Württemberg

Königreich Württemberg

 
Wappen Flagge
Wappen des Königreichs Württemberg Flagge von Württemberg
Lage im Deutschen Reich
Lage des Königreichs Württemberg im Deutschen Kaiserreich
Landeshauptstadt Stuttgart
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt König
Dynastie Haus Württemberg
Bestehen 1806–1918
Fläche 19.508 km²
Einwohner 2.437.574 (1910)
Bevölkerungsdichte 125 Einwohner/km²
Entstanden aus Herzogtum Württemberg
Aufgegangen in Volksstaat Württemberg
Hymne Textversionen zur Melodie der englischen Königs­hymne
Stimmen im Bundesrath 4 Stimmen
Karte
Württemberg 1810–1918

Das Königreich Württemberg entstand am 1. Januar 1806 als souveränes Königreich auf Betreiben des nach politischer Hegemonie strebenden Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte. Hervorgegangen war das Königreich aus dem (1803 zum Kurfürstentum erhobenen) Herzogtum Württemberg. Dessen ursprüngliches Gebiet, das auch als Altwürttemberg bezeichnet wurde, war kurz zuvor durch den Reichsdeputationshauptschluss und den Frieden von Pressburg hauptsächlich im Süden und Osten stark erweitert worden und hatte damit seinen geographischen Raum nahezu verdoppelt.

Württemberg war von 1806 bis 1813 Mitglied des an den Interessen Frankreichs ausgerichteten Rheinbundes und nach dem Ende der napoleonischen Kriege in der Folge der Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 schloß sich das Königreich dem als – kleindeutschesKaiserreich unter preußischer Führung ausgerufenen ersten deutschen Nationalstaat als Bundesstaat an.

Auf Basis der Verfassung von 1819 entwickelte sich im Lauf der Jahre eine frühe konstitutionelle Monarchie mit im Vergleich zu vielen anderen deutschen Staaten relativ stark ausgeprägten liberalen und demokratischen Strömungen, die sich auch nach der Niederschlagung der in Württemberg weitgehend friedlich verlaufenen deutschen Revolution von 1848/49 behaupten und verstärken konnten.

Infolge der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution von 1918 verzichtete König Wilhelm II. von Württemberg als einer der letzten deutschen Monarchen auf den Thron. Der Bundesstaat Württemberg wurde in eine parlamentarische Demokratie umgewandelt und wurde als Volksstaat Teil der Weimarer Republik.

Der Bundesstaat Württemberg ging im neu und mit Gewalt geschaffenen Volksstaat Württemberg bzw. Land der Weimarer Republik auf.

Wie nun der Bundesstaat Württemberg wieder handlungsfähig eingerichtet werden kann, das lesen Sie am Ende dieses Chronik oder hier……

Geografie

Das ehemalige Königreich Württemberg in seinen Grenzen ab 1813 lag zwischen 47° 34′ und 49° 35′ nördlicher Breite sowie zwischen 8° 15′ und 10° 30′ östlicher Länge. Die größte Ausdehnung von Nord nach Süd betrug 225 Kilometer, die größte Breite von West nach Ost 160 Kilometer. Die Grenzen hatten eine Gesamtlänge von 1.800 Kilometern. Die Gesamtfläche betrug 19.508 km². Im Osten grenzte Württemberg an das Königreich Bayern, im Norden und Westen an das Großherzogtum Baden und im Süden bis 1850 an die Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen, die ab 1850 als Hohenzollernsche Lande zu Preußen gehörten, sowie an den Bodensee. Im Grenzverlauf zu Baden und Hohenzollern bestanden verschiedene Exklaven, Enklaven und weitere territoriale Besonderheiten. Durch die Exklave Wimpfen besaß Württemberg auch eine gemeinsame Grenze mit dem Großherzogtum Hessen.

Auf einer politischen Karte des gegenwärtigen „Deutschlands“ sind die ehemaligen Grenzen Württembergs an Baden und Hohenzollern nicht mehr zu finden, seit sie durch eine unter alliierter Duldung, durchgeführten Kreisreform in Baden-Württemberg am 1. Januar 1973 verwischt wurden. Bis zu dieser Reform waren die Grenzen noch in den Regierungsbezirken Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern präsent, und auch die Struktur der Landkreise deckte sich mit diesen Außengrenzen. Dagegen entsprechen die Gebiete der evangelischen Landeskirche (nicht exakt, da einschließlich der Hohenzollernschen Lande) und der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (exakt, da ohne die Hohenzollernschen Lande) bis heute den alten Grenzen Württembergs.

Das Hügel- und Bergland umfasst im Norden die Ebenen der Triasformation mit wein- und obstreichen Tälern, im Süden hingegen das Plateauland der Juraformation. Das Klima ist mitteleuropäisch gemäßigt in Oberschwaben, im mittleren Neckarraum und im Norden, jedoch deutlich rauer in den höher gelegenen Gegenden der Schwäbischen Alb, des Allgäus und des Schwarzwalds. Die mittlere Jahrestemperatur schwankt je nach Gebiet zwischen 6 und 10 °C. Die reichlich vorhandenen Wälder sorgen für ergiebige Niederschläge. Wichtigste Flüsse sind der Neckar mit seinen Nebenflüssen Fils, Rems, Enz, Kocher und Jagst, die Tauber und die Donau mit ihrem Nebenfluss Iller, der auf 56 Kilometer die Grenze zu Bayern bildet. Das Gebiet erstreckt sich über die Europäische Hauptwasserscheide. 70 Prozent der Fläche wird zum Rhein hin entwässert, 30 Prozent zur Donau. Bedeutende Mineralquellen befinden sich in Bad Wildbad und Bad Cannstatt. Größere Seen sind der Bodensee und der Federsee in Oberschwaben. Höchster Punkt ist mit 1.151 Metern der Dreifürstenstein auf der Hornisgrinde im Schwarzwald, höchster Berggipfel mit 1.118 Metern der Schwarze Grat bei Isny im Allgäu. Das niedrigste Niveau befindet sich mit 125 Metern bei Böttingen, wo der Neckar von Württemberg nach Baden abfließt. Die gemittelte Höhe Württembergs beträgt etwa 500 Meter über Normalhöhennull.

Geschichte

Entstehung des Königreichs

Württemberg 1789

 

Das Herzogtum Wirtenberg bestand im 18. Jahrhundert im Wesentlichen aus dem ehemaligen Stammland im mittleren Neckarraum rund um Stuttgart sowie den damit verbundenen Besitzungen im Nordschwarzwald und auf der Schwäbischen Alb. Neben dem Gebiet um Heidenheim war die linksrheinische Grafschaft Mömpelgard die bedeutendste Exklave des Herzogtums. Außerdem bestanden mit der Grafschaft Horburg und der Ortschaft Reichenweier weitere kleinere Exklaven links des Rheins auf heute französischem Gebiet. Nach dem Ausbruch der Französischen Revolution 1789, welche die Vorrechte des Adels und des Klerus einschränkte, formierten sich unter den europäischen Monarchien Koalitionen mit dem Ziel, die republikanische Entwicklung in Frankreich aufzuhalten. Der zwischen Kaiser Leopold II. und dem preußischen König Friedrich Wilhelm II. in der Pillnitzer Deklaration vereinbarten ersten Koalition schlossen sich bald weitere Monarchien an. Am 20. April 1792 kam es zum Ausbruch des Ersten Koalitionskriegs, den das revolutionäre Frankreich gewann. Im Frieden von Campo Formio am 17. Oktober 1797 erkannte Kaiser Franz II. den Rhein als Ostgrenze Frankreichs an. Hiervon betroffen waren auch Mömpelgard und die anderen linksrheinischen Besitzungen Württembergs. Das Herzogtum beteiligte sich daraufhin ab 1799 als Partner Österreichs an der Zweiten Koalition gegen Frankreich unter Napoleon Bonaparte. Im Frühjahr 1800 besetzten die Franzosen Württemberg. Da Österreich keinerlei Anstrengungen zur Verteidigung des Landes unternahm, musste sich der württembergische Herzog Friedrich II. mit seinen Truppen dem Rückzug der Österreicher anschließen. Nach dieser Demütigung war sein Vertrauen in das Bündnis mit Österreich tief erschüttert. Im Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801 arrangierte er sich mit Frankreich. Sein Ziel war, das rechtsrheinische Territorium zu vergrößern. Der Pariser Vertrag vom 20. Mai 1802 sicherte den Bestand des Herzogtums und stellte Entschädigungen für die linksrheinischen Gebiete in Aussicht. Württemberg hatte Sitz und Stimmrecht in der außerordentlichen Reichsdeputation, die den Reichsdeputationshauptschluss vorbereitete, der die Entschädigungen für die verlorenen linksrheinischen Besitzungen deutscher Fürsten festlegte. Herzog Friedrich wurde zum Kurfürst erhoben. Zahlreiche kleine Herrschaften wurden mediatisiert und unter der Bezeichnung Neuwürttemberg dem neuen Kurfürstentum zugeschlagen. Dazu gehörten die mediatisierten Reichsstädte Aalen, Giengen an der Brenz, Heilbronn, Rottweil, Esslingen am Neckar, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall und Weil der Stadt sowie folgende säkularisierte kirchliche Besitzungen: die Fürstpropstei Ellwangen, die Reichsabtei Zwiefalten, das Ritterstift Comburg, das Kloster Heiligkreuztal bei Riedlingen, das Kloster Schöntal, das Kloster Margrethausen, das Stift Oberstenfeld und der stift-murische Teil des Dorfes Dürrenmettstetten. Diese Zugewinne entsprachen in Summe etwa einer Fläche von 1609 Quadratkilometern mit 110.000 Einwohnern und 700.000 Gulden Steueraufkommen. Dem standen etwa 388 Quadratkilometer linksrheinisch verlorenes Gebiet mit zirka 14.000 Bewohnern und zirka 250.000 Gulden an Staatseinkünften gegenüber. Mit dem Aufbau der Verwaltung Neuwürttembergs betraut war der Minister Normann-Ehrenfels.

Bildnis König Friedrichs I. von Württemberg im Krönungsornat und Rüstung, Hofmaler Johann Baptist Seele (1774–1814), 1806, Öl auf Leinwand, 237 cm × 135,5 cm, Landesmuseum Württemberg, Stuttgart.

