Sachsen

Königreich Sachsen

Königreich Sachsen
Wappen Flagge
Großes Mantelwappen des Königreichs Sachsen Flagge des Königreichs Sachsen
Lage im Deutschen Reich
Lage des Königreichs Sachsen im Deutschen Kaiserreich
Landeshauptstadt Dresden
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt König
Dynastie Wettiner
Bestehen 1806–1918
Fläche 14.993 km²
Einwohner 4.806.661 (1910)
Bevölkerungsdichte 320 Einwohner/km²
Entstanden aus Kfstm. Sachsen
Aufgegangen in Freistaat Sachsen
Stimmen im Bundesrath 4 Stimmen
Kfz-Kennzeichen I, II, III, IV, V
Karte
Karte des Königreichs Sachsen 1815–1918

Das Königreich Sachsen entstand aus dem Kurfürstentum Sachsen und existierte von 1806 bis 1918. Es gehörte von 1806 bis 1815 dem Rheinbund und von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. Seit 1867 war es Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1918 des Deutschen Reiches. Die Hauptstadt war Dresden

Geografie

Gebietsstand 1806/07

Königreich Sachsen 1806/07 (Hauptkarte) und nach den Gebietsabtrennungen vom Mai 1815 (Nebenkarte)

Hervorgegangen ist das Königreich aus dem Kurfürstentum Sachsen, dessen um 1800 erreichter Gebietsstand hauptsächlich im Ergebnis der Übertragung der sächsischen Kurwürde an die wettinischen Markgrafen von Meißen 1423, dem Übergang der Kurwürde von den ernestinischen an die albertinischen Wettiner nach der Wittenberger Kapitulation 1547 sowie dem Zugewinn von Ober- und Niederlausitz im Prager Frieden 1635 resultierte.

Das Königreich umfasste Ende 1806

Geschichte des Königreiches

Grenzen des Königreichs Sachsen nach dem Wiener Kongreß

Auswirkungen der Französische Revolution

Die sächsische Bauernrevolution 1790

 

Der Vorläuferstaat des Königreichs war das Kurfürstentum Sachsen. Dieses hatte sich seit Ausgang des Mittelalters zu einem komplexen Territorialkomplex in der Mitte Deutschlands entwickelt. Es gehörte bis zu den Schlesischen Kriegen zu den bedeutendsten protestantischen Staaten des Heiligen Römischen Reichs, wurde dann aber vom nördlichen Anrainer Brandenburg-Preußen verdrängt. Die politische Bedeutung Sachsens war nach 1763 deutlich geschrumpft. Dafür florierte die Wirtschaft und eine hoch entwickelte Städte- und Gewerbelandschaft prägte den prosperierenden Kurstaat zum Ausgang des 18. Jahrhunderts.

Zu dieser Zeit kündigten sich umfassende Veränderungen in Europa an. Die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurden im Zuge der französischen Revolution nach 1789 in ganze Europa neu geordnet. Die revolutionären Gedanken aus Frankreich wurden auch hier gehört. Aufstände wie in Frankreich brachen aber zunächst noch nicht aus. Erst 1790 kam es zum Sächsischen Bauernaufstand gegen die repressive Obrigkeit der Landbesitzer und war weniger gegen die Regierung gerichtet. Diese Unruhen hatten aber nicht dieselbe Dynamik wie in Frankreich und wurden im September 1790 militärisch unterdrückt. Teile des Bürgertums sowie die Intelligenz intensivierten unter dem Einfluß des revolutionären Gedankengutes ihre Kritik an der absolutistischen Herrschaft im Kurfürstentum Sachsen. Dem setzte der sächsische Staat Zensurvorschriften an den Universitäten des Landes und polizeiliche Untersuchungen einschließlich empfindlicher Strafen gegen bekannte Wortführer entgegen.

