Bedeutung, die der Einzelstaat innerhalb des Reiches einnimmt, durch die Tatsache, daß Preußen zunächst einmal einen Teil der neuen Bürokratie und des Regierungsapparates des Reiches stellt bzw. beide Verwaltungsapparate durch Personalunion verbunden sind sowie durch die Rolle, die Preußen bei der deutschen Einigung spielt, setzt sich das politische Gesamtkonzept Preußen und seine politische Kultur auch in vielen Teilen des neuen Kaiserreiches durch. Die „ Verpreussung“ Deutschlands zeigt sich u. a. in der politischen Haltung des Großbürgertums, das mit dem Adel gegen Arbeiterbewegung, Parlamentarismus und demokratische Mitwirkungsrechte der Bevölkerung ein Bündnis eingeht. Dazu gehört des weiteren der teilweise gelungene Versuch, die politische Untertanenkultur Preußens auf die Reichsebene zu übertragen und eine freie Staatsbürgerkultur auf der Basis der Freiheit zu verweigern. Weitere Symptome dieser Entwicklung sind die allgemeinen Militarisierung des Bildungsbürgertums sowie in deren Gefolge einer „Verpreussung“ auch des deutschen Geschichtsbildes (Preußen-Mythos).

Und somit erhält auch das Lied der Deutschen den nationalen Geist aller Deutschen Völker:

RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Nationalhymne ( Deutschlandlied, Lied der Deutschen, Deutsche Hymne )

Die erst zum 01. Oktober 2011 für den Nationalstaat Deutschland und in Kraft trat.

 




Flaggen und Symbole des Nationalstaat Deutschland und des Deutschen Reiches

Das Deutsche Reich hatte keine offizielle Nationalhymne und anfangs auch keine offizielle Nationalflagge. Als Ersatz galten die Lieder Heil dir im Siegerkranz, dessen Melodie mit der britischen Nationalhymne identisch ist, sowie Die Wacht am Rhein und das Lied der Deutschen. Zunächst wurde mit Schwarz-Weiß-Rot die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes als Marineflagge und Kauffahrteiflagge übernommen. Erst 1892 wurde durch Allerhöchsten Erlaß Schwarz-Weiß-Rot zur Nationalflagge bestimmt. Die Farben setzen sich aus den Farben Preußens (schwarz und weiß) und denen der Freien und Hansestädte (weiß über rot) zusammen.

Für die Übergangszeit zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands als Ganzes wurde ein Verodnung betreffend Flagge und Standarte für das Präsidium des Bundes mit der Bezeichnung Präsidialsenat in Kraft gesetzt.

Epochen dieser Flagge
NDB Nationalflagge 1867 bis 1871
DKR Nationalflagge 1871 bis 1919

Mißbrauch durch Fremdverwaltungen

WRD Handelsflagge 1919 bis 1933
III R Nationalflagge 1933 bis 1935Rektivierung durch den Bundesrath,
für den Nationalstaat Deutschland,
ab 29.05.2008.

Die Flaggen des Deutschen Reiches gehen auf die Flaggen des Norddeutschen Bundes zurück. Man hat sie, wie die Verfassung, quasi übernommen. Allerdings war Deutschland jetzt ein Nationalstaat geworden, weshalb die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes sich nun zur Nationalflagge wandelte, d.h. die Farben Schwarz, Weiß und Rot wurden auf die Nation übertragen.
Diese Farbkombination entstand im Jahre 1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß).

Unsere wahren Reichsflaggen im Netz
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_des_Deutschen_Kaiserreichs

Flaggen kaufen
https://www.amazon.de/Flagge-Deutsches-Reich-Kaiserreich-1871-1918/dp/B0055BF5FO
https://www.flaggenfritze.de/catalogsearch/result/?q=Jemen&cat=&trckPrtnr=flaggenlexikon
http://www.nationalflaggen.de/historische/flagge-deutsches-reich-kaiserreich-1871-1918.html
https://www.nationalflaggen.de/flaggen-shop/Flaggen-90-x-150-cm/Deutschland-Historische/3/


Die aktuellen Flaggengesetze bzw. wann gesetzlich beflaggt werden soll

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verordnung-ueber-die-fuehrung-der-reichsflagge/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1304283-nr15-verordnung-flagge-praesidialsenat/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1701181-nr03-betreffend-der-gedenk-und-feiertage-im-deutschen-reich/

Die aktuelle Hymne der Deutschen, Nationalhymne, Das Lied der Deutschen
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1109241-nr23-erlass-nationalhymne-deutschlandlied/

Standarte des Bundespräsidiums für die Übergangszeit, ab dem 08. Mai 2013

 

Die Standarte des Präsidialsenats besteht aus einem schwarzen Trapez von der Stange beginnend mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge quadratisch. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß unten rot und 1zu1 im Verhältnis zu Gesamthöhe der Flagge. An den Eckpunkten der kleinen Länge des Trapez angeordnet, liegt ein weißes rundes Feld mittig zur Fahnenhöhe, der Durchmesser ist im Verhältnis 1zu 2 der Fahnenhöhe. In diesem Weißen Feld befindet sich das Zeichen der Trinität in den Farben der ehemaligen Königreiche. Die Farben grün, himmelblau, dunkelrot, gold und violett werden durch ein weißes Band im Verhältnis zum weißen Feld wie 1 zu 30 verbunden.

RGBl-1304283-Nr15-Verordnung-Flagge-Präsidialsenat, Flaggengesetz und Standarte, Nationalflagge, Bundesflagge

Liste der neuen Flaggen für den Nationalstaat Deutschland (Deutsches Reich)

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Ab dem Jahr 2013 Nationalstaat
DeutschlandDeutsches ReichDer Ewige Bund
  • Schwarz-Weiß-Rot
    mit dem Reichsadler

 

  • Schwarz-Weiß-Rot
    mit dem Reichswappen

 

  • Schwarz-Weiß-Rot
    mit der Trinität

Aus wikipedia.org ungeprüft zum 19.04.2019 übernommen

Liste der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs

Unter der Liste der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs finden sich alle Flaggen des kaiserlichen Deutschen Reiches (1871–1918), seiner Königreiche, Herzog- und Fürstentümer.