 

Am 3. Oktober 1805 schloss Friedrich in Ludwigsburg eine weitere Allianz mit Napoleon. Württemberg beteiligte sich daraufhin mit Truppen auf französischer Seite am Dritten Koalitionskrieg. In den Verträgen von Brünn (10.–12. Dezember 1805) und dem Frieden von Preßburg vom 26. Dezember 1805 wurde Vorderösterreich zwischen Württemberg, Bayern und Baden aufgeteilt. Dies bedeutete, dass weitere 125.000 neue Einwohner zum Kurfürstentum Württemberg dazukamen. Im Einzelnen handelte es sich um die folgenden Territorien: Grafschaft Hohenberg, Landvogtei Schwaben, Herrschaft Ehingen, die so genannten Donaustädte Mengen, Munderkingen, Riedlingen und Saulgau sowie im Unterland Gebiete des Deutschen Ordens (Amt Hornegg mit Neckarsulm und Gundelsheim), Gebiete des Johanniterordens und kleinere Territorien der Reichsritterschaft. Württemberg wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1806 zum souveränen Königreich erhoben. Die bisherige Bezeichnung Wirtenberg wurde durch die modernere Schreibweise Württemberg ersetzt. Erster König war der bisherige Herzog und Kurfürst Friedrich II. unter dem Namen Friedrich (Eigenbezeichnung: König Friedrich I.). Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte am 12. Juli 1806 trat Württemberg aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation aus. Mit dem Rheinbund kamen nochmals 270.000 neue Bewohner zum Königreich Württemberg hinzu, die sich auf die Territorien der Fürstentümer und Grafschaften Hohenlohe, Königsegg-Aulendorf, Thurn und Taxis, Waldburg und vieler weiterer Herrschaften in Oberschwaben verteilten.

Entwicklung der ersten Jahre

König Friedrich beteiligte sich 1809 mit Truppen an der Niederschlagung des Tiroler Volksaufstands. Mit dem Frieden von Schönbrunn am 14. Oktober 1809 wurde das Königreich Württemberg um die Gebiete des Deutschen Ordens bei Mergentheim erweitert, wobei ein Aufruhr der dortigen Bevölkerung blutig niedergeschlagen wurde. Schließlich vergrößerte sich die Einwohnerzahl mit dem Vertrag von Paris am 28. Februar 1810 und damit zusammenhängende Grenzverträge mit Bayern und Baden noch einmal um 110.000 Bewohner. Hinzu kamen im Wesentlichen Crailsheim und Creglingen sowie die ehemaligen Reichsstädte Bopfingen, Buchhorn, Leutkirch, Ravensburg, Ulm und Wangen und Gebiete der ehemaligen Grafschaft Montfort. Dafür fiel die alte württembergische Herrschaft Weiltingen an das Königreich Bayern sowie das Oberamt Hornberg und das Amt St. Georgen an das Großherzogtum Baden. Im Jahre 1813 erwarb das Königreich Württemberg noch die hohenzollernsche Herrschaft Hirschlatt. Insgesamt hatte sich Württemberg somit von ursprünglich 9.500 Quadratkilometern mit etwa 650.000 Einwohnern auf 19.508 Quadratkilometer mit etwa 1.380.000 Einwohnern vergrößert.

In den Jahren 1812/13 beteiligte sich König Friedrich an Napoleons Krieg gegen Russland, aus dem von 15.800 württembergischen Soldaten nur einige Hundert zurückkehrten. Trotz dieser Niederlage blieb das Königreich zunächst weiter als Mitglied des Rheinbunds an der Seite Frankreichs, bis es in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 zu einer weiteren vernichtenden Niederlage Napoleons kam. Erst danach wechselte Württemberg zur Sechsten Koalition über, die von Österreich, Preußen und Russland geführt wurde. Am 2. November 1813 orientierte sich König Friedrich um, nachdem Österreich dem Land durch den Vertrag zu Fulda Wahrung seines Besitzstandes und den Erhalt seiner Souveränität garantiert hatte.

Die Gebietszuwächse Württembergs wurden durch die territoriale Neuordnung Deutschlands beim Wiener Kongreß 1815 nicht revidiert und damit indirekt völkerrechtlich bestätigt. Durch die Beteiligung an den Koalitionskriegen und deren Folgen erlebte das Königreich in seinen Anfangsjahren einen wirtschaftlichen Niedergang, der zu hoher Staatsverschuldung und zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten bis hin zu Hungersnöten führte. Diese wirtschaftlich sehr schwierige Lage wurde durch das ungewöhnlich kalte und von Naturkatastrophen gekennzeichnete Jahr 1816 weiter verschärft. Die Auswanderung nach Osteuropa und Nordamerika stieg danach sprunghaft an.

In den ersten Jahren des Königreichs sicherte die Verwicklung Württembergs in die kriegerischen Auseinandersetzungen und die Bündnistreue mit Frankreich König Friedrich weitgehende Handlungsfreiheit in der Innenpolitik. Deren Ziel war die konsequente Modernisierung der Verwaltung und die Zusammenführung der verschiedenen Territorien zu einem einheitlichen und zentral geführten Gesamtstaat. Dies war umso schwerer, da die neu hinzugekommenen Gebiete dem zuvor rein und streng evangelischen Württemberg eine beträchtliche katholische Minderheit brachten. Mittel zur Modernisierung waren die rigorose Abschaffung der Privilegien der Ehrbarkeit in Altwürttemberg sowie des Adels in den hinzugewonnenen Gebieten. Widerstand gegen diese Politik wurde rigoros bekämpft; ein Polizeiministerium, eine geheime Polizei und eine Zensurbehörde wurden nach französischem Vorbild eingerichtet. Wichtige Reformen der ersten Jahre waren die Trennung von Justiz und Verwaltung, die Gliederung des Landes in Oberämter und Kreise, die Aufhebung der Binnenzölle und die Gleichberechtigung der katholischen und der reformierten Konfession mit der seitherigen evangelisch-lutherischen Staatskonfession.

Bei den Verhandlungen auf dem Wiener Kongreß bestand das Ziel, für das neu zu konstituierende Deutschland eine bundesstaatliche Verfassung zu errichten. Der Erstentwurf des Konzepts für einen Staatenbund wurde von Metternich am 23. Mai 1815 der Versammlung der deutschen Einzelstaaten zugeleitet. Württemberg opponierte gemeinsam mit Bayern gegen diesen Staatenbund. Weil König Friedrich mit einer eigenen Verfassung der Bundesverfassung zuvorkommen wollte, legte er bereits dem am 15. März 1815 einberufenen Landtag ein Staatsgrundgesetz vor. Württemberg unterzeichnete erst am 1. September 1815 die Deutsche Bundesakte und trat damit erst nachträglich dem am 8. Juni 1815 gegründeten Deutschen Bund bei. Der Entwurf des Staatsgrundgesetzes traf auf starken Widerstand der Landstände, die die bisherige auf dem Tübinger Vertrag von 1514 basierende Verfassung wieder in Kraft setzen wollten. Den Landständen gelang es, die Bevölkerung in einer Kampagne für das alte Recht auf ihre Seite zu ziehen. Einer der Protagonisten dieser Bewegung war der Dichter und Politiker Ludwig Uhland, der hierfür eigens das Gedicht Das alte, gute Recht verfasste. Die Kampagne war so wirksam, daß das von König Friedrich vorgelegte Staatsgrundgesetz nicht verabschiedet wurde. Die völlig überarbeitete Verfassung wurde erst durch seinen Nachfolger König Wilhelm I. am 25. September 1819 erlassen.

Politische Konsolidierung nach dem Regierungsantritt König Wilhelms I.

König Wilhelm I. 1822 nach einem Gemälde von Joseph Karl Stieler

 

Das Verhältnis zwischen König Friedrich und seinem Sohn Wilhelm Friedrich Karl, dem späteren König Wilhelm I., war sowohl persönlich als auch politisch von starken Spannungen geprägt. So war es nur folgerichtig, daß der neue König nicht mit dem Namen seines Vaters, sondern mit dem Namen Wilhelm seine Regentschaft antrat und einen umfassenden Politikwechsel einleitete.

Wesentliche Bestandteile der im Zusammenhang mit der neuen Verfassung durchgesetzten Reorganisation der Verwaltung waren die Kommunale Selbstverwaltung und die Trennung von Exekutive und Judikative. Die Verwaltung wurde gestrafft und transparenter gemacht. Die dem Staat und dem König verpflichteten Beamten entwickelten sich rasch zu einer Art Stand und damit zu einer Politischen Klasse, die die Staatsregierung stützte.

Beim Regierungsantritt Wilhelms I. zum 20. Oktober 1816, betrug die Staatsverschuldung fast 25 Millionen Gulden, was nahezu dem Vierfachen der Jahreseinnahmen entsprach. Diese Schulden wurden in den ersten 20 Jahren seiner Regentschaft durch die Finanzminister Weckherlin, Varnbüler und vor allem Herdegen so nachhaltig abgebaut, daß Steuersenkungen ermöglicht wurden. Besonderer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik des Königs war der Ausbau der Landwirtschaft.

Außenpolitisch verfolgte Wilhelm das Ziel, die staatlichen Strukturen in Deutschland weiter zu bereinigen und auf die fünf Königreiche Preußen, Sachsen, Bayern, Hannover und Württemberg sowie das Kaisertum Österreich zu begrenzen. Preußen und Österreich sah er dabei als europäische Mächte an. Die vier anderen deutschen Königreiche sollten durch ein enges Bündnis eine gemeinsame auf die Einigung zu einer dritten deutschen Großmacht ausgerichtete Politik betreiben. Wilhelm strebte die Mediatisierung Badens, Hohenzollerns sowie den Erwerb des Elsaß an. Mittel zu diesem Ziel, welches nie erreicht wurde, sollte die starke familiäre Verbindung mit Rußland sein. Dazu wurde im Jahr 1776 zunächst seine Tante Sophie Dorothee mit dem russischen Thronfolger, dem späteren Zaren Paul, verheiratet. Zur Stärkung dieser Bande erfolgte im Jahr 1818 Wilhelms eigene Heirat mit deren Tochter Katharina. Nachdem Katharina bereits 1819 gestorben war, verfolgte Wilhelm die gemeinsam mit ihr entwickelte Außenpolitik über seine gesamte Regierungszeit weiter. So war es nur folgerichtig, daß sein Sohn und Thronfolger Karl am 13. Juli 1846 die Zarentochter Olga heiratete.

In den Jahren 1846 und 1847 kam es nach Missernten zu Hungersnöten und stärkerer Auswanderung. Die bis dahin relativ „zufriedene“ Grundstimmung der Bevölkerung schlug um. Liberale und demokratische Forderungen wurden mit mehr Nachdruck vertreten. Im Januar 1848 verlangte eine Protestversammlung in Stuttgart ein gesamtdeutsches Bundesparlament, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Einführung von Schwurgerichten und Volksbewaffnung. Wilhelm I. versuchte zunächst, die Revolution, die ab März 1848 – in der Folge der französischen Februarrevolution (die zur zweiten französischen Republik geführt hatte) – in allen deutschen Staaten um sich griff, in Württemberg durch Entgegenkommen aufzuhalten. Er setzte das liberale Pressegesetz vom 30. Januar 1817 wieder in Kraft und tolerierte eine liberale Regierung unter dem Vorsitz Friedrich Römers. Das am 9. März 1848 eingesetzte Märzministerium war die erste parlamentarisch legitimierte Regierung des Landes. Durch diese Politik wurden während der Märzrevolution größere militärische Auseinandersetzungen im Königreich Württemberg vermieden.