Die europäischen Monarchien versuchten in den 1790er Jahren die revolutionäre Gefahr, die von der französischen Revolution ausging, zu unterdrücken und ein weiteres Ausgreifen in andere Länder zu unterbinden und das System der Ancien Régimes wieder zu stabilisieren. Dadurch kam es zu schweren kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa. Gemäß der Pillnitzer Deklaration gehörte Sachsen zu den Ländern, die an der Seite Preußens gegen die Französische Revolution kämpften. Das revolutionäre Frankreich stabilisierte sich, schlug die Invasoren zurück und begann sich bis tief auf das Territorium des Heiligen Römischen Reichs auszudehnen. Durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wurden 112 der kleineren und größeren Herrschaftsbereiche als Reichsstände aufgelöst, was einer Neuordnung des deutschen Reichsgebietes gleichkam. Als am 16. Juli 1806 die unter französischer Vorherrschaft im Rheinbund zusammengeschlossenen Herrschaften ihren Austritt aus dem Reich erklärten, legte Kaiser Franz II. am 6. August 1806 nach einem Ultimatum Napoleons die römisch-deutsche Kaiserkrone nieder. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation hatte aufgehört zu bestehen.

Krieg mit Frankreich an der Seite Preußens

Stadtansichten von Leipzig 1804–1850
 (1/18) 

Der Markt aus der Petersstraße, Leipzig 1804

 

Die Situation war für das im europäischen Maßstab nicht sehr bedeutende Kursachsen schwierig. Bis 1806 verfolgte Kurfürst Friedrich August III. deshalb peinlich genau ein politisches Konzept, welches weitgehend auf eine aktive Außenpolitik verzichtete und auf den Grundsätzen von Neutralität, Treue zur Reichsverfassung und Friedenssicherung basierte. Dazu gehörte auch die exakte Einhaltung einmal getroffener Bündnisverpflichtungen. Um nicht in Konflikt mit den Teilungsmächten Polens, Rußland und Österreich zu geraten, hatte Friedrich August 1792 auf die polnische Königskrone verzichtet. Auch als Europa nach 1804 machtpolitisch in zwei Lager auseinanderdriftete, mit einem um Österreich erweiterten englisch-russischen Offensivbündnis einerseits und den um das Kaiserreich Frankreich gescharten Rheinbundstaaten andererseits, glaubte Kursachsen eine Zeit lang, sich aus den weltpolitische Dimensionen annehmenden Auseinandersetzungen heraushalten zu können. Das Festhalten an einer konsequenten Neutralitätspolitik war aus sächsischer Sicht verständlich, schließlich hatte sie eine 40-jährige Friedenszeit garantiert.

Nach dem Zerfall des Reiches stand die Landesherrschaft aber allein ohne Bündnispartner da. Auf Initiative Preußens traten Sachsen und Hessen-Kassel in Vertragsverhandlungen zur Bildung eines Norddeutschen Bundes (Defensivbündnis) als Gegengewicht zum Rheinbund ein. Diese Anlehnung an Preußen zog Kursachsen in den grundsätzlichen Konflikt mit dem Napoleonischen Frankreich hinein. Es kam zwar zu keinem Abschluß eines formalen Bündnisvertrags mit Preußen, dennoch vereinigten sich die 22.000 sächsischen Soldaten mit dem preußischen Hauptheer im Herbst 1806 um sich der französischen Invasion entgegenzustellen. So standen die sächsischen Truppen mit Preußen auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt (1806) im Krieg gegen das napoleonische Frankreich, das nach der europäischen Vorherrschaft strebte. Hier erlitt das vereinte preußisch-sächsische Heer eine vernichtende Niederlage gegen Napoleon. Ganz Sachsen wurde in der Folge besetzt. In Dresden zogen 10.000 bayerische Soldaten sowie ein französischer Stadtkommandant ein. Leipzig war am 14. Oktober 1806 vom französischen Marschall Louis-Nicolas Davout besetzt worden und mußte eine Million Taler für die Stationierung der feindlichen Soldaten in der Stadt aufwenden. Frankreich war aber bemüht, die Allianz Sachsens mit Preußen zu beenden und die Rolle als sächsische Schutzmacht von Preußen zu übernehmen.

Sachsen wurde in vier Arrondissements eingeteilt. Die Verwaltungsmittelpunkte nach dieser Gebietsreform waren Naumburg, Leipzig, Wittenberg und Dresden. Das öffentliche Leben wurde nun von der französischen Verwaltung dominiert, welche sich vor allem um die Eintreibung der Kontributionen, die Beschlagnahme aller Steuergelder sowie des kurfürstlichen Eigentums, die Konfiszierung aller englischen Waren und den Unterhalt von Militärlazaretten kümmerte. In Naumburg, Leipzig, Wittenberg, Dresden, Weißenfels und Merseburg wurden französische Garnisonen eingerichtet. Die sächsischen Verwaltungsorgane blieben zwar bestehen, waren aber an die Vorgaben Napoleons und seiner Beamten gebunden.