National- und Handelsflagge

Die Bundesfarben des Norddeutschen Bundes (Schwarz-Weiß-Rot) wurden bei der Reichsgründung 1871 als Reichsfarben übernommen. Diese Farben wurden auch auf zahlreichen Fahnen und Flaggen gezeigt. Eine offiziell geregelte Reichsflagge des Kaiserreichs wird allerdings erstmals unter der Regierung Kaiser Wilhelm II. am 8. November 1892 in Paragraph 1 der Verordnung über die Führung der Reichsflagge erwähnt.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Deutsches Kaiserreich 1871–1918 National- und Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot

Standarten des Kaiserlichen Hauses

Die erste Standarte des Deutschen Kaisers war noch auf purpurfarbenem Grund. Am 3. August 1871 wurde diese Farbe auf besonderen Wunsch des damaligen Kronprinzen und späteren Kaisers Friedrichs III. gewählt. Offenbar sollte die Kaiserstandarte der preußischen Königsstandarte ähnlich sehen, die ebenfalls einen purpurfarbenen Grund besaß. Schon bald regte sich dagegen jedoch der Protest des damaligen Chefs des Heroldsamtes, Graf Stillfried, dem es gelang, bereits am 15. Oktober 1871 eine Änderung zu bewirken, da er der Auffassung war, Gold sei die eigentliche kaiserliche Farbe. Außer der Farbänderung des Grundtuchs entfernte man auch die preußischen zugunsten von Reichsadlern ohne Brustschild. Des Weiteren kam es zu einer Reduzierung der dargestellten Kaiserkronen sowie einer Farbänderung des zentralen Brustschildes, das sich von Silber in Gold änderte.

Am 6. Dezember 1888 modifizierte Kaiser Wilhelm II. die Standarte nochmals, indem er die Gestalt des Reichsadlers sowie die Form der Kaiserkrone und des zentralen Wappenschilds ändern ließ.

Flagge Datum Verwendung Beschreibung
Kaiserstandarte Version1.svg 1871 Standarte des Deutschen Kaisers Das Eiserne Kreuz noch auf purpurfarbenem Grund. In den Ecken je zwei Kaiserkronen sowie zwei preußische Adler. Der Mittelschild in einer silberfarbenen (weißen) Ausführung. Diese Standarte wurde nur gut zwei Monate geführt.
Kaiserstandarte Version2.svg 1871–1888 Standarte des Deutschen Kaisers Das Eiserne Kreuz jetzt auf goldfarbenem (gelblichem) Grund. In den Ecken nur noch eine Kaiserkrone, dazu je drei Reichsadler ohne Brustschild. Der Mittelschild jetzt in Gold (gelb) ausgeführt.
Kaiserstandarte.svg 1888–1918 Standarte Seiner Majestät des Deutschen Kaisers „Die Standarte, 4 m im Quadrat, besteht aus goldgelber Seide und zeigt das Eiserne Kreuz, belegt mit dem kleineren Wappen Sr. Majestät. In den Winkeln des Kreuzes erscheinen je eine Kaiserkrone und drei rotbewehrte, schwarze Adler. Sobald Se. Majestät sich an Bord eines Schiffes begibt, wird die Kaiserstandarte am Topp des Großmastes gehisst und alle anderen Kommando- und Unterscheidungszeichen gestrichen.“ Die Form der Reichsadler sowie des zentralen Wappenschilds wurde gegenüber der Vorgängerversion geändert. Auch zeigt die Kaiserkrone eine etwas andersartige Gestalt.
Kaiserinnenstandarte 1871.svg 1871–1901 Standarte Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich Auf der Standarte der Kaiserin, die derjenigen des Kaisers ähnelte, entfiel das große Eiserne Kreuz. Stattdessen wurde ein verkleinertes in die obere, innere Ecke gesetzt. Auf diesem liegt das Kreuz der internationalen Krankenpflege. Das Flaggentuch war mit 26 verstreuten Reichsadlern bedeckt. Auf dem Wappenschild befand sich die Krone der Kaiserin in der Version von 1871. Die Standarte wurde im Jahr 1871 für die Gemahlin Wilhelms I., Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach, entworfen und auch von der zweiten Kaiserin verwendet, Victoria von Großbritannien und Irland, der Gemahlin Friedrich III. Nach dem Tod der beiden ersten deutschen Kaiser wurde die Standarte sowohl von der Kaiserin Augusta – bis zu ihrem Tod im Jahr 1890 – als auch von der Kaiserin Friedrich – bis zu ihrem Tod im Jahr 1901 – weiter verwendet.
Kaiserinstandarte 1888.svg 1888–1918 Standarte Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin Da die Standarte der beiden „Vorgängerkaiserinnen“ erhalten blieb, wurde für die Gemahlin Wilhelms II. eine neue Standarte kreiert. Das rote Kreuz im – schlanker gewordenen – Eisernen Kreuz entfiel, dafür wurde eine preußische Krone, der Buchstabe „W“ sowie die Jahreszahl „1870“ eingesetzt. Die Anzahl der neu gestalteten Reichsadler reduzierte sich auf 16 und die alte Krone der Kaiserin wurde durch das aktuelle Modell von 1888 ersetzt.
Kronprinzenstandarte Version1.svg 1871–1888 Standarte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des deutschen Kronprinzen Diese Standarte entsprach im Wesentlichen derjenigen des Deutschen Kaisers, jedoch entfernte man in den Ecken die Kaiserkrone, so dass jeweils drei Reichsadler zu sehen waren. Der Mittelschild, auf dem sich die kronprinzliche Krone befand, war rot eingefasst.
Kronprinzenstandarte Version2.svg 1888–1918 Standarte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des deutschen Kronprinzen Diese Standarte entsprach im Wesentlichen derjenigen des Deutschen Kaisers, jedoch setzte man an Stelle der Kaiserkrone in den Ecken einen weiteren Reichsadler. Der Mittelschild, auf dem sich die kronprinzliche Krone befand, war rot eingefasst.