Im April 1849 beschlossen die Regierung und der Landtag die Anerkennung der in der Frankfurter Paulskirche verabschiedeten Reichsverfassung, die einen gesamtdeutschen als kleindeutsche Lösung konzipierten Nationalstaat auf der Grundlage einer demokratisch verfassten konstitutionellen Monarchie vorsah. Wilhelm empfand diesen Beschluß zwar als Demütigung, war aber der einzige Monarch unter den 29 Landesfürsten des deutschen Bundes, die der von der Frankfurter Nationalversammlung verabschiedeten Verfassung zustimmten – die Könige von Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover sowie der österreichische Kaiser Ferdinand I. lehnten sie ab.

Die Auflösung des Rumpfparlaments durch württembergische Truppen – nach einer Buchillustration von 1893

 

Nachdem die Nationalversammlung mit der Ablehnung einer deutschen Kaiserkrone durch den preußischen König gescheitert war, faßten die verbliebenen Abgeordneten am 30. Mai 1849 den Entschluß, die Sitzungen nach Stuttgart zu verlegen. Ab dem 6. Juni 1849 tagte diese mitunter spöttisch als Rumpfparlament bezeichnete Rest-Nationalversammlung mit anfangs 154 Abgeordneten unter Parlamentspräsident Wilhelm Loewe (1814–1886) in Stuttgart. Als das Rumpfparlament zur Steuerverweigerung und mit der Unterstützung der Reichsverfassungskampagne zur Erhebung gegen die Regierungen aufrief, wurde es am 18. Juni 1849 durch württembergisches Militär besetzt und nach einem Demonstrationszug der verbliebenen 99 Abgeordneten durch Stuttgart gewaltsam aufgelöst. Die nicht-württembergischen Abgeordneten wurden des Landes verwiesen.

Im August 1849 fanden in Württemberg Wahlen zu einer Verfassunggebenden Versammlung statt, bei denen die Demokraten gegenüber den gemäßigten Liberalen die Mehrheit erreichten. Während die Liberalen die Bindung des aktiven und passiven Wahlrechts an Einkommenshöhe und Vermögen forderten, verlangten die Demokraten ein allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht für alle volljährigen Männer. Ende Oktober 1849 entließ der König die von der Landesversammlung gewählte Regierung unter Friedrich Römer. Die Minister wurden durch beamtete Minister unter Johannes von Schlayer ersetzt. Als die Struktur und die Rechtsgrundlage des Beamtenministeriums durch die Landesversammlung abgelehnt wurden, löste Wilhelm I. sie auf. Zwei weitere Landesversammlungen im Jahr 1850, bei denen die Demokraten ebenfalls jeweils die Mehrheit hatten, wurden ebenfalls aufgelöst. Trotzdem etablierte sich in Württemberg auch danach eine starke liberale und demokratische Opposition.

Karl von Varnbüler war von 1864 bis 1870 leitender Minister

 

Als König Karl 1864 die Regierung antrat, kam er liberalen und demokratischen Forderungen entgegen. Die Pressefreiheit und die Vereinsfreiheit wurden wiederhergestellt, die Gewerbefreiheit und Freizügigkeit wurden garantiert. Die Juden erhielten die vollen Staatsbürgerrechte. Bestehende Heiratsbeschränkungen für Arme wurden aufgehoben. Der konservative Leitende Minister Joseph von Linden wurde durch den eher liberal ausgerichteten Karl von Varnbüler (1809–1889) ersetzt.

Württemberg als Bundesstaat im Deutschen Kaiserreich

 

König Karl war entgegen der Politik seines Vaters ein Verfechter der Bildung eines deutschen Nationalstaats. Als nach dem Krieg Preußens und Österreichs gegen Dänemark 1864 die Spannung zwischen den Bündnispartnern Preußen und Österreich 1866 zum Krieg führte, standen Bayern, Württemberg und Baden auf der Seite Österreichs. Die württembergische Armee wurde am 24. Juli 1866 bei Tauberbischofsheim nur wenige Tage vor dem Waffenstillstand zwischen Preußen und Österreich von preußischen Truppen vernichtend geschlagen. Württemberg schloß daraufhin am 1. August 1866 einen Waffenstillstand mit Preußen. Der Krieg endete am 23. August mit dem Prager Frieden, bei dem Württemberg den kurz zuvor durch Preußen gegründeten Norddeutschen Bund anerkennen und Kriegsentschädigungen an Preußen zahlen mußte.

Zuvor hatte Württemberg, wie auch Bayern und Baden, ein zunächst geheim zu haltendes Schutz- und Trutzbündnis abschließen müssen, in welchem zwar die territoriale Integrität garantiert war, das aber den militärischen Oberbefehl im Kriegsfall an Preußen übertrug. Nach Kriegsende wurde in Württemberg die nationalliberale Deutsche Partei unter Führung von Julius Hölder gegründet, deren Ziel der Beitritt Württembergs zum Norddeutschen Bund war. Ihr stand die demokratische Württembergische Volkspartei gegenüber, die bereits 1864 aus der liberalen Fortschrittspartei hervorgegangen war. Die Volkspartei mit ihrem führenden Kopf Karl Mayer schloß sich mit Konservativen und Vertretern des Katholizismus zu einer Allianz zusammen, deren Ziel die Verhinderung eines von Preußen beherrschten Nationalstaats war.

Im Deutsch-Französischen Krieg war die württembergische Armee gemäß dem abgeschlossenen Bündnis dem preußischen Oberbefehl unterstellt. Während des Krieges schloß Württemberg am 25. November 1870 einen Novembervertrag mit dem Norddeutschen Bund, dem es beitrat. Dieser Beitritt geschah mit der Bundesverfassung vom 1. Januar 1871, in der Reichsverfassung vom 16. April 1871 erhielt Württemberg im Bundesrath vier von 58 Stimmen. Von den 397 Abgeordneten des Reichstags kamen 17 aus Württemberg. Als Reservatrechte wurden dem Land die Verwaltung des Eisenbahn-, des Post- und des Fernmeldewesens, die Einnahmen aus der Bier- und Branntweinsteuer und eine eigene Militärverwaltung unter preußischem Oberbefehl zugestanden.

Der politische Machtverlust des Landes und des Herrscherhauses, der mit dem Eintritt ins Kaiserreich einherging, wurde durch eine starke Besinnung auf die württembergische Identität kompensiert. 1876 wurde die Regierung neu organisiert. Kernstück der Reform war die Einrichtung eines Staatsministeriums unter Ministerpräsident Hermann von Mittnacht. König Karl zog sich in den Folgejahren weitgehend aus dem operativen Regierungsgeschäft zurück und widmete sich gemeinsam mit Königin Olga stärker kulturellen und sozialen Aufgaben. Obwohl er Oberhaupt (Summenepiskopus) der württembergischen evangelischen Landeskirche war, legte er starken Wert auf den Ausbau der Rechte der katholischen Minderheit. Dem Königreich Württemberg blieb dadurch ein Kulturkampf wie in Preußen erspart.

König Karl starb am 6. Oktober 1891. Da er keine leiblichen Kinder hatte, ging die Regentschaft auf Wilhelm II. über, den gemeinsamen Sohn seines Cousins Prinz Friedrich von Württemberg und seiner Schwester Prinzessin Katharina von Württemberg.

König Wilhelm II. Denkmal von Hermann-Christian Wilhelm Zimmerle vor dem Wilhelmspalais in Stuttgart

 

Wilhelm, der sich bereits 1882 mit 34 Jahren aus dem Militärdienst zurückgezogen hatte, stand dem Repräsentationsgehabe Kaiser Wilhelms II. und vieler anderer Regenten der deutschen Bundesstaaten sehr distanziert gegenüber. So ging er im Gegensatz zu seinen Vorgängern keine Heiratsverbindung mit einer der großen europäischen Dynastien ein. Als seine erste Frau Marie von Waldeck-Pyrmont 1882 starb, ließ er sie nicht in der Familiengruft in Schloß Ludwigsburg, sondern bürgerlich auf dem Friedhof in Ludwigsburg beisetzen. Als König residierte er nicht im Stuttgarter Neuen Schloß, sondern wohnte im Wilhelmspalais, das in Größe und Ausstattung einer bürgerlichen Villa der damaligen Zeit entsprach. Er verzichtete auf das damals bei Monarchen übliche Prädikat von Gottes Gnaden auf seinem Briefkopf und trug bürgerliche Anzüge statt Uniformen. Als so genannter Bürgerkönig war er in der Bevölkerung sehr angesehen. Politisch richtete er sich an der Parlamentsmehrheit aus. Seine Amtsführung war eher mit der eines Präsidenten zu vergleichen. Er ernannte zwar der Verfassung entsprechend die Minister, überließ ihnen und dem Landtag aber weitgehend die politische Arbeit. Sein persönlicher Schwerpunkt lag in der Kulturförderung. Hierdurch trug er entscheidend zur Herausbildung einer kulturellen Eigenständigkeit Württembergs im föderalen Kaiserreich bei.

Württemberg war so während der Regentschaft Wilhelms demokratischer organisiert als die anderen deutschen Bundesstaaten. Während in Preußen das Dreiklassenwahlrecht galt, war es in Württemberg fast allen Männer über 25 Jahren möglich, die Zweite Kammer des Landtags zu wählen. Die Wirtschafts- und Sozialstruktur war eher mittelständisch als großindustriell geprägt. Dementsprechend war die Verstädterung und die damit einhergehende Verelendung der Arbeiter geringer als in anderen Teilen des Deutschen Reiches. Dennoch gab es insbesondere in Stuttgart ein nennenswertes und zunehmendes Wohnungselend der Arbeiterschaft. Bürgerliche soziale Initiativen wie der Bau von Arbeiterwohnungen und die Gründung von Konsumvereinen konnten die Not der Arbeiter zwar nicht beseitigen; sie trugen aber dazu bei, dass die Lebensverhältnisse der Unterschicht im Vergleich zum Ruhrgebiet oder zu Berlin deutlich besser waren.

Die Arbeiterbewegung, die sich auch in Württemberg ab der Mitte des 19. Jahrhunderts organisiert hatte, war gemäßigter ausgerichtet als in Preußen. Sie profitierte von der liberalen Politik Karls und Wilhelms II. von Württemberg. Der erste Arbeiterverein war im Mai 1848 in Stuttgart gegründet worden. Die erste gewerkschaftsähnliche Vereinigung war der 1862 ebenfalls in Stuttgart gegründete Gutenberg-Verein der Buchdrucker. Das von 1878 bis 1890 im Deutschen Reich gültige Sozialistengesetz wurde Anfangs mit Strenge gehandhabt, jedoch mit den Jahren in Württemberg wesentlich gemildert. Nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890 gab es auch in Württemberg eine Gründungswelle sozialdemokratischer Vereine.

Die Landtagswahl von 1895 ergab eine starke Mehrheit für die demokratischen Fraktionen. Die Vormachtstellung der Deutschen Partei wurde gebrochen. Die neue Mehrheit bildeten die demokratische Württembergische Volkspartei und das vor der Wahl gegründete katholische Zentrum. Die SPD kam erstmals mit zwei Sitzen in den Landtag. In den Folgejahren wurde der Parlamentarismus ausgebaut.