Frieden mit Frankreich und Beitritt zum Rheinbund

Rheinbund 1812

 

Mit der Unterzeichnung des Posener Friedensvertrages zwischen Frankreich und Sachsen schied Sachsen aus dem Vierten Koalitionskrieg aus. Im Posener Frieden mußte das von Napoleon besetzte Sachsen dem Rheinbund beitreten (Art. 2) und verschiedene in Thüringen gelegene Gebiete abtreten (Art. 7), erhielt dafür aber als Entschädigung die preußische Enklave um Cottbus zugesagt (Art. 6) und wurde nach Bayern und Württemberg nun ebenfalls zum Königreich erhoben (Art. 3). Außerdem wurde in Sachsen das römisch-katholische dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis rechtlich gleichgestellt (Art. 5). Die Schattenseite des Vertrags von Posen war die zunehmende Abhängigkeit Sachsens von Frankreich.

Erhebung zum Königreich

Am 20. Dezember 1806 erfolgte die Ausrufung des regierenden Kurfürsten Friedrich August des Gerechten zum König von Sachsen. Die Verkündung stieß auf kein besonderes Echo, vermutlich deshalb, weil der Königstitel seit mehr als einhundert Jahren in Sachsen geläufig war. Die Königswürde empfing Friedrich August gleichwohl erst Ende 1806 aus der Hand Napoleons und diesmal nun als sächsische Krone; wenige Monate danach wurde er allerdings auch als Herrscher in Polen eingesetzt.

Bei der Annahme der Königswürde erklärte König Friedrich August I. öffentlich, daß er die bisherige ständische Verfassung Sachsens unverändert beibehalten werde. Er bestätigte dies ein weiteres Mal am 10. Mai 1807 anläßlich einer Ständeversammlung. Damit blieb das komplizierte System einer Koexistenz von nicht weniger als 20 unterschiedlichen Gebietsverfassungen innerhalb Sachsens bestehen, die alle eigene Behörden, Verwaltungen, Gerichtsverfassungen und ständische Korporationen hatten und von der zentralen Verwaltung in Dresden relativ unabhängig agierten. An Reformbestrebungen mangelte es nicht: Zwischen 1808 und 1815 erschienen nicht weniger als 43 Schriften zum Problem umfassender Reformen im Königreich Sachsen. Doch die Vereinheitlichung der verschiedenen Landesteile und ihrer Verfassungen, die Einführung von Fachministerien, die Vereinfachung der Prozessordnung oder die Trennung von Verwaltung und Justiz blieben unerfüllte Träume der zumeist bürgerlichen sächsischen Reformer.

Im Französisch-Österreichischen Krieg von 1809 erklärte das Königreich Sachsen als Mitglied des Rheinbundes am 24. April Österreich offiziell den Krieg. Dresden wurde am 11. Juni 1809 von österreichischen Truppen kurzzeitig besetzt, bevor es von französischen Truppen befreit wurde. An der entscheidenden Schlacht bei Wagram am 4. Juli 1809 kämpften auf französischer Seite auch sächsische Truppen und erlitten dort hohe Verluste.

Niederlage und Teilung des Königreichs auf dem Wiener Kongreß 1815

Im Vorfeld der Völkerschlacht bei Leipzig überquert Napoleon Bonaparte im August 1813 die Elbe bei der Schlacht von Dresden.

Einzug der alliierten Heerführer, angeführt von Feldmarschall Karl Philipp Fürst Schwarzenberg, am 19. Oktober 1813 auf den Leipziger Markt (idealisierte Darstellung)

Territoriale Entwicklung Sachsens zwischen 1815 und 1990

Das Königreich Sachsen nahm auch am Rußlandfeldzug von 1812 mit 21.000 Soldaten im Rahmen des Rheinbundes teil. Dieser endete in einer militärischen Katastrophe für die Invasoren. Am 24. Dezember 1812 traf der sächsische Gesandte am Hauptquartier der Grande Armée in Vilnius, Generalmajor Karl von Watzdorf, wieder in seiner Heimat ein und unterrichtete das sächsische Kabinett über die reale militärische Lage jenseits der offiziellen Meldungen. Zudem trafen bald die ersten Überlebenden auf sächsischem Boden ein und berichteten über die Vernichtung der Grande Armée.