Flaggen der deutschen Kriegsmarine

Flagge Datum Verwendung Beschreibung
War Ensign of Germany (1867-1892).svg 1871–1892 Kriegsflagge Ab dem 2. März 1886 wurde es zusätzlich folgendem Personenkreis gestattet, die deutsche Kriegsflagge auf ihren Privatfahrzeugen zur See zu führen: Den Souveränen der deutschen Staaten (den Bundesgliedern), den Prinzen des Kaiserhauses und anderer deutscher Königshäuser sowie den Ersten Bürgermeistern der freien Hansestädte.
War Ensign of Germany (1892-1903).svg 1892–1903 Reichskriegsflagge „Das weiße Flaggentuch (Höhe 3,75 m, Länge 6,25 m) wird durch ein schwarzes Kreuz, dessen Arme wieder von schwarzen Strichen begleitet werden, in zwei kürzere und zwei längere Felder geteilt. Das erste, obere Feld (1,6 m hoch, 2,4 m lang) zeigt die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ist in der Mitte mit dem Eisernen Kreuz belegt. Auf der Kreuzungsstelle der Arme liegt ein kreisrundes, weißes Medaillon mit dem preußischen Adler.“
War Ensign of Germany (1903-1918).svg 1903–1918 Reichskriegsflagge Bereits seit 1892 auch für Einrichtungen des Heeres freigegeben und unter der offiziellen Bezeichnung Reichskriegsflagge geführt.
Flag of North German Confederation (jack).svg 1871–1903 Kriegsschiffsgösch Die Gösch zeigt die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ist in der Mitte mit dem Eisernen Kreuz belegt. Sie „wird an Feiertagen, bei festlichen Gelegenheiten, Inspizierungen usw. am Bugspriet gesetzt.“
Flag of German Empire (jack 1903).svg 1903–1918 Kriegsschiffsgösch
Flag of German Empire (pilot).svg 1871–1918 Lotsenflagge Die verkleinerte Handelsflagge umgeben von einem weißen Streifen, der der Breite eines der übrigen Streifen (d. h. 1/5 der ganzen Flagge) entspricht. „Das Lotsen-Signal wird von Kriegs- und Handelsschiffen als Zeichen gesetzt, dass sie einen Lotsen wünschen.“
Staatssekretär Reichsmarineamt.svg 1889–1918 Flagge des Staatssekretärs im Reichs-Marine-Amt Flagge eines Admirals mit zwei gekreuzten, gelben klaren Ankern in der inneren, unteren Ecke. Da es sich bei dieser Flagge um kein Kommandozeichen handelte, blieben Flaggen von Admiralen usw. gehisst.
Chef der Admiralität.svg 1871–1889 Flagge des Chefs der Admiralität Um das verkleinerte Kreuz einer Admiralsflagge liegen vier kreuzweise angeordnete, rote, klare Anker.
Kommandierender Admiral.svg 1889–1899 Flagge des Kommandierenden Admirals Auf ein Admiralskreuz aufgelegt die rot gefutterte Kaiserkrone ohne Bänder. Diese Flagge ersetzte diejenige des Chefs der Admiralität.
Generalinspekteur der Marine 1899-1900.svg 1899–1900 Flagge des Generalinspekteurs der Marine Diese Flagge ersetzte diejenige des Kommandierenden Admirals.
Generalinspekteur der Marine 1900.svg Um 1900 Flagge des Generalinspekteurs der Marine Offenbar kurzfristig verwendete Übergangsversion, die rasch durch die nachfolgende ersetzt wurde.
Generalinspekteur der Marine.svg 1900–1918 Flagge des Generalinspekteurs der Marine Ersetzte die erste Flagge auf Grund optischer Verbesserungen. Es stellte sich wohl rasch heraus, dass der schmale rote Rand auf größere Entfernungen kaum zu erkennen war und die Flagge so nicht von der Kommandoflagge eines Admirals unterschieden werden konnte. Das Admiralskreuz wurde wohl aus „ästhetischen“ Gründen innerhalb des weißen Quadrats untergebracht.
Chef des Admiralstabes der Marine.svg 1908–1918 Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Admirals Ein gelbes, aufrecht stehendes Schwert umgeben von einem gelben Taukranz aufgesetzt auf ein Admiralskreuz.
Chef des Admiralstabes der Marine Vizeadmiral.svg 1908–1918 Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Vizeadmirals Wie vorige, jedoch mit Ergänzung einer Kugel im inneren Obereck.
Chef des Admiralstabes der Marine Konteradmiral.svg 1908–1918 Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Konteradmirals Wie vorige, jedoch mit Ergänzung zweier „Rangbälle“.
KMarine OF10-Grossadmiral-Flag 1918.svg 1900–1918 Kommandoflagge eines Großadmirals Auf eine Admiralflagge aufgelegt zwei Großadmiralstäbe. Auf diese aufgelegt die Kaiserkrone mit Bändern. Dieser höchste Dienstgrad in der Kaiserlichen Marine wurde im Jahr 1900 auf besonderen Wunsch der Marineleitung geschaffen, um eine Entsprechung zum Generalfeldmarschall des Heeres zu besitzen. Zunächst nahm Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1900 selbst diesen Titel an. Der erste Großadmiral aus der Kriegsmarine war im Jahr 1905 Hans von Koester.

Breitwimpel des Deutschen Kaisers

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Breitwimpel des Kaisers.svg 1895–1918 Breitwimpel des Deutschen Kaisers Aufgelegt auf ein Admiralskreuz das preußische Zepter gekreuzt mit einem Schwert. Darauf aufgelegt die Kaiserkrone ohne Bänder. Hierbei handelte es sich um das höchste Kommandozeichen der Kaiserlichen Marine, das nur auf persönlichen Befehl des Kaisers an die Stelle der Kaiserstandarte gesetzt wurde.

Breitwimpel der Deutschen Kaiserin

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Breitwimpel der Kaiserin.svg 1908–1918 Breitwimpel der Deutschen Kaiserin Darstellung der Kaiserinnenkrone von 1888. Der Breitwimpel wurde nur auf Anordnung der Kaiserin gesetzt. Auf Schiffen im Großtopp, auf Booten am Bug. Beim Wehen des Breitwimpels der Kaiserin unterblieben paradieren, aufentern, salutieren, marschschlagen und Flaggenschmuck. Die Sicherheitswache trat nicht an, dagegen musste die an Deck befindliche Besatzung durch das Hornsignal „Stillgestanden!“ gerufen werden.

Kommandoflaggen von Admiralen

Bis zum Jahr 1904 konnte die Flagge eines Admirals (ohne Kugeln) grundsätzlich auch von einem Vize- bzw. Konteradmiral geführt werden. Die unterschiedlichen Ränge wurden durch den Mast, an dem die Flagge gehisst wurde, angezeigt. Der Admiral hisste die Flagge am Großtopp, der Vizeadmiral diese am Vortopp (durch den Vortoppmann) und der Konteradmiral seine am Kreuztopp. Falls die Anzahl der Masten jedoch nicht ausreichte, wurden die Rangunterschiede durch Hinzufügen von einer – für den Vizeadmiral – bzw. zwei Kugeln – für den Konteradmiral – deutlich gemacht. Ab dem Jahr 1904 wurde bestimmt, dass der Vize- bzw. Konteradmiral immer Flaggen mit Kugeln zu führen hatte, wobei – sofern möglich – die Positionierung an den unterschiedlichen Masten beibehalten werden musste.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Admiral.svg 1871–1918 Kommandoflagge eines Admirals
Vizeadmiral.svg 1871–1918 Kommandoflagge eines Vizeadmirals
Konteradmiral.svg 1871–1918 Kommandoflagge eines Konteradmirals
Vizeadmiral Zweites Geschwader.svg 1904–1918 Kommandoflagge eines Vizeadmirals des zweiten Geschwaders der aktiven Schlachtflotte Bis zum Jahr 1904 wurden alle Flaggen nur mit schwarzen Kugeln geführt. Flaggoffiziere des ersten Geschwaders behielten auch nach 1904 schwarze Kugeln in ihren Kommandoflaggen.
Konteradmiral Zweites Geschwader.svg 1904–1918 Kommandoflagge eines Konteradmirals des zweiten Geschwaders der aktiven Schlachtflotte