Erster Weltkrieg und Ende des Königreichs

Am 1. August 1914 stimmte das Königreich Württemberg wie die anderen Bundesstaaten im Bundesrath der Ermächtigung des Reichskanzlers Theobald von Bethmann Hollweg zu, Frankreich und Rußland den Krieg zu erklären. König Wilhelm unterzeichnete daraufhin den Kriegsaufruf an sein Volk am 2. August, obwohl er die allgemeine Kriegsbegeisterung der Bevölkerung nicht teilte. Bis 1918 gab es 508.482 württembergische Kriegsteilnehmer, was mehr als einem Fünftel der Bevölkerung entsprach. 71.641 württembergische Soldaten fielen dem Krieg zum Opfer.

Im Zuge der Novemberrevolution trat die württembergische Regierung am 6. November 1918 zurück, um einer parlamentarischen Regierung Platz zu machen. Am Nachmittag des 9. November wurde im Landtag eine provisorische Regierung aus den beiden sozialistischen Parteien SPD und USPD unter Wilhelm Blos gebildet. König Wilhelm verließ darauf noch am Abend des 9. November Stuttgart und zog ins Jagdschloß Bebenhausen. Am 30. November erklärte er seinen Thronverzicht und nahm den Titel eines Herzogs von Württemberg an. Württemberg wurde als Volksstaat Teil der Weimarer Republik.

Staatsaufbau und Verwaltung

Verfassung

Die Verfassung des Königreichs Württemberg wurde am 25. September 1819 von König Wilhelm I. erlassen. Sie umfaßte zehn Kapitel mit insgesamt 205 Paragrafen. In Kapitel I wurde Württemberg als Staat und als Teil des Deutschen Bundes definiert. Kapitel II definierte den König als Staatsoberhaupt und regelte die Thronfolge. Der König war alleiniger Inhaber der Staatsgewalt, die er jedoch nur im Rahmen der Verfassung ausüben konnte (§ 4). Unter anderem ernannte und entließ er die Mitglieder der im Geheimen Rat vertretenen Regierung (§ 57). Er vertrat den Staat nach außen (§ 85), hatte das Initiativrecht für die Gesetzgebung (§ 172), erließ die Verordnungen (§ 89) und hatte die Oberaufsicht über die Gerichtsbarkeit (§ 92). Kapitel III regelte die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Der Staat wurde verpflichtet, die Bürgerrechte zu sichern (§ 24), zu denen unter anderem die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, die Gewerbefreiheit (§ 29) und das Eigentum (§ 30) gehörten. Die Pressefreiheit (§ 28) stand unter einem Gesetzesvorbehalt.  1848 wurde das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens aus dem Innenministerium ausgegliedert. Es galt das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Kapitel VI definierte das Verhältnis der drei im Königreich vorhandenen christlichen Kirchen zum Staat. Kapitel VII befasste sich mit der Ausübung der Staatsgewalt. Die Gesetzgebung war an die Zustimmung der Landstände gebunden (§ 88); alle Gesetze mussten konform zur Verfassung sein (§ 91). Die Gerichtsbarkeit war unabhängig (§ 93).

Nach der Deutschen Revolution von 1848 wurde eine verfassungsgebende Landesversammlung eingerichtet und nach ihrer Wahl vom König wieder aufgelöst. Zu nennenswerten Änderungen der Verfassung und ihrer Anwendung kam es durch die Reichsgründung 1871 und durch die Verfassungsgesetze von 1906 und 1911. 1906 wurde das Zweikammersystem neu definiert, so daß in der zweiten Kammer nur noch vom Volk gewählte Abgeordnete vertreten waren. Bei der Verfassungsänderung von 1911 wurde der Geheime Rat endgültig abgeschafft.

Verwaltungsgliederung

Das Königreich Württemberg wurde 1810 in zwölf Landvogteien eingeteilt, die sich in 64 Oberämter gliederten. 1818 wurden die zwölf Landvogteien durch vier als Kreise bezeichnete Regierungsbezirke ersetzt, die bis 1919  auch so bestanden. Der Donaukreis hatte seinen Sitz in Ulm, der Neckarkreis in Ludwigsburg, der Jagstkreis in Ellwangen und der Schwarzwaldkreis in Reutlingen.

Grundzüge der Kommunalverwaltung

Nach der Verfassung von 1819 galt in den württembergischen Gemeinden das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, deren praktische Ausgestaltung durch das Verwaltungsedikt vom 1. März 1822 festgelegt wurde. Der Ortsvorsteher, der in den Städten als Stadtschultheiß und in den Dörfern als Schultheiß bezeichnet wurde, wurde von den wahlberechtigten Bürgern aus drei Bewerbern auf Lebenszeit gewählt. Er vertrat die Gemeinde und führte den Vorsitz im Gemeinderat. Der Gemeinderat bestand je nach Größe der Gemeinde aus sieben bis 21 Mitgliedern, die ebenfalls auf Lebenszeit gewählt waren. Durch Gesetz vom 6. Juli 1849 wurde die Wahl der Gemeinderäte auf Lebenszeit abgeschafft und durch eine sechsjährige Wahlperiode ersetzt. Die Wahl der Ortsvorsteher auf Lebenszeit wurde erst durch die Gemeindeordnung vom 28. Juli 1906 abgeschafft.

Hauptaufgaben der Gemeinde waren die Wohlfahrtspflege, das Schulwesen und die Angelegenheiten der Ortspolizei. Die Gerichtsbarkeit lag nicht bei den Gemeinden. Nach dem Polizeistrafgesetzbuch vom 2. Oktober 1839 erhielten der Gemeinderat und der Ortsvorsteher für definierte Strafsachen eine Strafbefugnis.

Seit der Verwaltungsreform nach dem Regierungsantritt Wilhelms I. wurde die Verwaltung von der Judikative getrennt. Hierzu wurde in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht mit einem Oberamtsrichter als Vorsitzendem eingerichtet. Dem Oberamtsgericht waren zur Durchführung der formalen Rechtsgeschäfte im Oberamt und den zugehörigen Gemeinden Gebietsnotare und ihnen zuarbeitende Amtsnotare unterstellt.

Grundzüge des Heerwesens

Württemberg besaß bereits vor dem Zeitpunkt seiner Gründung als Königreich 1806 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution 1918 und noch kurze Zeit darüber hinaus eine eigene Armee, die jedoch mit der Reichsgründung 1871 in die Kommandostrukturen der preußischen Armee eingebunden wurde und somit von 1871 bis 1918 ein Teil des Deutschen Heeres war. Während das Nachbarkönigreich Bayern seine volle Militärautonomie in Friedenszeiten über das Jahr 1871 hinaus behalten durfte, konnte Württemberg diesen Autonomiegrad nach der Reichseinigung nicht durchsetzen. Württemberg blieb ähnlich dem Königreich Sachsen eine eingeschränkte Militärhoheit erhalten. Das im Jahre 1806 gegründete württembergische Kriegsministerium bestand noch bis 1919 weiter.

Für den Rußlandfeldzug im Jahre 1812 steuerte Württemberg 15.800 Mann, 3.400 Pferde und 30 Geschütze zur Grande Armée bei. Davon kamen 2.400 Mann bis Moskau durch, jedoch ging das Kontingent beim Rückmarsch nach Einbruch des Winters durch Erfrierungen, Krankheiten und die verfolgende Russische Armee bis auf wenige hundert Mann elend zu Grunde. Nach dieser militärischen Katastrophe musste Württemberg 1813 noch einmal 11.600 Mann und 2.700 Pferde für Napoleon gegen die Koalition von Russland, Preußen und Österreich in Marsch setzen. Dabei erlitt die Truppe erneut empfindliche Verluste in den Schlachten bei Bautzen, Lauban, Groß-Görschen und Dennewitz.

Nachdem sich Württemberg zum Ende des Jahres 1813 vom Bündnis mit Napoleon losgesagt hatte und ins Lager der Verbündeten Mächte gegen Frankreich gewechselt war, wurden 1814 24.000 Mann, 2.900 Pferde und 24 Geschütze der württembergischen Armee zum Vormarsch nach Paris aufgeboten.

Als 1816 König Wilhelm I. den Thron bestieg, organisierte er das Heerwesen 1817 neu, was hauptsächlich auf die Reduzierung der Truppenzahl hinauslief. Die württembergische Armee bestand zu Zeiten des Deutschen Bundes aus acht Regimentern Infanterie mit je zwei Bataillonen zu vier Kompanien. Es bestand allgemeine Wehrpflicht mit einer Dienstzeit von sechs Jahren, jedoch konnten sich die Rekruten nach der Grundausbildung beurlauben lassen. Deshalb waren zu Anfangszeiten der Regierung König Wilhelms I. tatsächlich nur noch etwa 6.500 Mann im ständigen Dienst.

Der nächste Kriegseinsatz erfolgte im Deutschen Krieg gegen Preußen. Im Rahmen des VIII. Bundesarmeekorps waren württembergische Einheiten in die Gefechte bei Tauberbischofsheim verwickelt. Die Niederlage ebnete 1867 den Weg für eine Heeresreform nach preußischem Vorbild, welche vom späteren Kriegsminister Albert von Suckow durchgeführt wurde.

Seit 1871 unterstand das württembergische Heer dem Generalkommando des XIII. Armeekorps mit Sitz in Stuttgart. Die 1. königlich württembergische Division wurde zur 26. Division mit Sitz des Divisionskommandos in Stuttgart und die 2. königliche württembergische Division zur 27. Division mit Sitz in Ulm.

Nationale Symbole

Wappen des Königreichs ab 1817

 

Das Wappen des Königreichs Württemberg bestand aus einem ovalrunden mit goldenem Eichenkranz umwundenen Schild, der in zwei Hälften geteilt war. In der linken Hälfte waren die drei liegenden Hirschstangen des Hauses Württemberg abgebildet, rechts die drei staufischen Löwen des ehemaligen Herzogtums Schwaben. Schildhalter waren ein schwarzer Löwe und ein goldener Hirsch. Die Schildhalter standen auf einem rot-schwarzen Band mit der Inschrift Furchtlos und trew. Über dem Schild saßen ein Helm und die Königskrone.

Die Flagge des Königreichs war oben schwarz und unten rot. Diese Landesfarben wurden per Dekret von König Wilhelm I. am 26. Dezember 1816 eingeführt. Sie lösten die erst am 14. Dezember 1809 eingeführten Farben Schwarz-Rot-Gold ab. Diese Änderung war nicht zuletzt vor dem Hintergrund geschehen, dass Trikoloren während der Vorherrschaft Frankreichs in Europa beliebt geworden waren. Nach den Befreiungskriegen war die damit verbundene revolutionäre Symbolik verpönt; jedoch waren Rot-Gelb nun auch die Landesfarben des neuen Nachbarn Baden, und Schwarz-Gelb waren die habsburgischen Farben, so daß als einzige zweifarbige Kombination Schwarz-Rot übrig geblieben war.