Napoleon, der nach seinem erfolglosen Rußlandfeldzug zahlreiche neue französische Streitkräfte in Sachsen stationierte, wählte damit das Territorium Sachsens als eigene Operationsbasis und Hauptkriegsschauplatz der kommenden Befreiungskriege auf deutschem Boden gegen russische, österreichische und preußische Truppen. Der Neuaufbau der sächsischen Armee und die Versorgung der französischen Truppen bedeuteten eine immense finanzielle Belastung für Sachsen. Am 5. Juni 1813 berief Friedrich August I. eine Deputation der Landstände ein, um mit ihnen über die schwierige Beschaffung der von Napoleon geforderten Mittel zu beraten. Sachsen geriet durch die Versorgung und die Ausrüstung der französischen und der eigenen Truppen im späten Frühjahr und Sommer 1813 in eine desolate wirtschaftliche Lage.

Die Schlacht bei Bautzen, die Schlacht bei Dresden und die Völkerschlacht bei Leipzig waren die militärischen Höhepunkte der Kämpfe um Sachsen und um Deutschland. Dementsprechend hatte auch die sächsische Zivilbevölkerung in den umkämpften Gebieten viel zu leiden. Besonders betroffen waren durch die Gefechte die westliche Oberlausitz (Bischofswerda wurde in Brand geschossen und verwüstet) und 44 Dörfer niedergebrannt, 260 Dörfer geplündert, Räcknitz bei Dresden sowie die Dörfer in der Umgebung von Leipzig wurden während der Völkerschlacht im Oktober 1813 verwüstet. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rheinbundstaaten hatte sich Friedrich August I. im Herbst 1813 nicht auf die Seite der Verbündeten geschlagen, obwohl Teile des Militärs schon mit Beginn der Befreiungskriege Anfang 1813 die Seiten wechselten. König Friedrich August I., fiel als Verbündeter Napoleons nach der Völkerschlacht von Leipzig in alliierte Gefangenschaft. Das Generalgouvernement Sachsen verwaltete vom 21. Oktober 1813 bis zum 9. November 1814 Fürst Repnin-Wolkonski. Dieser organisierte die Ableistung von Kontributionen und Truppenkontingenten. Sachsen verlor durch den Krieg, Hungersnöte und Epidemien während des Kriegs 200.000 Menschen. 150 Orte wurden zerstört.

Nach dem Untergang Napoleons zeigte sich Preußen fest entschlossen, Sachsen vollständig zu annektieren. Preußen und Rußland hatten am 28. Februar 1813 in dem Vertrag von Kalisch die beidseitigen Territorialansprüche in Europa im Falle eines Sieges über Napoleon vereinbart. Darin sollte Preußen mit ganz Sachsen und Rußland mit dem Herzogtum Warschau belohnt werden. Als Kriegsverlierer endete Sachsens Status als europäische Mittelmacht auf dem Wiener Kongreß 1815. Die vollständige Inkorporation Sachsens durch Preußen wurde nur aufgrund des Widerstands österreichischer und englischer Diplomaten vermieden. Diese fürchteten ein zu starkes Preußen. Mittendrin agierte ohne offizielle Zulassung der sächsische Gesandte Friedrich Albrecht von der Schulenburg. Er setzte sich zwar vehement für den uneingeschränkten Erhalt seines Landes ein, hatte aber als Kriegsverlierer eine schlechte Verhandlungsposition. Im Januar 1815 drohte der sächsisch-polnische Konflikt in einem erneuten Krieg zu eskalieren. So formierten sich für kurze Zeit neue Allianzen; Rußland und Preußen standen Österreich, Frankreich und Großbritannien gegenüber. Da beide Seiten aber einen weiteren kriegerischen Konflikt unbedingt vermeiden wollten, reduzierten Preußen und Rußland ihre Forderungen.