Marinestander

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Kommodorestander.svg 1871–1918 Kommodorestander Geführt von einem Kapitän z. See und Kommodore, wenn er mindestens zwei Panzerschiffe auf Allerhöchsten Befehl unter seinem Kommando vereinigte. Der Stander war am Großtopp zu setzen. Bei Schiffen geringerer Leistungsfähigkeit musste der Stander am Vortopp gehisst werden.
Kommodorestander Geringe Leistungsfähigkeit.svg 1871–1918 Kommodorestander (für Schiffe geringerer Leistungsfähigkeit) Geführt von einem Kapitän z. See und Kommodore, wenn er Schiffe geringerer Leistungsfähigkeit befehligte und keine Möglichkeit bestand, den Stander am Vortopp zu hissen.
Kommodorestander 2. Flotte.svg 1904–1918 Kommodorestander für einen stellvertretenden Kommodore der zweiten Flotte Wie voriger Stander, jedoch der zweiten Kriegsflotte angehörig.
Kommodorestander.svg 1871–1918 Dienstaltersstander Entsprach dem Kommodorestander. Geführt vom dienstältesten, gleichrangigen Offizier bei auf Reede oder im Hafen liegenden Schiffen, wenn kein vorgesetzter Offizier anwesend war. In diesem Fall musste der Stander an der Rah des hinteren Mastes gesetzt werden.
Flotillenstander.svg 1871–1918 Flottillenstander Geführt von Seeoffizieren, die mit der Befehligung einer Flottille betraut waren, sofern diese nicht zum Zeigen eines Rangabzeichens berechtigt waren.
Divisionsstander.svg 1871–1918 Divisionsstander Geführt von Seeoffizieren, die mit der Befehligung einer Division betraut waren, sofern diese nicht zum Zeigen eines Rangabzeichens berechtigt waren.
Führerstander.svg 1902–1918 Führerstander Gehisst von Führern von Schiffsgruppen, die nicht zum Führen eines Rangabzeichens oder anderen Standers berechtigt waren.

Kriegswimpel

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Kriegswimpel.svg 1871–1918 Kriegswimpel Auch Kriegsschiffwimpel genannt. Wurde von allen Schiffen geführt, die für die Kriegsmarine in Dienst gestellt worden waren und von einem aktiven oder zum aktiven Dienst herangezogenen Seeoffizier befehligt wurden, sofern dieser nicht zum Zeigen eines anderen Kommandozeichens berechtigt war.

Flagge des Oberbefehlshabers der Streitkräfte in China

Gemäß Allerhöchster Order vom 21. August 1900 verlieh der Deutsche Kaiser ein besonderes Kommandozeichen an den Oberbefehlshaber der deutschen Eingreiftruppe in China, die während des so genannten Boxeraufstandes zusammen mit anderen europäischen Mächten und den USA eine Interventionstruppe stellte. Als Kommandeur dieser Truppe wurde der deutsche Generalfeldmarschall Graf Alfred von Waldersee eingesetzt. Das Kommandozeichen wurde auch als quadratische Standarte verwendet. Nach Rückkehr des deutschen Kontingents im September 1901 stellte man die Flagge in einem Berliner Museum aus.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Oberkommandierender China.svg 1900–1901 Flagge des Oberbefehlshabers der Streitkräfte in China Die Gösch der Kriegsschiffe mit gekreuzten Marschallstäben, die unter dem Eisernen Kreuz hervorragen.

Sonstige Flaggen des Reichs

Die genannten Göschs wurden lediglich auf Kriegsschiffen und Schiffen gebraucht, die eine Dienstflagge führten. Sie wurden ausschließlich von zu Anker liegenden Schiffen gesetzt und auch dann nur zu besonderen, genau festgelegten Anlässen. Handelsschiffe konnten jede beliebige Gösch führen.

Flagge Datum Verwendung Beschreibung
Flag of German Empire (merchant+cross).svg 1896–1918 Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz Für Handelsschiffe, deren Kapitän Seeoffizier des Beurlaubtenstandes (heute: Reserveoffizier) ist.
Flagge der Regierungsfahrzeuge -1892.svg 1871–1892 Flagge der Regierungsfahrzeuge Die deutsche Kriegsflagge mit einem blauen, klaren Anker in der inneren, unteren Ecke. Die genaue Bezeichnung lautete: Flagge der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge.
Flagge der Zollfahrzeuge -1892.svg 1871–1892 Flagge der Zollfahrzeuge Wie vorige, jedoch mit den zusätzlichen roten Buchstaben „KZ“, zwischen denen sich der Anker befand.
Flagge der Lotsenfahrzeuge -1892.svg 1871–1892 Flagge der Lotsenfahrzeuge Die deutsche Kriegsflagge mit zwei gekreuzten, blauen, klaren Ankern in der inneren, unteren Ecke.
Arbeitsfahrzeuge der Kriegsmarine -1892.svg 1871–1892 Flagge der Arbeitsfahrzeuge der Marine Die deutsche Kriegsflagge mit vier roten, klaren, kreuzweise ausgerichteten Ankern in der inneren, unteren Ecke. Die genaue Bezeichnung lautete: Flagge der Last-, Arbeits- und gemieteten Fahrzeuge der Marine.
Gösch der Regierungsschiffe im Ost-Afrika-Handel 1892.svg 1871–1892 Gösch der Regierungsschiffe Genaue Bezeichnung: Gösch der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge. Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge.
Gösch der Zollschiffe -1892.svg 1871–1892 Gösch der Zollschiffe Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge.
Gösch der Lotsenfahrzeuge -1892.svg 1871–1892 Gösch der Lotsenfahrzeuge Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge.
Gösch der Arbeitsfahrzeuge -1892.svg 1871–1892 Gösch der Arbeitsfahrzeuge Genaue Bezeichnung: Gösch der Last-, Arbeits- und gemieteten Fahrzeuge der Marine. Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge.
Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine 1893-1918.svg 1893–1918 Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern über einem gleichfarbigen unklaren Anker in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Geführt von Fahrzeugen der Marine, die nicht zum Zeigen der Kriegsflagge berechtigt waren. Diese Flagge ersetzte die bis dahin vier unterschiedlichen Dienstflaggen der Marine. Die vier dazugehörigen Göschs wurden ersatzlos gestrichen. Die neue Dienstflagge durfte in verkleinertem Maßstab jedoch als Gösch auf dem Bugspriet oder dem Vordersteven geführt werden. Im Seedienstbereich der Küstenländer wurde diese Flagge mit zusätzlichen Emblemen des jeweiligen Landes sowie der Funktion ergänzt.
Dienstflagge für die Übrigen Verwaltungszweige des Reichs 1893-1919.svg 1893–1918 Dienstflagge für die Übrigen Verwaltungszweige des Reichs Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Geführt von Regierungsfahrzeugen, die nicht zum Zeigen der Kriegsflagge, der Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine oder der Flagge des Auswärtigen Amts berechtigt waren.