Währung

Bis 1875 war die Währung des Königreichs Württemberg der Gulden. Ein Gulden bestand aus 60 Kreuzern. Nach der Gründung des Deutschen Reichs wurde durch das Deutsche Münzgesetz vom 9. Juli 1873 und durch die kaiserliche Verordnung vom 22. September 1875 die Goldmark mit Wirkung vom 1. Januar 1876 eingeführt. Der Gulden konnte noch fünf Jahre parallel verwendet werden. Der Umtauschkurs für einen württembergischen Gulden betrug 1,71 Mark für einen Gulden.

1 Gulden (1841), vorne

1 Gulden (1841), rückseitig

6 Kreuzer (1845)

Wirtschaftliche Entwicklung

Im Jahre 1817 gab es in Württemberg mit seinen etwa 1.380.000 Einwohnern insgesamt 134 Städte. Davon zählten nur fünf Städte mehr als 6.000 Einwohner, nämlich Stuttgart mit 26.306 Einwohnern, Ulm mit 11.417 Einwohnern, Reutlingen mit zirka 9.000 Einwohnern, Heilbronn mit 6.830 Einwohnern und Tübingen mit 6.630 Einwohnern.

Das Königreich Württemberg setzte sich aus den Gebieten Altwürttembergs mit einer überwiegend evangelischen Bevölkerung (zirka eine Million Protestanten) mit einem Hang zum Pietismus und den in starkem Maße vom Katholizismus geprägten Gebieten Neuwürttembergs zusammen (zirka 400.000 Katholiken). In Altwürttemberg gab es die Praxis der Realteilung im Erbrecht. Diese führte dazu, daß die Bauernhöfe immer kleinere Grundstücke zur Bewirtschaftung zur Verfügung hatten. Die ländliche Bevölkerung hatte notgedrungen ihr Auskommen durch einen zusätzlichen Beruf, ein Handwerk, zu bestreiten. So entstand schon früh eine aus Not und Mangel geborene Tüchtigkeit, die ja noch heute für die Schwaben, als die sich die Württemberger gerne selbst bezeichnen, sprichwörtlich ist. In den neuwürttembergischen Gebieten stellte sich dies bedingt durch das dort eher verbreitete Anerbenrecht etwas anders dar. Dort konnte ein Bauer oft ein relativ wohlhabender Mann sein. Anfang des 19. Jahrhunderts waren noch mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig.

Während die Agrarpreise im Hungerjahr 1816 aufgrund des Mangels extrem anstiegen und die Wucherei auf Kosten der Notleidenden ein allseits zu bekämpfendes Problem war, verfielen sie seit 1817 zusehends. Der Preisverfall führte bis 1826 zu einer regelrechten Agrarkrise und damit einhergehend zur Verarmung der bäuerlichen Bevölkerung. Bereits 1844 kündigte sich eine neue Wirtschaftskrise mit Inflation und Arbeitslosigkeit an, die in einem neuerlichen Hungerjahr 1847 mit Hungerrevolten gipfelte. Die Agrarkrise hielt noch bis etwa 1855 an.

Das Königreich blieb im Grunde während der ganzen Regierungszeit König Wilhelms I. mehr oder weniger deutlich von den Auswirkungen des Pauperismus gekennzeichnet. Überwiegend aus wirtschaftlich-sozialen Gründen wanderten von 1815 bis zur Gründung des Deutschen Reichs 1871 mindestens 400.000 Württemberger nach Osteuropa oder Amerika aus, was einem Jahresdurchschnitt von 4.200 Menschen entspricht. Allein von 1800 bis 1804 wanderten etwa 17.500 Personen hauptsächlich nach Osteuropa aus, ehe ein Verbot König Friedrichs, das von 1807 bis 1815 galt, die Auswanderung untersagte. Nach Aufhebung des Verbots stieg die Zahl der Auswanderer 1816 und 1817 sprunghaft an. Sie betrug jeweils etwa 20.000 Personen pro Jahr. Als Gründe für die Auswanderung kamen nicht nur Armut und Arbeitslosigkeit, sondern auch die drückende Steuerlast und die verbreitete Willkür der Obrigkeit zum Tragen. Namentlich das elende Schreibereiwesen führte zum Entschluß, der Heimat den Rücken zu kehren, weil unter diesen staatlichen Repressionen für viele keine Entfaltungsmöglichkeit für die Zukunft ersichtlich schien.

Mittelständisch geprägte Industrialisierung in Württemberg

Der in seiner Zeit verkannte Nationalökonom Friedrich List hatte viele Gedanken vorformuliert, die Württemberg ganz allmählich halfen, aus seiner wirtschaftlichen Misere herauszukommen. Dazu gehörte die Gründung des Süddeutschen Zollvereins 1828 und des Deutschen Zollvereins 1834, an deren Zustandekommen König Wilhelm I. ein großes Interesse hatte genauso wie die stetige Verbesserung der Land- und Wasserstraßen.

Schloß Rosenstein mit dem Rosensteintunnel nach 1846 zur Zeit der Eröffnung der Eisenbahnlinie Stuttgart-Esslingen

 

Ein ebenfalls von Friedrich List propagierter Gedanke war der Ausbau des Eisenbahnverkehrs in Deutschland. 1843 wurde in Württemberg eine Staatseisenbahn gegründet. Dies war eine große und weitschauende Investition in die Zukunft des Landes, denn zu diesem Zeitpunkt konnte sich das arme Agrarland eine eigene Eisenbahn durch das topografisch schwierige Gelände eigentlich gar nicht leisten. Der Entschluss zur Gründung der Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahnen war gleichzeitig der Entschluß zur Schuldenwirtschaft. Die Staatsschuld stieg von umgerechnet 36 Millionen Mark im Jahre 1845 auf 653 Millionen Mark im Jahre 1913, wobei 633 Millionen auf das Konto der Staatseisenbahn entfielen. Dennoch war die Geschichte der Eisenbahn in Württemberg eine Erfolgsgeschichte, die sich für das Land langfristig bezahlt machte.

Die Regierung setzte sich im Verbund mit Ferdinand von Steinbeis sehr für die Förderung von Landwirtschaft, Gewerbe, Handel und Industrie ein. Im Jahre 1861 kam es zur Gründung der Stuttgarter Börse, obwohl es im Land immer noch kaum große Unternehmen gab. Oft stellte die Finanzierung größerer Unternehmungen noch ein Problem dar, weil es ein nur wenig entwickeltes Bank- und Kreditwesen im Land gab. Eine Ausnahme stellte die Königlich Württembergische Hofbank in Stuttgart dar, welche auf die Gründung der Familie von Madame Kaulla zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurückging. Die Hofbank wickelte nicht nur die Geldgeschäfte des Königs ab, sondern gewährte auch Gründungsdarlehen. Bedeutendes auf diesem Gebiet wurde später auch von Kilian von Steiner geleistet. Wie sehr in Württemberg im Jahr 1861 noch der Mittelstand und das Handwerk dominierte, zeigt sich in der Zahl der Handwerksbetriebe: Auf 1.000 Württemberger kamen etwa 85 Handwerksbetriebe, eine im Vergleich zum übrigen Deutschland ungewöhnlich hohe Dichte.

Nach der Gründung des Deutschen Reichs wurde der Gulden als Währung durch die Mark abgelöst; als neues Maßsystem wurde das metrische System eingeführt. Das seit etwa 20 Jahren stetige Wirtschaftswachstum trat mit der Gründerzeit in eine heiße Boomphase, die 1873 im Wiener Börsenkrach einen gehörigen Dämpfer erfuhr. In wirtschaftlicher Hinsicht konnte das Königreich Württemberg keinen großen Beitrag zur sich bald wieder entfaltenden Dynamik des von 1871 bis 1918 bestehenden deutschen Kaiserreichs leisten. Der Anteil der Württemberger an der Reichsbevölkerung ging von 4,4 Prozent im Jahre 1871 über 4,1 Prozent im Jahre 1891 auf 3,7 Prozent im Kriegsjahr 1916 zurück. Im Jahre 1913 betrug das durchschnittliche Einkommen je Einwohner in Württemberg 1.020 Mark, was nur etwa 88 Prozent des Durchschnittswerts im Reich war. Der noch immer sehr ländliche und kleinstädtische Charakter des Landes im Vorfeld des Ersten Weltkriegs ist auch aus den folgenden Zahlen ersichtlich.

Daimlers Motorkutsche von 1886 (Modell)

 

Für die in den neunziger Jahren des 19. Jahrhunderts im großen Stil einsetzende Industrialisierung können für Württemberg große Namen wie der aus der Schorndorfer Zunfttradition entstammende Automobilpionier Gottlieb Daimler, der in Cannstatt die Daimler-Motoren-Gesellschaft gründete, und sein Wegbegleiter Wilhelm Maybach genannt werden. Nicht weniger bekannt ist der Elektrotechniker Robert Bosch, der Gründer der Robert Bosch GmbH. Weitere bekannte Namen aus ganz unterschiedlichen Branchen dieser Zeit sind zum Beispiel:

Mit dem Boom der Industrie setzte auch die Elektrifizierung des Landes ein. In der Regierungszeit des letzten Königs von Württemberg entstanden über 240 Elektrizitätswerke. Damit konnten im Jahre 1916 bereits 1800 der 1899 Gemeinden Württembergs mit elektrischem Strom versorgt werden. Die mit dem Ersten Weltkrieg einhergehende Kriegswirtschaft unterbrach die frühe Erfolgsgeschichte vieler Unternehmen und bedeutete für weite Teile der Bevölkerung Mühsal, Entbehrung und den Tod naher Angehöriger, oft des Familienvaters und Ernährers. In die Fabriken zogen während des Kriegs erstmals in großer Zahl Frauen als dringend benötigte Ersatzarbeitskräfte ein.

Pietismus

Äußere Zeichen des Pietismus waren die als Tugenden beschworenen Prinzipien von Ordnung, Pflichtbewußtsein und Fleiß. Die diesem Teil der württembergischen Bevölkerung nachgesagten Eigenschaften wie Sparsamkeit, Beharrlichkeit, Zähigkeit und Arbeitsamkeit waren oft begleitet von einer landesüblichen beinahe sprichwörtlichen Schroffheit und Reserviertheit. Allzu große Höflichkeit erweckte Argwohn. Ausgelassenheit, Protz und Pomp wurden abgelehnt, so daß die schönen Künste in Altwürttemberg von jeher einen schweren Stand hatten.

Empfang eines neuen Pfarrers durch seine Gemeinde im Schwarzwald. Gemälde von Robert Heck, mit welchem sich das Königreich Württemberg 1867 auf der Weltausstellung in Paris dem Ausland präsentierte

 

In Altwürttemberg galt das Wort der Bibel und der Ehrbarkeit, jener seit dem Tübinger Vertrag herausgebildeten Schicht von einflussreichen Stadtbürgern und evangelischen Geistlichen. Altwürttemberg war ein Herzogtum frommer Bürger, weniger des Adels und der Bauern.

Katholizismus

Die Basilika St. Vitus in Ellwangen um 1849

Die Katholiken waren im Königreich Württemberg eine starke Minderheit. In Oberschwaben und dem württembergischen Allgäu betrug der Katholikenanteil weit über 90 Prozent. Die Katholiken unterschieden sich vielerorts schon äußerlich von den Protestanten.