Das Königreich Sachsen wurde nicht aufgelöst, sondern um mehr als die Hälfte verkleinert, von ursprünglich 35.801,35 km², fielen 20.841,86 km² nach anderen Angaben 20.230 km² mit 767.441 Einwohnern an Preußen. Das entsprach einem 58,2 prozentigen Gebietsverlust und einem 39,4 prozentigen Verlust der Vorkriegsbevölkerung. Das Königreich Sachsen hatte somit 1815 einen Gebietsstand von 14.959,49 km² und eine Bevölkerungszahl von 1.178.802 Einwohnern. Zu den abzutretenden Gebieten gehörte die Niederlausitz mit Cottbus und der nördliche Teil der Oberlausitz um Görlitz (der größtenteils Schlesien zugeordnet wurde), der Kurkreis mit Gommern und Barby, der Thüringische Kreis und der Neustädter Kreis, Mansfeld, Querfurt, die säkularisierten ehemaligen Stifte Naumburg-Zeitz, Weißenfels und Merseburg sowie die nördlichen Teile des Meißnischen Kreises und obendrein einige Ämter des Kreises Leipzig.

Dem Bündnis gegen den aus Elba zurückgekehrten Napoleon trat Sachsen am 27. Mai 1815 bei und verpflichtete sich, 8000 Mann Linientruppen und 8000 Mann Landwehr für den Kampf gegen ihn zur Verfügung zu stellen.

Für die praktische Durchführung der Landesteilung setzten wie in Artikel drei des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815 zwischen Sachsen und Preußen vereinbart, beide Seiten für diesen Zweck jeweils eine Kommission ein. Am 1. Juli 1815 wurden durch ein Mandat Karl August von Hardenberg, General Friedrich Wilhelm Leopold von Gaudi, der bereits als Generalgouverneur in Sachsen tätig gewesen war, und der Staatsrat Johann Georg Friedrich von Friesen zu Mitgliedern der „Königlich Preußischen Commission zur Ausgleichung mit dem Königreich Sachsen“ ernannt und nach Dresden geschickt. In Sachsen wurde die „Königlich Sächsische Friedensvollziehungs- und Auseinandersetzungs-Comission“ ins Leben gerufen. Es dauerte insgesamt vier Jahre, bis im September 1819 die Ratifikationsurkunden der „Haupt-Convention“ ausgetauscht werden konnten. Durch die neue Grenzziehung waren viele wichtige Handelsverbindungen unterbrochen worden.

Das verkleinerte Königreich Sachsen, in das Friedrich August I. nach über anderthalbjähriger Abwesenheit zurückkehrte und wo er am 7. Juni 1815 in Dresden begeistert empfangen wurde, hatte mit erheblichen finanziellen Belastungen durch die Teilung zu kämpfen, erholte sich jedoch wirtschaftlich bald wieder. Eine bedeutende politische Rolle spielte Sachsen nach 1815 in Deutschland nicht mehr; die glanzvollen Zeiten der sächsischen Kurfürsten als führende protestantische Macht in Deutschland waren ebenso endgültig vorbei wie die polnisch-sächsische Personalunion.