Sonderflaggen für den Wassersport

Auf Grund der Begeisterung des Kaisers für den Segelsport wurde einigen Segel- und Yachtklubs die Führung besonderer Flaggen gestattet. Wilhelm II. war selbst Mitglied des Kaiserlichen Yachtklubs in Kiel. Insgesamt wurde es sechs Segel- und Yachtklubs erlaubt, die deutsche Nationalflagge mit besonderen Emblemen zu ergänzen. Dies geschah auf Allerhöchsten Erlass des Deutschen Kaisers und wurde jeweils in den Marineverordnungsblättern veröffentlicht und somit offiziell gemacht.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Kaiserlicher Yachtklub Kiel.svg 1893–1918 Flagge des Kaiserlichen Yachtklubs Kiel Reichsdienstflagge der Marine mit folgenden Änderungen: ein Medaillon in der Form einer Ellipse von einem rechts geschlagenen Taukranz umgeben. Auf dem Schaft des Ankers liegt ein gelber Schild mit dem preußischen Adler, der ein Hohenzollernschild auf der Brust trägt.
Segelklub Rhe Königsberg.svg 1906–1918 Flagge des Segelklubs „Rhe“ in Königsberg Der preußische Adler aufgelegt auf ein Schild, dieses aufgelegt auf ein Schild mit dem Deutschordenskreuz.
Jachtklub Rostock.svg 1911–1918 Flagge des Großherzoglich Mecklenburgischen Jachtklubs in Rostock Der Rostocker Greif auf einem Schild unterhalb einer Krone. Beides aufgelegt auf die mecklenburgische Fahne im inneren Obereck.
Württembergischer Jachtklub.svg 1913–1918 Flagge des Königlich Württembergischen Jachtklubs in Friedrichshafen Das Stammwappen der Grafen von Württemberg aufgelegt auf ein Schild, darüber die Königskrone.
Flagge Motorjacht-Klub Berlin-Charlottenburg.svg 1914–1918 Flagge des Kaiserlichen Motorjacht-Klubs Berlin-Charlottenburg Auf einen Anker aufgelegt ein Zahnrad sowie ein Wappenschild mit preußischem Adler. Darüber die Kaiserkrone ohne Bänder, alles umgeben von einem Taukranz.
Flagge Deutscher Seglerverband Hamburg.svg 1914–1918 Flagge des Deutschen Seglerverbands in Hamburg Der preußische Adler auf ein Wappenschild gelegt.

Sonderflaggen für besondere Anlässe

Wappenflaggen

Im Jahr 1905 gestaltete der Deutsche Kaiser zwei Wappenflaggen, die der Öffentlichkeit zeigen sollten, ob er sich an Bord eines Schiffes befand bzw. ob er bereit war, Besucher zu empfangen. Diese wurden kurz als Blaue Wappenflagge („Seine Majestät empfangen nicht“) sowie Gelbe Wappenflagge („Seine Majestät sind nicht an Bord“) bezeichnet. Die Wappenflaggen wurden auf halber Höhe des Großmastes gehisst und waren stets in Begleitung der Kaiserstandarte sowie Großadmiralsflagge zu zeigen.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Seine Majestät sind nicht an Bord.svg 1905–1918 Seine Majestät sind nicht an Bord Wappen der Burggrafen von Nürnberg.
Seine Majestät empfangen nicht.svg 1905–1918 Seine Majestät empfangen nicht Brustschild des kurbrandenburgischen Adlers für den Erzkämmerer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Toppflaggen

Der Kaiser gestattete zweien seiner Schiffe die Führung einer besonderen Toppflagge, die bei besonderen Anlässen gehisst werden durfte. Zum einen dem Panzerschiff Brandenburg, zum anderen dem Linienschiff Preußen.

Flagge Datum Verwendung Beschreibung
Kriegsflagge Kur-Brandenburgische Flotte.svg 1892–1918 Toppflagge des Panzerschiffs Brandenburg Die Kriegsflagge der ehemaligen Kur-Brandenburgischen Flotte.
Preußische Kriegs- und Dienstflagge.svg 1906–1918 Toppflagge des Linienschiffs Preußen Die ehemalige Preußische Kriegsflagge mit dem aktuellen Adler der Reichskriegsflagge.

Kirchenwimpel

Der Wimpel für Schiffsgottesdienste wurde an Bord von Schiffen der Kaiserlichen Marine gehisst, wenn Gottesdienste stattfanden. Dazu wurde die Heckflagge auf halbmast gesetzt (gedippt) und der Kirchenwimpel darüber gesetzt.

Flagge Datum Verwendung Beschreibung
Kirchenwimpel.svg 1871–1918 Wimpel für Schiffsgottesdienste

Armeeflaggen

Flagge Datum Verwendung Beschreibung
Stab eines Armeeoberkommandos.svg 1871–1918 Flagge für den Stab eines Armee-Oberkommandos
Stab eines Generalkommandos.svg 1871–1918 Flagge für den Stab eines Generalkommandos
Stab einer Division.svg 1871–1918 Flagge für den Stab einer Division

Kolonialflaggen

Die in den Kolonien zu Lande in der Regel verwendete Flagge war die National- und Handelsflagge, die sowohl von privater als auch von staatlicher Seite – bis zur Einführung spezieller Flaggen – eingesetzt wurde.

Flagge Datum Verwendung Beschreibung
Reichskolonialflagge.svg 1892–1918 Dienstflagge des Reichskolonialamts Der Reichsadler in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Die Flagge war auch die Dienstflagge des Auswärtigen Amts.
Lotsenflagge.svg 1893–1918 Lotsenverwaltung in den Schutzgebieten Dienstflagge des Reichskolonialamts mit den roten Buchstaben „LV“ im schwarzen Streifen, zwischen den Buchstaben ein gelber, unklarer Anker.
Zollflagge.svg 1893–1918 Zollverwaltung in den Schutzgebieten Wie vorige, jedoch mit den Buchstaben „ZV“.
Postflagge 1892-1918.svg 1892–1918 Reichs-Postamtsflagge Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern über einem gleichfarbigen Posthorn in ein weißes, kreisförmiges Mittelfeld gesetzt. Die Flagge wurde am Großtopp gehisst. Solange die Post an Bord war und sich das Schiff im Ankunftshafen befand, durfte die Postflagge auch als Gösch auf dem Bugspriet gesetzt werden.
Postflagge -1892.svg 1871–1892 Flagge der Postschiffe Die deutsche Kriegsflagge mit einem goldfarbenen Posthorn in der inneren, unteren Ecke.
Postgösch.svg 1871–1892 Gösch der Postschiffe Bis 1892 fuhren Postschiffe mit eigenem Gösch. Im weißen Streifen ein goldfarbenes Posthorn.
Gouverneurflagge.svg 1891–1918 Flagge des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika Der Reichsadler ohne Kaiserkrone und ohne Kette in den weißen Mittelstreifen gesetzt. Gouverneure anderer Kolonien führten keine eigene Flagge. Dieses Kommandozeichen wurde nur zur See geführt: Auf Schiffen der Kaiserlichen Marine bzw. des Gouverneurs am Heck, in Booten am Bug. Die dem Gouvernement unterstellten Regierungsfahrzeuge hatten die Dienstflagge der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge zu führen. (Bis zum 8. November 1892, als diese Dienstflagge wegfiel und in diesem Fall durch die Dienstflagge des Reichskolonialamts (ggf. mit zusätzlichen Buchstaben „LV“ oder „ZV“) ersetzt wurde.) Speziell für Deutsch-Ostafrika wurde am 21. August 1893 durch Allerhöchste Order bestimmt, dass von diesem Zeitpunkt an von allen Regierungsbehörden die Reichskriegsflagge zu führen ist.
Gouverneurflagge.svg 1898–1918 Flagge des Gouverneurs des Pachtgebiets von Kiautschou Identisch mit der Gouverneursflagge von Deutsch-Ostafrika. Es galten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei voriger Flagge, lediglich die Salutregelung unterschied sich etwas.
Ralik-Inseln.svg 1878–1894 Flagge der Ralik-Inseln (Marschallflagge) „Halboffiziell“ auf der Inselgruppe verwendete Flagge, die vom deutschen Schiffskapitän Karl Bartholomäus von Werner den dortigen Häuptlingen verliehen wurde. 1894 wurde sie durch den Landeshauptmann verboten.