Im Zuge der Landflucht und der beginnenden Industrialisierung wuchsen die katholischen Pfarrgemeinden der bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts rein evangelischen Landeshauptstadt Stuttgart und der Nachbarstadt Cannstatt, aber die Katholiken befanden sich hier während der gesamten Geschichte des Königreichs in der Diaspora. So kam es besonders in der Landeshauptstadt auch zu konfessionell gemischten Ehen, welche aus katholischer Sicht aber ein Problem darstellten, falls die Kinder einer solchen Ehe nicht katholisch getauft und erzogen wurden. Der württembergische Staat stellte sich gegen diese Haltung und schreckte auch nicht davor zurück, Priester aus ihrer Gemeinde zu entfernen, falls diese die Einsegnung einer gemischt konfessionellen Ehe ablehnten. Dieses Thema führte zu immer wieder aufkeimender Polemik evangelischer Kreise und nährte Ressentiments gegen die katholische Minderheit, daß diese auf dem Wege der Heirat den Protestantismus schwächen und unterwandern wolle.

Bevölkerungsentwicklung

Bürgerrechts-Verzichts-Urkunde zum Zweck der Auswanderung (1869)

Bis zur Gründung des Deutschen Kaiserreiches emigrierten insgesamt zwischen 400.000 und 430.000 Menschen aus dem Königreich Württemberg. Die Wanderungsbewegungen fanden vor allem in den Krisenjahren 1816/17, 1846/47 und 1852 bis 1854 ihren Höhepunkt. Hiervon betroffen waren vor allem die dicht bevölkerten Gebiete im Neckarkreis und im Schwarzwaldkreis. Hauptmotiv für die Auswanderungen waren wirtschaftliche Notlagen; die Auswanderer kamen überwiegend aus der Landwirtschaft und dem Handwerk. Zielländer waren in Osteuropa und vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika. Trotz dieser Verluste durch Emigration und einer Kindersterblichkeit von über 30 Prozent stieg die Einwohnerzahl zwischen 1812 und 1849 um zirka 360.000 an. Diese Entwicklung wurde mit dem Krisenjahr 1846 abrupt unterbrochen. Die Zahl der Eheschließungen und die Geburtenziffer gingen deutlich zurück, während die Emigrationszahlen sprunghaft anstiegen. Bis 1867 wuchs die Einwohnerzahl nur um knapp 34.000 Menschen.

 

100 Jahre nach der Novemberrevolution von 1918/19, welche durch deutsche Parteien und Geheimbünde initiiert wurde, ist bewiesen, daß Kaiser Wilhelm II. entgegen aller geltenden Gesetze und der Verfassung, abgedankt wurde. Dadurch konnte Deutschland der sozialistisch-marxistischen Weltanschauung “Demokratie” geopfert werden, obwohl mit der Verfassungsänderung zum  28. Oktober 1918 durch die beiden gesetzgebenden Organe Bundesrath und Reichstag, der Weg von der Konstitutionellen Monarchie zu einer Parlamentarischen Monarchie geschaffen wurde.

Weblinks

Die Bezugsseite https://de.wikipedia.org/wiki/Königreich_Württemberg wurde am 18. Februar 2019 übernommen und korrigiert, bzw. im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches gekürzt.

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Bundesstaat Württemberg

Wiederherstellung der Gemeinden des Bundesstaat Württemberg

Kontakt zum Minister des Bundesstaates Württemberg

Kontakt Württemberg

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Sachsen

Königreich Sachsen

Königreich Sachsen
Wappen Flagge
Großes Mantelwappen des Königreichs Sachsen Flagge des Königreichs Sachsen
Lage im Deutschen Reich
Lage des Königreichs Sachsen im Deutschen Kaiserreich
Landeshauptstadt Dresden
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt König
Dynastie Wettiner
Bestehen 1806–1918
Fläche 14.993 km²
Einwohner 4.806.661 (1910)
Bevölkerungsdichte 320 Einwohner/km²
Entstanden aus Kfstm. Sachsen
Aufgegangen in Freistaat Sachsen
Stimmen im Bundesrath 4 Stimmen
Kfz-Kennzeichen I, II, III, IV, V
Karte
Karte des Königreichs Sachsen 1815–1918

Das Königreich Sachsen entstand aus dem Kurfürstentum Sachsen und existierte von 1806 bis 1918. Es gehörte von 1806 bis 1815 dem Rheinbund und von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. Seit 1867 war es Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1918 des Deutschen Reiches. Die Hauptstadt war Dresden

Geografie

Gebietsstand 1806/07

Königreich Sachsen 1806/07 (Hauptkarte) und nach den Gebietsabtrennungen vom Mai 1815 (Nebenkarte)

Hervorgegangen ist das Königreich aus dem Kurfürstentum Sachsen, dessen um 1800 erreichter Gebietsstand hauptsächlich im Ergebnis der Übertragung der sächsischen Kurwürde an die wettinischen Markgrafen von Meißen 1423, dem Übergang der Kurwürde von den ernestinischen an die albertinischen Wettiner nach der Wittenberger Kapitulation 1547 sowie dem Zugewinn von Ober- und Niederlausitz im Prager Frieden 1635 resultierte.

Das Königreich umfasste Ende 1806

Geschichte des Königreiches

Grenzen des Königreichs Sachsen nach dem Wiener Kongreß

Auswirkungen der Französische Revolution

Die sächsische Bauernrevolution 1790

 

Der Vorläuferstaat des Königreichs war das Kurfürstentum Sachsen. Dieses hatte sich seit Ausgang des Mittelalters zu einem komplexen Territorialkomplex in der Mitte Deutschlands entwickelt. Es gehörte bis zu den Schlesischen Kriegen zu den bedeutendsten protestantischen Staaten des Heiligen Römischen Reichs, wurde dann aber vom nördlichen Anrainer Brandenburg-Preußen verdrängt. Die politische Bedeutung Sachsens war nach 1763 deutlich geschrumpft. Dafür florierte die Wirtschaft und eine hoch entwickelte Städte- und Gewerbelandschaft prägte den prosperierenden Kurstaat zum Ausgang des 18. Jahrhunderts.

Zu dieser Zeit kündigten sich umfassende Veränderungen in Europa an. Die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurden im Zuge der französischen Revolution nach 1789 in ganze Europa neu geordnet. Die revolutionären Gedanken aus Frankreich wurden auch hier gehört. Aufstände wie in Frankreich brachen aber zunächst noch nicht aus. Erst 1790 kam es zum Sächsischen Bauernaufstand gegen die repressive Obrigkeit der Landbesitzer und war weniger gegen die Regierung gerichtet. Diese Unruhen hatten aber nicht dieselbe Dynamik wie in Frankreich und wurden im September 1790 militärisch unterdrückt. Teile des Bürgertums sowie die Intelligenz intensivierten unter dem Einfluß des revolutionären Gedankengutes ihre Kritik an der absolutistischen Herrschaft im Kurfürstentum Sachsen. Dem setzte der sächsische Staat Zensurvorschriften an den Universitäten des Landes und polizeiliche Untersuchungen einschließlich empfindlicher Strafen gegen bekannte Wortführer entgegen.

Die europäischen Monarchien versuchten in den 1790er Jahren die revolutionäre Gefahr, die von der französischen Revolution ausging, zu unterdrücken und ein weiteres Ausgreifen in andere Länder zu unterbinden und das System der Ancien Régimes wieder zu stabilisieren. Dadurch kam es zu schweren kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa. Gemäß der Pillnitzer Deklaration gehörte Sachsen zu den Ländern, die an der Seite Preußens gegen die Französische Revolution kämpften. Das revolutionäre Frankreich stabilisierte sich, schlug die Invasoren zurück und begann sich bis tief auf das Territorium des Heiligen Römischen Reichs auszudehnen. Durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wurden 112 der kleineren und größeren Herrschaftsbereiche als Reichsstände aufgelöst, was einer Neuordnung des deutschen Reichsgebietes gleichkam. Als am 16. Juli 1806 die unter französischer Vorherrschaft im Rheinbund zusammengeschlossenen Herrschaften ihren Austritt aus dem Reich erklärten, legte Kaiser Franz II. am 6. August 1806 nach einem Ultimatum Napoleons die römisch-deutsche Kaiserkrone nieder. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation hatte aufgehört zu bestehen.

Krieg mit Frankreich an der Seite Preußens

Stadtansichten von Leipzig 1804–1850
 (1/18) 

Der Markt aus der Petersstraße, Leipzig 1804

 

Die Situation war für das im europäischen Maßstab nicht sehr bedeutende Kursachsen schwierig. Bis 1806 verfolgte Kurfürst Friedrich August III. deshalb peinlich genau ein politisches Konzept, welches weitgehend auf eine aktive Außenpolitik verzichtete und auf den Grundsätzen von Neutralität, Treue zur Reichsverfassung und Friedenssicherung basierte. Dazu gehörte auch die exakte Einhaltung einmal getroffener Bündnisverpflichtungen. Um nicht in Konflikt mit den Teilungsmächten Polens, Rußland und Österreich zu geraten, hatte Friedrich August 1792 auf die polnische Königskrone verzichtet. Auch als Europa nach 1804 machtpolitisch in zwei Lager auseinanderdriftete, mit einem um Österreich erweiterten englisch-russischen Offensivbündnis einerseits und den um das Kaiserreich Frankreich gescharten Rheinbundstaaten andererseits, glaubte Kursachsen eine Zeit lang, sich aus den weltpolitische Dimensionen annehmenden Auseinandersetzungen heraushalten zu können. Das Festhalten an einer konsequenten Neutralitätspolitik war aus sächsischer Sicht verständlich, schließlich hatte sie eine 40-jährige Friedenszeit garantiert.

Nach dem Zerfall des Reiches stand die Landesherrschaft aber allein ohne Bündnispartner da. Auf Initiative Preußens traten Sachsen und Hessen-Kassel in Vertragsverhandlungen zur Bildung eines Norddeutschen Bundes (Defensivbündnis) als Gegengewicht zum Rheinbund ein. Diese Anlehnung an Preußen zog Kursachsen in den grundsätzlichen Konflikt mit dem Napoleonischen Frankreich hinein. Es kam zwar zu keinem Abschluß eines formalen Bündnisvertrags mit Preußen, dennoch vereinigten sich die 22.000 sächsischen Soldaten mit dem preußischen Hauptheer im Herbst 1806 um sich der französischen Invasion entgegenzustellen. So standen die sächsischen Truppen mit Preußen auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt (1806) im Krieg gegen das napoleonische Frankreich, das nach der europäischen Vorherrschaft strebte. Hier erlitt das vereinte preußisch-sächsische Heer eine vernichtende Niederlage gegen Napoleon. Ganz Sachsen wurde in der Folge besetzt. In Dresden zogen 10.000 bayerische Soldaten sowie ein französischer Stadtkommandant ein. Leipzig war am 14. Oktober 1806 vom französischen Marschall Louis-Nicolas Davout besetzt worden und mußte eine Million Taler für die Stationierung der feindlichen Soldaten in der Stadt aufwenden. Frankreich war aber bemüht, die Allianz Sachsens mit Preußen zu beenden und die Rolle als sächsische Schutzmacht von Preußen zu übernehmen.