Weitere Ereignisse

Als wichtige Ereignisse in der Geschichte des Königreiches gelten

außenpolitisch
der Verlust der staatlichen Souveränität nach dem preußischen Beitrittsdiktat zum Norddeutschen Bund 1866. Ursprünglich wollte Preußen das Königreich Sachsen komplett einverleiben, aber durch das Verhandlungsgeschick von General Alfred Graf von Fabrice und durch die Fürsprache des österreichischen Kaisers Franz Joseph I. konnte dies vermieden werden. Er konnte soviel Vertrauen aufbauen, daß sogar ein eigenes Sächsisches Armeecorps mit eigenen Feldzeichen, Einrichtungen, Uniformierung, Bewaffnung erhalten blieb und dieses in die Armee des Norddeutschen Bundes eingegliedert wurde. Die Lösung dieser Aspekte war die Voraussetzung dafür, daß das Königreich Sachsen erhalten blieb. 1870/71 nahm das Königreich am Deutsch-Französischen Krieg teil und 1871 wurde das Land Teil des neu begründeten Deutschen Reiches. Da es bei den Waffenstillstandsgesprächen in Frankreich zu Verhärtungen gekommen war, beauftragte der Reichskanzler Otto von Bismarck den sächsischen Kriegsminister Alfred von Fabrice die Gespräche zu übernehmen. Er wurde zum Generalgouverneur für das besetzte Frankreich ernannt und vermittelte erfolgreich alle zur Durchführung der Friedensvorbereitungen wichtigen Angelegenheiten.
innenpolitisch
der Übergang Sachsens zum modernen Verfassungs- und Rechtsstaat mit der Verabschiedung der (ersten) Sächsischen Verfassung 1831, dem Inkrafttreten des Sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuches 1865 und der konsequenten Trennung von Justiz und Verwaltung 1873/74, allerdings flankiert von politischen Spannungen (Herbstunruhen 1830, Maiaufstand 1849, Aufstieg der marxistischen Sozialdemokratie nach 1870) und gegenläufigen Entwicklungen (Reaktionszeit 1849–1854, Militarisierung ab 1870),
wirtschaftlich
der Aufstieg Sachsens zum führenden Industrie- und Handelsstaat in Mitteleuropa, ablesbar an den Absatzerfolgen und der ökonomischen Dominanz der sächsischen Industrie im Zollverein seit 1834, dem raschen Aufbau eines leistungsfähigen Ferneisenbahnnetzes ab 1837, der Behauptung des Leipziger Messehandels gegen Frankfurt und der Durchbruch Leipzigs als Welthandelsplatz nach Einführung der Mustermesse 1895, begleitet freilich vom Niedergang des klassischen Kleingewerbes und der sich ausbreitenden Massenarmut („Pauperismus“) sowie spektakulären Mißerfolgen (wie dem Zusammenbruch der Leipziger Bank 1901).

1918 führte die Novemberrevolution zum Ende der Monarchie und am 9. November folgte die Ausrufung des „Freistaats Sachsen“ durch Hermann Fleißner. Am 13. November dankte König Friedrich August III. auf Schloß Guteborn in Guteborn bei Ruhland ab. Sachsen verblieb im Anschluß als Gliedstaat innerhalb der Weimarer Republik und begann wie dieses eine umfassende Verfassungsreform unter dem Ministerpräsidenten Richard Lipinski. Die republikanische Staatsform Sachsens wurde durch das vorläufige Grundgesetz vom Februar 1919 und endgültig durch die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 festgesetzt. Sachsen war nun als Freistaat (Republik) ein Land der Weimarer Republik.

Der Bundesstaat Sachsen ging im neu und mit Gewalt geschaffenen Freistaat Sachsen bzw. Land der Weimarer Republik auf.

Wie nun der Bundesstaat Sachsen wieder handlungsfähig eingerichtet werden kann, das lesen Sie am Ende dieses Chronik oder hier……

Wappen

Das große Wappen seit 7. Juni 1889 ist ein zweimal gespaltener und dreimal geteilter Schild mit gespaltenem Schildfuß.

Das Wappen zeigt im Schild

Im Schildfuß die Zeichen für die Burggrafschaft Altenburg und die Grafschaft Henneberg. Im goldgekrönten Herzschild (Feld 5 und 8) zeigt das Wappen die sächsische Raute. Die Helmzier steht für Vogtland, Thüringen, Sachsen, Meißen und Oberlausitz. Der Schild wird von je einem goldenen rotgezungten widersehenden Löwen an rechts und links gehalten. Der Schild ist vom Hausorden der Rautenkrone umhangen. Auf dem Band die Devise „Providentiae memor“ („Der Vorsehung eingedenk“). Ein purpurnes goldgekröntes Wappenzelt umgibt alles. Die Landesfarben sind Weiß-Grün.

Verwaltungsgliederung des Königreiches

Die Verwaltungsreform von 1873/74

Mit dem Organisationsgesetz vom 21. April 1873 wurde die Verwaltungsgliederung des Königreiches nochmals entscheidend umgestaltet. Die vier Kreisdirektionen wurden abgeschafft und stattdessen wieder Kreishauptmannschaften eingeführt. Gleichzeitig wurde die Zahl der Amtshauptmannschaften auf 25 erhöht. Die drei größten Städte des Königreiches, Leipzig, Dresden und Chemnitz, wurden bezirksfrei und unterstanden damit direkt der jeweiligen Kreishauptmannschaft. (Der hierfür heute gebräuchliche Terminus Stadtkreis stammt aus Preußen und wurde im Königreich Sachsen nicht verwendet.)