Geplante Flaggen für die Deutschen Kolonien

Für die Deutschen Kolonien wurden auf Anregung des damaligen Staatssekretärs des Reichskolonialamts Wilhelm Solf im Jahr 1914 Entwürfe für Wappen und Flaggen vorgelegt. Diese wurden vom Kaiser geprüft und ihnen größtenteils ohne Einwände zugestimmt. Da der Kriegsbeginn unmittelbar bevorstand, kam es nicht mehr zu einer Verwirklichung der Pläne. Die Wappen und Flaggen wurden somit niemals in den Kolonien verwendet. Farbabbildungen der Wappen existieren nur in einer in den 1930er Jahren veröffentlichten Postkartenserie sowie im Deutschen Kolonialkalender für das Jahr 1940. Aus einem Artikel in den Afrika-Nachrichten aus dem Jahr 1933 geht hervor, dass die Wappenschilde auf den Flaggen ohne Krone und ohne das in den Wappenentwürfen vorgesehene zusätzliche Feld mit einem Reichsadler dargestellt werden sollten.

Flagge Datum Landesteil Beschreibung
Flag of Deutsch-Ostafrika.svg Deutsch-Ostafrika Silberner Löwenkopf auf rotem Grunde.
Flag of Deutsch-Kamerun.svg Deutsch-Kamerun Silberner Elefantenkopf auf rotem Grunde.
Flag of Deutsch-Togo.svg Togoland Stilisierte Ölpalme mit einer heraldischen Schlange auf beiden Seiten auf grünlich bis silberfarbenem Grunde.
Flaggenentwurf 7 Südwestafrika 1914.svg Deutsch-Südwestafrika Silberner Ochsenkopf auf blauem Grunde mit einem darüber liegenden Diamanten.
Flag of Deutsch-Samoa.svg Deutsch-Samoa Drei silberfarbene Hügel mit stilisierten Kokospalmen auf rotem Grunde mit Wellen in blau und silber.
Flag of Deutsch-Neuguinea.svg Deutsch-Neuguinea Heraldischer Paradiesvogel auf grünem Grunde.

Reichsland Elsaß-Lothringen

Die in den Reichslanden offiziell verwendete Flagge war die deutsche Nationalflagge. Inoffiziell war im Elsass die traditionelle rot-weiße Landesfahne beliebt und wurde bei dekorativen Beflaggungen und als Postkartenmotiv häufig verwendet, teils aber auch als Zeichen des Protestes gegen die deutsche Annexion aufgefasst.

Im Jahr 1911 wurde eine eigene Landesverfassung für Elsaß-Lothringen eingeführt; im Jahr darauf schlug das neu geschaffene Landesparlament die Einführung einer elsaß-lothringischen Landesflagge vor. Der Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen nahm am 25. Juni 1912 einstimmig den in einem Ausschuss erarbeiteten Vorschlag einer rot-weiß gestreiften Flagge an, die im linken Obereck ein gelbes Lothringerkreuz trug. Der Beschluss wurde von den kaiserlichen Regierungsstellen allerdings nie umgesetzt, so dass es zu keiner Änderung kam. Die Flagge wurde privat und zu halboffiziellen Anlässen oft gehisst. Sie war bei deutschen Behörden und Militärs nicht gern gesehen, wurde aber teils auch noch zu Kriegszeiten toleriert.

Die Flucht des deutschen Kaisers Wilhelm II. und der Waffenstillstand von Compiègne führten Anfang November 1918 zur faktischen Selbstständigkeit Elsass-Lothringens. Am 12. November 1918 erklärte sich das Land für unabhängig und die Landesflagge von 1912 zur elsaß-lothringischen Nationalflagge. Mit der Besetzung Straßburgs durch französische Truppen am 21. November, der Anschlusserklärung an Frankreich am 6. Dezember 1918 und der Auflösung des Landes Elsaß-Lothringen am 17. Oktober 1919 durch die französische Zentralregierung ging diese Flagge unter. Sie behielt aber in den folgenden Jahrzehnten eine gewisse Bedeutung als Identifikationssymbol der elsässischen Autonomiebewegung, deren Vertreter ihre rot-weißen Fahnen gelegentlich weiter in der Form mit Lothringerkreuz verwendeten.

Flagge Datum Verwendung Beschreibung
Deutsches Kaiserreich 1870–1918 Flagge für die Reichslande Die deutsche Nationalflagge.
Dienstflagge Elsaß-Lothringen Kaiserreich.svg 1892–1918 Dienstflagge für staatliche Einrichtungen im Reichslande Die Reichsdienstflagge des Auswärtigen Amts mit dem 1891 angenommenen gekrönten Wappenschild von Elsaß-Lothringen im inneren Obereck. Die Flagge wurde am 29. Dezember 1892 angenommen.
Flag of the Republic of Alsace-Lorraine.svg 1912/1918 Flaggenentwurf von 1912, Nationalflagge im November 1918 Am 25. Juni 1912 vom Landtag beschlossene, regierungsamtlich jedoch nicht eingeführte Flagge für die Reichslande; Flagge der unabhängigen Republik Elsaß-Lothringen (12. November 1918 bis 21. November 1918).

Dekorationsflaggen

Dekorationsflaggen waren im Kaiserreich sehr beliebt. Am weitesten verbreitet war die so genannte Reichsadlerflagge, die die schwarz-weiß-roten Farben mit dem Reichsadler kombinierte. An Stelle des Reichsadlers wurden aber auch Darstellungen des Kaisers, der kaiserlichen Familie und komplexe Kombinationen aus diesen Elementen verwendet. In allen Fällen handelte es sich um inoffizielle Flaggen, die von allen Privatpersonen im Kaiserreich verwendet werden durften. Die Flaggen wurden zum Beispiel von Hotels zur Ausschmückung der Fassade eingesetzt. Es handelte sich um reine Dekorationsflaggen ohne offizielle Funktion.