Sachsen wurde in vier Arrondissements eingeteilt. Die Verwaltungsmittelpunkte nach dieser Gebietsreform waren Naumburg, Leipzig, Wittenberg und Dresden. Das öffentliche Leben wurde nun von der französischen Verwaltung dominiert, welche sich vor allem um die Eintreibung der Kontributionen, die Beschlagnahme aller Steuergelder sowie des kurfürstlichen Eigentums, die Konfiszierung aller englischen Waren und den Unterhalt von Militärlazaretten kümmerte. In Naumburg, Leipzig, Wittenberg, Dresden, Weißenfels und Merseburg wurden französische Garnisonen eingerichtet. Die sächsischen Verwaltungsorgane blieben zwar bestehen, waren aber an die Vorgaben Napoleons und seiner Beamten gebunden.

Frieden mit Frankreich und Beitritt zum Rheinbund

Rheinbund 1812

 

Mit der Unterzeichnung des Posener Friedensvertrages zwischen Frankreich und Sachsen schied Sachsen aus dem Vierten Koalitionskrieg aus. Im Posener Frieden mußte das von Napoleon besetzte Sachsen dem Rheinbund beitreten (Art. 2) und verschiedene in Thüringen gelegene Gebiete abtreten (Art. 7), erhielt dafür aber als Entschädigung die preußische Enklave um Cottbus zugesagt (Art. 6) und wurde nach Bayern und Württemberg nun ebenfalls zum Königreich erhoben (Art. 3). Außerdem wurde in Sachsen das römisch-katholische dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis rechtlich gleichgestellt (Art. 5). Die Schattenseite des Vertrags von Posen war die zunehmende Abhängigkeit Sachsens von Frankreich.

Erhebung zum Königreich

Am 20. Dezember 1806 erfolgte die Ausrufung des regierenden Kurfürsten Friedrich August des Gerechten zum König von Sachsen. Die Verkündung stieß auf kein besonderes Echo, vermutlich deshalb, weil der Königstitel seit mehr als einhundert Jahren in Sachsen geläufig war. Die Königswürde empfing Friedrich August gleichwohl erst Ende 1806 aus der Hand Napoleons und diesmal nun als sächsische Krone; wenige Monate danach wurde er allerdings auch als Herrscher in Polen eingesetzt.

Bei der Annahme der Königswürde erklärte König Friedrich August I. öffentlich, daß er die bisherige ständische Verfassung Sachsens unverändert beibehalten werde. Er bestätigte dies ein weiteres Mal am 10. Mai 1807 anläßlich einer Ständeversammlung. Damit blieb das komplizierte System einer Koexistenz von nicht weniger als 20 unterschiedlichen Gebietsverfassungen innerhalb Sachsens bestehen, die alle eigene Behörden, Verwaltungen, Gerichtsverfassungen und ständische Korporationen hatten und von der zentralen Verwaltung in Dresden relativ unabhängig agierten. An Reformbestrebungen mangelte es nicht: Zwischen 1808 und 1815 erschienen nicht weniger als 43 Schriften zum Problem umfassender Reformen im Königreich Sachsen. Doch die Vereinheitlichung der verschiedenen Landesteile und ihrer Verfassungen, die Einführung von Fachministerien, die Vereinfachung der Prozessordnung oder die Trennung von Verwaltung und Justiz blieben unerfüllte Träume der zumeist bürgerlichen sächsischen Reformer.

Im Französisch-Österreichischen Krieg von 1809 erklärte das Königreich Sachsen als Mitglied des Rheinbundes am 24. April Österreich offiziell den Krieg. Dresden wurde am 11. Juni 1809 von österreichischen Truppen kurzzeitig besetzt, bevor es von französischen Truppen befreit wurde. An der entscheidenden Schlacht bei Wagram am 4. Juli 1809 kämpften auf französischer Seite auch sächsische Truppen und erlitten dort hohe Verluste.

Niederlage und Teilung des Königreichs auf dem Wiener Kongreß 1815

Im Vorfeld der Völkerschlacht bei Leipzig überquert Napoleon Bonaparte im August 1813 die Elbe bei der Schlacht von Dresden.

Einzug der alliierten Heerführer, angeführt von Feldmarschall Karl Philipp Fürst Schwarzenberg, am 19. Oktober 1813 auf den Leipziger Markt (idealisierte Darstellung)

Territoriale Entwicklung Sachsens zwischen 1815 und 1990

Das Königreich Sachsen nahm auch am Rußlandfeldzug von 1812 mit 21.000 Soldaten im Rahmen des Rheinbundes teil. Dieser endete in einer militärischen Katastrophe für die Invasoren. Am 24. Dezember 1812 traf der sächsische Gesandte am Hauptquartier der Grande Armée in Vilnius, Generalmajor Karl von Watzdorf, wieder in seiner Heimat ein und unterrichtete das sächsische Kabinett über die reale militärische Lage jenseits der offiziellen Meldungen. Zudem trafen bald die ersten Überlebenden auf sächsischem Boden ein und berichteten über die Vernichtung der Grande Armée.

Napoleon, der nach seinem erfolglosen Rußlandfeldzug zahlreiche neue französische Streitkräfte in Sachsen stationierte, wählte damit das Territorium Sachsens als eigene Operationsbasis und Hauptkriegsschauplatz der kommenden Befreiungskriege auf deutschem Boden gegen russische, österreichische und preußische Truppen. Der Neuaufbau der sächsischen Armee und die Versorgung der französischen Truppen bedeuteten eine immense finanzielle Belastung für Sachsen. Am 5. Juni 1813 berief Friedrich August I. eine Deputation der Landstände ein, um mit ihnen über die schwierige Beschaffung der von Napoleon geforderten Mittel zu beraten. Sachsen geriet durch die Versorgung und die Ausrüstung der französischen und der eigenen Truppen im späten Frühjahr und Sommer 1813 in eine desolate wirtschaftliche Lage.

Die Schlacht bei Bautzen, die Schlacht bei Dresden und die Völkerschlacht bei Leipzig waren die militärischen Höhepunkte der Kämpfe um Sachsen und um Deutschland. Dementsprechend hatte auch die sächsische Zivilbevölkerung in den umkämpften Gebieten viel zu leiden. Besonders betroffen waren durch die Gefechte die westliche Oberlausitz (Bischofswerda wurde in Brand geschossen und verwüstet) und 44 Dörfer niedergebrannt, 260 Dörfer geplündert, Räcknitz bei Dresden sowie die Dörfer in der Umgebung von Leipzig wurden während der Völkerschlacht im Oktober 1813 verwüstet. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rheinbundstaaten hatte sich Friedrich August I. im Herbst 1813 nicht auf die Seite der Verbündeten geschlagen, obwohl Teile des Militärs schon mit Beginn der Befreiungskriege Anfang 1813 die Seiten wechselten. König Friedrich August I., fiel als Verbündeter Napoleons nach der Völkerschlacht von Leipzig in alliierte Gefangenschaft. Das Generalgouvernement Sachsen verwaltete vom 21. Oktober 1813 bis zum 9. November 1814 Fürst Repnin-Wolkonski. Dieser organisierte die Ableistung von Kontributionen und Truppenkontingenten. Sachsen verlor durch den Krieg, Hungersnöte und Epidemien während des Kriegs 200.000 Menschen. 150 Orte wurden zerstört.

Nach dem Untergang Napoleons zeigte sich Preußen fest entschlossen, Sachsen vollständig zu annektieren. Preußen und Rußland hatten am 28. Februar 1813 in dem Vertrag von Kalisch die beidseitigen Territorialansprüche in Europa im Falle eines Sieges über Napoleon vereinbart. Darin sollte Preußen mit ganz Sachsen und Rußland mit dem Herzogtum Warschau belohnt werden. Als Kriegsverlierer endete Sachsens Status als europäische Mittelmacht auf dem Wiener Kongreß 1815. Die vollständige Inkorporation Sachsens durch Preußen wurde nur aufgrund des Widerstands österreichischer und englischer Diplomaten vermieden. Diese fürchteten ein zu starkes Preußen. Mittendrin agierte ohne offizielle Zulassung der sächsische Gesandte Friedrich Albrecht von der Schulenburg. Er setzte sich zwar vehement für den uneingeschränkten Erhalt seines Landes ein, hatte aber als Kriegsverlierer eine schlechte Verhandlungsposition. Im Januar 1815 drohte der sächsisch-polnische Konflikt in einem erneuten Krieg zu eskalieren. So formierten sich für kurze Zeit neue Allianzen; Rußland und Preußen standen Österreich, Frankreich und Großbritannien gegenüber. Da beide Seiten aber einen weiteren kriegerischen Konflikt unbedingt vermeiden wollten, reduzierten Preußen und Rußland ihre Forderungen.

Das Königreich Sachsen wurde nicht aufgelöst, sondern um mehr als die Hälfte verkleinert, von ursprünglich 35.801,35 km², fielen 20.841,86 km² nach anderen Angaben 20.230 km² mit 767.441 Einwohnern an Preußen. Das entsprach einem 58,2 prozentigen Gebietsverlust und einem 39,4 prozentigen Verlust der Vorkriegsbevölkerung. Das Königreich Sachsen hatte somit 1815 einen Gebietsstand von 14.959,49 km² und eine Bevölkerungszahl von 1.178.802 Einwohnern. Zu den abzutretenden Gebieten gehörte die Niederlausitz mit Cottbus und der nördliche Teil der Oberlausitz um Görlitz (der größtenteils Schlesien zugeordnet wurde), der Kurkreis mit Gommern und Barby, der Thüringische Kreis und der Neustädter Kreis, Mansfeld, Querfurt, die säkularisierten ehemaligen Stifte Naumburg-Zeitz, Weißenfels und Merseburg sowie die nördlichen Teile des Meißnischen Kreises und obendrein einige Ämter des Kreises Leipzig.

Dem Bündnis gegen den aus Elba zurückgekehrten Napoleon trat Sachsen am 27. Mai 1815 bei und verpflichtete sich, 8000 Mann Linientruppen und 8000 Mann Landwehr für den Kampf gegen ihn zur Verfügung zu stellen.

Für die praktische Durchführung der Landesteilung setzten wie in Artikel drei des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815 zwischen Sachsen und Preußen vereinbart, beide Seiten für diesen Zweck jeweils eine Kommission ein. Am 1. Juli 1815 wurden durch ein Mandat Karl August von Hardenberg, General Friedrich Wilhelm Leopold von Gaudi, der bereits als Generalgouverneur in Sachsen tätig gewesen war, und der Staatsrat Johann Georg Friedrich von Friesen zu Mitgliedern der „Königlich Preußischen Commission zur Ausgleichung mit dem Königreich Sachsen“ ernannt und nach Dresden geschickt. In Sachsen wurde die „Königlich Sächsische Friedensvollziehungs- und Auseinandersetzungs-Comission“ ins Leben gerufen. Es dauerte insgesamt vier Jahre, bis im September 1819 die Ratifikationsurkunden der „Haupt-Convention“ ausgetauscht werden konnten. Durch die neue Grenzziehung waren viele wichtige Handelsverbindungen unterbrochen worden.