Die neu geschaffene Verwaltungsgliederung trat erst mit Wirkung zum 15. Oktober 1874 in Kraft. Ihre Bedeutung bestand auch darin, dass erst jetzt die volle Trennung zwischen Justiz und Verwaltung im Königreich erfolgte und die Amtshauptmannschaften dadurch echte Untere Verwaltungsbehörden wurden. 1878 wurde in der Kreishauptmannschaft Zwickau aus der Herrschaft Schönburg die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet. Die Amtshauptmannschaft Dresden wurde 1880 in die Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt getrennt (1924 zurückgenommen). Im Jahr 1900 wurde mit Chemnitz eine fünfte Kreishauptmannschaft geschaffen, die aus der Kreishauptmannschaft Zwickau abgetrennt wurde. Bis 1918 erhöhte sich die Zahl der Amtshauptmannschaften und der bezirksfreien Städte weiter.

Königreich Sachsen 1895

 

Seit 1874 bestanden

Liste der Könige von Sachsen

Siehe auch

Literatur

  • Rudolf Kötzschke, Hellmut Kretzschmar: Sächsische Geschichte. 2 Bände, Dresden 1935. (Nachdruck in 1 Band, Frankfurt am Main 1965, Augsburg 1995 (u. ö.), S. 299–397)
  • Walter Schlesinger (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Band 8: Sachsen (= Kröners Taschenausgabe. Band 312). Unveränderter Neudruck der 1. Auflage 1965. Kröner, Stuttgart 1990, ISBN 3-520-31201-8, S. LII–LXX.
  • Karlheinz Blaschke, Susanne Baudisch: Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen. (= Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde. Band 2). Neuausg. in 2 Bänden. Leipzig 2006. (= ca. 6000 Einträge)
  • Ernst Eichler, Hans Walther (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. (= Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte. Band 21). 3 Bände. Berlin 2001. (= ca. 5500 Einträge)
  • Manfred Wilde: Zwischen Monarchie und Demokratie. 200 Jahre Königreich Sachsen, 190 Jahre Landkreis Delitzsch, 175 Jahre Sächsische Verfassung. In: Albert Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen (Hrsg.): Königreich Sachsen 1806–1918. Marienberg 2007, S. 159–163.
  • Philologisch-Historischen Klasse der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig in Verbindung mit dem Landesvermessungsamt Dresden (Herausg.): Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen. (Memento vom 11. Juni 2007 im Internet Archive), Dresden 1997 ff.
  • Rudolf Forberger: Die Industrielle Revolution in Sachsen 1800–1861. (= Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte. Band 18). 2 Teile in 4 Bänden. Teil 1: Berlin 1982, Teil 2: Stuttgart 2003. (= mit mehr als 1200 Fabrik-Kurzgeschichten)
  • Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert. In: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Statistik in Sachsen. 175 Jahre amtliche Statistik in Sachsen (Festschrift). Band 12, Nr. 1, 2006, OCLC 315121936, S. 69–98 (online [PDF; 6,3 MB; abgerufen am 23. Dezember 2012]).
  • Frank-Lothar Kroll: Die Herrscher Sachsens, Markgrafen, Kurfürsten, Könige. 1089 – 1918. Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54773-7.
  • Prinz Ernst Heinrich von Sachsen: Mein Lebensweg vom Königsschloss zum Bauernhof. Paul List Verlag, München 1968, S. 115–152. (u. a. Bericht über seine Erfahrungen während der Wilhelminischen Ära, Erster Weltkrieg, Novemberrevolution)
  • Chronik des Sächsischen Königshauses u. seiner Residenzstadt vom 18. Juni 1853 bis zum 18. Juni 1878. Dresden 1878. Digitalisat

 

100 Jahre nach der Novemberrevolution von 1918/19, welche durch deutsche Parteien und Geheimbünde initiiert wurde, ist bewiesen, daß Kaiser Wilhelm II. entgegen aller geltenden Gesetze und der Verfassung, abgedankt wurde. Dadurch konnte Deutschland der sozialistisch-marxistischen Weltanschauung “Demokratie” geopfert werden, obwohl mit der Verfassungsänderung zum  28. Oktober 1918 durch die beiden gesetzgebenden Organe Bundesrath und Reichstag, der Weg von der Konstitutionellen Monarchie zu einer Parlamentarischen Monarchie geschaffen wurde.