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Reichsadlerflagge.svg Reichsadlerflagge Die Nationalflagge mit einem verbreiterten, weißen Mittelstreifen und einem darin befindlichen, nach links versetzten Reichsadler.
Reichsadlerflagge Var1.svg Reichsadlerflagge (Variante) Flagge mit breitem weißen Mittelstreifen und einem darin befindlichen, nach links versetzten Reichsadler. An die Stelle des oberen und unteren Streifens treten in den Farben der Nationalflagge längs gestreifte Bordüren.
Reichsadlerflagge Var2.svg Reichsadlerflagge (Variante) Die Nationalflagge mit einem verbreiterten, weißen Mittelstreifen und einem darin befindlichen, zentral und vergrößert dargestellten Reichsadler.
Dekorationsflagge-Kaiser.svg Dekorationsflagge Nationalflagge mit Abbildung des Kaisers.

Königreiche

Flagge Datum Landesteil Beschreibung
Flag of Bavaria (striped).svg seit 1878 (offiziell) Königreich Bayern Landesflagge
Flag of the Kingdom of Prussia (1803-1892).svg 1803–1892 Königreich Preußen Flagge des Königreichs
Flag of Prussia (1892-1918).svg 1892–1918 Königreich Preußen Landesflagge
Flag of Prussia Civil Ensign 1892-1918.svg 1892–1918 Königreich Preußen Bürgerliche Flagge
Dienstflagge Staatsfahrzeuge Preußen.svg 1894–1918 Königreich Preußen Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine
Preußen Flagge der Zollverwaltung.svg 1894–1918 Königreich Preußen Flagge der Zollverwaltung
Preußen Flagge der Lotsenverwaltung.svg 1894–1918 Königreich Preußen Flagge der Lotsenverwaltung
Preußen Flagge der Fischereiaufsicht.svg 1894–1918 Königreich Preußen Flagge der Fischereiaufsicht
Preußische Kriegs- und Dienstflagge.svg 1906–1918 Königreich Preußen Preußische Kriegs- und Dienstflagge
Preußische Dienstflagge für Binnengewässer.svg (?)–(?) Königreich Preußen Preußische Dienstflagge für Binnengewässer
Flagge Königreich Sachsen (1815-1918).svg 1815–1918 Königreich Sachsen Landesflagge
Flagge Königreich Württemberg.svg 1896–1918 (vor 1896 bereits inoffiziell) Königreich Württemberg Landesflagge

Großherzogtümer

Flagge Datum Landesteil Beschreibung
Flag of the Grand Duchy of Baden (1871–1891).svg 1871–1891 Großherzogtum Baden Bürgerliche Flagge
Flagge Großherzogtum Baden (1891–1918).svg 1891–1918 Großherzogtum Baden Bürgerliche Flagge
Flag of Hesse.svg bis 1918 Großherzogtum Hessen Bürgerliche Flagge
Großherzogtum Hessen Staatsflagge 1839-1903.svg 1839–1903 Großherzogtum Hessen Staatsflagge
Mecklenburg Landesflagge zur See Kaiserreich.svg 1855–1918 Mecklenburg Landesflagge zur See
Flagge Großherzogtümer Mecklenburg.svg 1863–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Landesflagge
Dienstflagge Staatsfahrzeuge Mecklenburg.svg 1895–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Dienstflagge für Mecklenburg-Schwerinsche Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude für Seeschiffahrt
Mecklenburg Zollverwaltung.svg 1896–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Flagge der Zollverwaltung
Mecklenburg Fischereiaufsicht.svg 1896–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Flagge der Fischereiaufsicht. Mecklenburg-Schwerin machte keinen Gebrauch von einer Flagge für die Lotsenverwaltung.
Dienstflagge Staatsfahrzeuge Binnenschifffahrt Mecklenburg.svg 1900–1918 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Dienstflagge für Mecklenburg-Schwerinsche Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude für Binnenschiffahrt
Flagge Herzogtum Oldenburg.svg 1774–1918 Großherzogtum Oldenburg Bürgerliche Flagge
Dienstflagge Staatsfahrzeuge Oldenburg.svg 1902–1918 Großherzogtum Oldenburg Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine Oldenburgs
Oldenburg Fischereiaufsicht.svg 1902–1918 Großherzogtum Oldenburg Flagge der Fischereiaufsicht. Oldenburg machte keinen Gebrauch von Flaggen für die Zoll- und Lotsenverwaltung
Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1813-1897).svg 1813–1897 Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Landes-Flagge,1885 bis 1897 schrittweiser Übergang zu Schwarz-Gelb-Grün
Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1918.svg 1897–1920 Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Landes-Flagge bis 1920, 1918 kurzzeitig aufgehoben,1920 bis 1922 (kaum verwendete) Gebietsflagge

Herzogtümer

Flagge Datum Landesteil Beschreibung
Flagge Herzogtum Anhalt.svg 1863–1918 Herzogtum Anhalt Landes-Flagge (bis 1935 in Gebrauch)
Flagge Herzogtum Braunschweig.svg 1830–1918 Herzogtum Braunschweig Landes-Flagge (bis 1935 in Gebrauch)
Flagge Königreich Sachsen (1815-1918).svg 1832–1918 Herzogtum Sachsen-Altenburg Landes-Flagge, Ursprünglich als Weiß-Grün bestimmt, zwischenzeitlich aber vorrangige Verwendung von Grün-Weiß, 1888 bis 1895 schrittweiser Übergang zu Weiß-Grün, was letztlich bis 1920 Landesfarbe blieb,1920 bis 1922 Gebietsflagge
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg 1830–1918 Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Landes-Flagge von etwa 1830 bis 19201920 bis 1922 Gebietsflagge
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1911-1920).svg 1880–1918 Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Flagge der Behörden bis mindestens 1918 (aber nie offiziell festgelegt)
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg 1835–1918 Herzogtum Sachsen-Meiningen Landes-Flagge von 1818 bis 1920, ursprünglich zwar als Weiß-Grün festgelegt, aber in der Praxis Verwendung Grün-Weiß, was 1897 vom Herzog so bestätigt wurde, 1918 kurzzeitig abgeschafft,1920–1923 Gebietsflagge

Fürstentümer

Flagge Datum Landesteil Beschreibung
Fürstentum Lippe c 1858- c 1880.svg ca. 1858– ca. 1880 Fürstentum Lippe Landes- Flagge
Flagge Fürstentum Lippe.svg ca. 1880–1918 Fürstentum Lippe Landes-Flagge
Flagge Fürstentum Reuß ältere Linie.svg ca.1820–1918 Fürstentum Reuß ältere Linie Landes-Flagge1920 bis 1922 Gebietsflagge
Flagge Fürstentum Reuß ältere Linie.svg ca.1820–1918 Fürstentum Reuß jüngere Linie Landes-Flagge1920 bis 1922 Gebietsflagge
Flagge Fürstentum Lippe.svg (?)–ca. 1880 Fürstentum Schaumburg-Lippe Landes-Flagge
Flagge Fürstentum Schaumburg-Lippe.svg ca. 1880–1918 Fürstentum Schaumburg-Lippe Landes-Flagge (verwendet bis 1935)
Flagge Fürstentümer Schwarzburg.svg ca.1815–1918 Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Landes-Flagge1920 bis 1922 Gebietsflagge
Flagge Fürstentümer Schwarzburg.svg ca.1815–1918 Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen Landes-Flagge1920 bis 1922 Gebietsflagge
Flag of Germany (3-2 aspect ratio).svg ca. 1830–1918 Fürstentum Waldeck und Pyrmont Landes-Flagge (verwendet bis 1929)