Das verkleinerte Königreich Sachsen, in das Friedrich August I. nach über anderthalbjähriger Abwesenheit zurückkehrte und wo er am 7. Juni 1815 in Dresden begeistert empfangen wurde, hatte mit erheblichen finanziellen Belastungen durch die Teilung zu kämpfen, erholte sich jedoch wirtschaftlich bald wieder. Eine bedeutende politische Rolle spielte Sachsen nach 1815 in Deutschland nicht mehr; die glanzvollen Zeiten der sächsischen Kurfürsten als führende protestantische Macht in Deutschland waren ebenso endgültig vorbei wie die polnisch-sächsische Personalunion.

Weitere Ereignisse

Als wichtige Ereignisse in der Geschichte des Königreiches gelten

außenpolitisch
der Verlust der staatlichen Souveränität nach dem preußischen Beitrittsdiktat zum Norddeutschen Bund 1866. Ursprünglich wollte Preußen das Königreich Sachsen komplett einverleiben, aber durch das Verhandlungsgeschick von General Alfred Graf von Fabrice und durch die Fürsprache des österreichischen Kaisers Franz Joseph I. konnte dies vermieden werden. Er konnte soviel Vertrauen aufbauen, daß sogar ein eigenes Sächsisches Armeecorps mit eigenen Feldzeichen, Einrichtungen, Uniformierung, Bewaffnung erhalten blieb und dieses in die Armee des Norddeutschen Bundes eingegliedert wurde. Die Lösung dieser Aspekte war die Voraussetzung dafür, daß das Königreich Sachsen erhalten blieb. 1870/71 nahm das Königreich am Deutsch-Französischen Krieg teil und 1871 wurde das Land Teil des neu begründeten Deutschen Reiches. Da es bei den Waffenstillstandsgesprächen in Frankreich zu Verhärtungen gekommen war, beauftragte der Reichskanzler Otto von Bismarck den sächsischen Kriegsminister Alfred von Fabrice die Gespräche zu übernehmen. Er wurde zum Generalgouverneur für das besetzte Frankreich ernannt und vermittelte erfolgreich alle zur Durchführung der Friedensvorbereitungen wichtigen Angelegenheiten.
innenpolitisch
der Übergang Sachsens zum modernen Verfassungs- und Rechtsstaat mit der Verabschiedung der (ersten) Sächsischen Verfassung 1831, dem Inkrafttreten des Sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuches 1865 und der konsequenten Trennung von Justiz und Verwaltung 1873/74, allerdings flankiert von politischen Spannungen (Herbstunruhen 1830, Maiaufstand 1849, Aufstieg der marxistischen Sozialdemokratie nach 1870) und gegenläufigen Entwicklungen (Reaktionszeit 1849–1854, Militarisierung ab 1870),
wirtschaftlich
der Aufstieg Sachsens zum führenden Industrie- und Handelsstaat in Mitteleuropa, ablesbar an den Absatzerfolgen und der ökonomischen Dominanz der sächsischen Industrie im Zollverein seit 1834, dem raschen Aufbau eines leistungsfähigen Ferneisenbahnnetzes ab 1837, der Behauptung des Leipziger Messehandels gegen Frankfurt und der Durchbruch Leipzigs als Welthandelsplatz nach Einführung der Mustermesse 1895, begleitet freilich vom Niedergang des klassischen Kleingewerbes und der sich ausbreitenden Massenarmut („Pauperismus“) sowie spektakulären Mißerfolgen (wie dem Zusammenbruch der Leipziger Bank 1901).

1918 führte die Novemberrevolution zum Ende der Monarchie und am 9. November folgte die Ausrufung des „Freistaats Sachsen“ durch Hermann Fleißner. Am 13. November dankte König Friedrich August III. auf Schloß Guteborn in Guteborn bei Ruhland ab. Sachsen verblieb im Anschluß als Gliedstaat innerhalb der Weimarer Republik und begann wie dieses eine umfassende Verfassungsreform unter dem Ministerpräsidenten Richard Lipinski. Die republikanische Staatsform Sachsens wurde durch das vorläufige Grundgesetz vom Februar 1919 und endgültig durch die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 festgesetzt. Sachsen war nun als Freistaat (Republik) ein Land der Weimarer Republik.

Der Bundesstaat Sachsen ging im neu und mit Gewalt geschaffenen Freistaat Sachsen bzw. Land der Weimarer Republik auf.

Wie nun der Bundesstaat Sachsen wieder handlungsfähig eingerichtet werden kann, das lesen Sie am Ende dieses Chronik oder hier……

Wappen

Das große Wappen seit 7. Juni 1889 ist ein zweimal gespaltener und dreimal geteilter Schild mit gespaltenem Schildfuß.

Das Wappen zeigt im Schild

Im Schildfuß die Zeichen für die Burggrafschaft Altenburg und die Grafschaft Henneberg. Im goldgekrönten Herzschild (Feld 5 und 8) zeigt das Wappen die sächsische Raute. Die Helmzier steht für Vogtland, Thüringen, Sachsen, Meißen und Oberlausitz. Der Schild wird von je einem goldenen rotgezungten widersehenden Löwen an rechts und links gehalten. Der Schild ist vom Hausorden der Rautenkrone umhangen. Auf dem Band die Devise „Providentiae memor“ („Der Vorsehung eingedenk“). Ein purpurnes goldgekröntes Wappenzelt umgibt alles. Die Landesfarben sind Weiß-Grün.

Verwaltungsgliederung des Königreiches

Die Verwaltungsreform von 1873/74

Mit dem Organisationsgesetz vom 21. April 1873 wurde die Verwaltungsgliederung des Königreiches nochmals entscheidend umgestaltet. Die vier Kreisdirektionen wurden abgeschafft und stattdessen wieder Kreishauptmannschaften eingeführt. Gleichzeitig wurde die Zahl der Amtshauptmannschaften auf 25 erhöht. Die drei größten Städte des Königreiches, Leipzig, Dresden und Chemnitz, wurden bezirksfrei und unterstanden damit direkt der jeweiligen Kreishauptmannschaft. (Der hierfür heute gebräuchliche Terminus Stadtkreis stammt aus Preußen und wurde im Königreich Sachsen nicht verwendet.)

Die neu geschaffene Verwaltungsgliederung trat erst mit Wirkung zum 15. Oktober 1874 in Kraft. Ihre Bedeutung bestand auch darin, dass erst jetzt die volle Trennung zwischen Justiz und Verwaltung im Königreich erfolgte und die Amtshauptmannschaften dadurch echte Untere Verwaltungsbehörden wurden. 1878 wurde in der Kreishauptmannschaft Zwickau aus der Herrschaft Schönburg die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet. Die Amtshauptmannschaft Dresden wurde 1880 in die Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt getrennt (1924 zurückgenommen). Im Jahr 1900 wurde mit Chemnitz eine fünfte Kreishauptmannschaft geschaffen, die aus der Kreishauptmannschaft Zwickau abgetrennt wurde. Bis 1918 erhöhte sich die Zahl der Amtshauptmannschaften und der bezirksfreien Städte weiter.

Königreich Sachsen 1895

 

Seit 1874 bestanden

Liste der Könige von Sachsen

Siehe auch

Literatur

  • Rudolf Kötzschke, Hellmut Kretzschmar: Sächsische Geschichte. 2 Bände, Dresden 1935. (Nachdruck in 1 Band, Frankfurt am Main 1965, Augsburg 1995 (u. ö.), S. 299–397)
  • Walter Schlesinger (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Band 8: Sachsen (= Kröners Taschenausgabe. Band 312). Unveränderter Neudruck der 1. Auflage 1965. Kröner, Stuttgart 1990, ISBN 3-520-31201-8, S. LII–LXX.
  • Karlheinz Blaschke, Susanne Baudisch: Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen. (= Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde. Band 2). Neuausg. in 2 Bänden. Leipzig 2006. (= ca. 6000 Einträge)
  • Ernst Eichler, Hans Walther (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. (= Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte. Band 21). 3 Bände. Berlin 2001. (= ca. 5500 Einträge)
  • Manfred Wilde: Zwischen Monarchie und Demokratie. 200 Jahre Königreich Sachsen, 190 Jahre Landkreis Delitzsch, 175 Jahre Sächsische Verfassung. In: Albert Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen (Hrsg.): Königreich Sachsen 1806–1918. Marienberg 2007, S. 159–163.
  • Philologisch-Historischen Klasse der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig in Verbindung mit dem Landesvermessungsamt Dresden (Herausg.): Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen. (Memento vom 11. Juni 2007 im Internet Archive), Dresden 1997 ff.
  • Rudolf Forberger: Die Industrielle Revolution in Sachsen 1800–1861. (= Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte. Band 18). 2 Teile in 4 Bänden. Teil 1: Berlin 1982, Teil 2: Stuttgart 2003. (= mit mehr als 1200 Fabrik-Kurzgeschichten)
  • Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert. In: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Statistik in Sachsen. 175 Jahre amtliche Statistik in Sachsen (Festschrift). Band 12, Nr. 1, 2006, OCLC 315121936, S. 69–98 (online [PDF; 6,3 MB; abgerufen am 23. Dezember 2012]).
  • Frank-Lothar Kroll: Die Herrscher Sachsens, Markgrafen, Kurfürsten, Könige. 1089 – 1918. Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54773-7.
  • Prinz Ernst Heinrich von Sachsen: Mein Lebensweg vom Königsschloss zum Bauernhof. Paul List Verlag, München 1968, S. 115–152. (u. a. Bericht über seine Erfahrungen während der Wilhelminischen Ära, Erster Weltkrieg, Novemberrevolution)
  • Chronik des Sächsischen Königshauses u. seiner Residenzstadt vom 18. Juni 1853 bis zum 18. Juni 1878. Dresden 1878. Digitalisat

 

100 Jahre nach der Novemberrevolution von 1918/19, welche durch deutsche Parteien und Geheimbünde initiiert wurde, ist bewiesen, daß Kaiser Wilhelm II. entgegen aller geltenden Gesetze und der Verfassung, abgedankt wurde. Dadurch konnte Deutschland der sozialistisch-marxistischen Weltanschauung “Demokratie” geopfert werden, obwohl mit der Verfassungsänderung zum  28. Oktober 1918 durch die beiden gesetzgebenden Organe Bundesrath und Reichstag, der Weg von der Konstitutionellen Monarchie zu einer Parlamentarischen Monarchie geschaffen wurde.

Weblinks

 Wikisource: Königreich Sachsen – Quellen und Volltexte

Die Bezugsseite https://de.wikipedia.org/wiki/Königreich_Sachsen wurde am 18. Februar 2019 übernommen und korrigiert, bzw. im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches gekürzt oder ergänzt.

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

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Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Bundesstaat Sachsen

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