Freie und Hansestädte

Flagge Datum Bezeichnung Beschreibung
Staatsflagge Bremen Kaiserreich.svg 1891–1918 Staatsflagge Freie Hansestadt Bremen „Die Staatsflagge ist von Rot und Weiss mindestens achtmal gestreift und längs des Flaggenstocks mit der den Streifen entsprechenden Zahl abwechselnd roter und weisser Würfel in zwei Reihen gesäumt. Die Zahl der roten und die der weissen Streifen soll stets eine gerade sein. In der Mitte hat die Flagge ein viereckiges weisses Feld, in dem, falls sie mindestens zwölfmal gestreift ist, das große Wappen erscheint, jedoch mit der Abänderung, dass an Stelle der Krone ein gekrönter Helm mit rot und weisser Helmdecke tritt; die Helmzier bildet ein nach rechts gewandter, wachsender Löwe, der mit den Pranken den Wappenschlüssel, den Bart nach links gekehrt, senkrecht hält. Wenn die Flagge nur achtfach gestreift ist, so erhält das Mittelfeld das mittlere Wappen.“
Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt.svg 1891–1892 Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine, Bremen Staatsflagge Bremens mit dem Mittleren Wappen und einem blauen Anker in der linken oberen Ecke.
Dienstflagge Staatsfahrzeuge Bremen.svg 1895–1918 Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine, Bremen Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem mittleren Wappen Bremens im linken Obereck.
Bremen Zollverwaltung.svg 1895–1918 Dienstflagge der Zollverwaltung Bremen Die Bremer Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „ZV“.
Bremen Lotsenverwaltung.svg 1895–1918 Dienstflagge der Lotsenverwaltung Bremen Die Bremer Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „LV“. Bremen machte keinen Gebrauch von einer speziellen Flagge für die Fischereiaufsicht.
Landesflagge Hamburg Deutsches Kaiserreich.svg seit dem
18. Jh.
Landesflagge der Freien Hansestadt Hamburg „Das rote Flaggentuch im Grössenverhältnisse 1:2, zeigt die weisse Burg des Wappenbildes, deren Achse circa 1/3 der Flaggenlänge vom Flaggenstock entfernt ist. Sie wird von den Handelsschiffen neben der deutschen Nationalflagge gehisst.“
Staatsflagge Hamburg Deutsches Kaiserreich.svg 1894(?)–1918 Staatsflagge der Freien Hansestadt Hamburg „Das Flaggentuch (1:2) zeigt die weisse Burg auf einem blauen Anker mit gelbem Ankerstock gelegt, die Achse des Ankers circa 2/7 der Flaggenlänge vom Flaggenstockrande entfernt. Sie wird von den hamburgischen Staatsfahrzeugen, die nicht oder nur ausnahmsweise im Gebiete der Seeschiffahrt verkehren, geführt.“
Hamburg Dienstflagge Regierungsfz 1893-1921.svg 1894–1918 Dienstflagge für Regierungsfahrzeuge und Gebäude der Marine Hamburgs Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem Wappen der Hamburger Staatsflagge im linken Obereck. Hamburg machte offenbar keinen Gebrauch von speziellen Flaggen für die Zoll- und Lotsenverwaltung sowie für die Fischereiaufsicht.
Staatsflagge Lübeck Deutsches Kaiserreich.svg 1890–1918 Staatsflagge der Freien und Hansestadt Lübeck „Die Staatsflagge zeigt ein von Weiß über Rot geteiltes Flaggtuch, mit einem weißen Ausschnitt im roten Streifen, in dem der lübische Doppeladler zu stehen kommt.“
Dienstflagge Staatsfahrzeuge Lübeck.svg 1895–1918 Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Seeschifffahrt, Lübeck Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem Lübecker Doppeladler im linken Obereck.
Lübeck Zollverwaltung.svg 1895–1918 Dienstflagge der Zollverwaltung Lübeck Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „ZV“.
Lübeck Lotsenverwaltung.svg 1895–1918 Dienstflagge der Lotsenverwaltung Lübeck Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „LV“
Lübeck Fischereiaufsicht.svg 1895–1918 Dienstflagge der Fischereiaufsicht Lübeck Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „FA“.
Staatsflagge Binnenschifffahrt Lübeck.svg 1903–1918 Staatsflagge für Staatsfahrzeuge der Binnenschiffahrt, Lübeck Staatsflagge Lübecks mit einem goldfarbenen, klaren Anker in der unteren linken Ecke. Dieser war von „Nordwest“ nach „Südost“ gedreht.

Flaggen der preußischen Provinzen

Flagge Datum Provinz Beschreibung
Flagge Preußen - Provinz Brandenburg.svg 1882–1918 Provinz Brandenburg Landes-Flagge der Provinz Brandenburg.
Flagge Preußen - Provinz Ostpreußen.svg 1882–1918 Provinz Ostpreußen Landes-Flagge der Provinz Ostpreußen.
Flagge Preußen - Provinz Westpreußen.svg 1882–1918 Provinz Westpreußen Landes-Flagge der Provinz Westpreußen.
Provinz Pommern flag.svg 1882–1918 Provinz Pommern Landes-Flagge der Provinz Pommern
Flagge Preußen - Provinz Schlesien.svg 1882–1918 Provinz Schlesien Landes-Flagge der Provinz Schlesien
Flagge Preußen - Provinz Posen.svg 1882–1918 Provinz Posen Landes-Flagge der Provinz Posen
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg 1882–1918 Provinz Rheinland Landes-Flagge der Provinz Rheinland
Flagge Preußen - Provinz Westfalen.svg 1882–1918 Provinz Westfalen Landes-Flagge der Provinz Westfalen
Flagge Preußen - Provinz Sachsen.svg 1882–1918 Provinz Sachsen Landes-Flagge der Provinz Sachsen
Flagge Preußen - Provinz Hannover.svg 1882–1918 Provinz Hannover Landes-Flagge der Provinz Hannover
Flagge Preußen - Provinz Hessen-Nassau.svg 1882–1918 Provinz Hessen-Nassau Landes-Flagge der Provinz Hessen-Nassau
Flagge Preußen - Provinz Schleswig-Holstein.svg 1882–1918 Provinz Schleswig-Holstein Landes-Flagge der Provinz Schleswig-Holstein