Weblinks

 Wikisource: Königreich Sachsen – Quellen und Volltexte

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Bayern

Königreich Bayern

 
Wappen Flagge
Wappen des Königreichs Bayern Flagge des Königreichs Bayern
Lage im Deutschen Reich
Lage des Königreichs Bayern im Deutschen Kaiserreich
Landeshauptstadt München
Regierungsform Konstitutionelle Monarchie (ab 1818)
Staatsoberhaupt König (bis 1918)
Dynastie Wittelsbacher
Bestehen 1806–1918
Fläche 75.865 km²
Einwohner 6.176.057 (1900)
6.524.372 (1910)
Bevölkerungsdichte 81 Einwohner/km²
Währung Bayerischer Gulden,
(1806–1873)
Deutsche Goldmark „Mark“,
(1873–1914)
Mark
(1914–1918)
Entstanden aus Kurfürstentum Bayern Kursfürstentum Bayern
Aufgegangen in Bayern Freistaat Bayern   Königreich Bayern Räterrepublik Bayern
Hymne Heil unserm König, Heil!
Stimmen im Bundesrath 6 Stimmen
Kfz-Kennzeichen II A bis II Z
(mit B, C, D, E, H, N, S, U)
Karte
Bayern von 1800 bis heute

 

Maximilian von Montgelas (1806)

 

Maximilian I. von Bayern im Krönungsornat (Gemälde von Joseph Karl Stieler, ca. 1820)

Das Königreich Bayern war ein Staat in Mitteleuropa. Es hatte seinen Ursprung in dem am 26. Dezember 1805 beim Frieden von Pressburg zwischen den Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte und des deutschen und österreichischen Kaisers Franz I. abgeschlossenen Friedensvertrag. Am 1. Januar 1806 erfolgte in München die Proklamation von König Maximilian I. Joseph.

Das Staatsgebiet umfaßte das Kurfürstentum Bayern, zahlreiche säkularisierte altbayrische Gebiete wie Passau, Berchtesgaden und den Rupertiwinkel, die linksrheinische Pfalz sowie weite Teile Frankens und Schwabens.

Das Königreich existierte bis in das Jahr 1918, als sein letzter König Ludwig III. aufgrund der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges das Land verließ und ins Exil nach Ungarn flüchtete. Mit der Errichtung des Freistaates Bayern und zeitweise der Räterepublik Bayern wurde nicht ein neuer Staat in Bayern gegründet, sondern Bayern letztlich als sogenannte Parlamentarische Republik neu organisiert.

Der Bundesstaat Bayern ging im neu und mit Gewalt geschaffenen Freistaat Bayern bzw. Land der Weimarer Republik auf.

Wie nun der Bundesstaat Bayern wieder handlungsfähig eingerichtet werden kann, das lesen Sie am Ende dieses Chronik oder hier……

 

100 Jahre nach der Novemberrevolution von 1918/19, welche durch deutsche Parteien und Geheimbünde initiiert wurde, ist bewiesen, daß Kaiser Wilhelm II. entgegen aller geltenden Gesetze und der Verfassung, abgedankt wurde. Dadurch konnte Deutschland der sozialistisch-marxistischen Weltanschauung „Demokratie“ geopfert werden, obwohl mit der Verfassungsänderung zum  28. Oktober 1918 durch die beiden gesetzgebenden Organe Bundesrath und Reichstag, der Weg von der Konstitutionellen Monarchie zu einer Parlamentarischen Monarchie geschaffen wurde.

Geschichte

Gründung und territoriale Expansion

Im Frieden von Lunéville 1801 musste Kurpfalzbayern wie andere Staaten des damaligen Heiligen Römischen Reiches zugunsten Frankreichs auf seine linksrheinischen Gebiete verzichten. Damit verlor es die linksrheinischen Teile der Kurpfalz und das Herzogtum Jülich. Dem Kurfürstentum Bayern wurden beim Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 Teile Frankens und Schwabens zugesprochen; es musste aber den noch verbliebenen rechtsrheinischen Teil der Kurpfalz an Baden abgeben. 1805 band sich Bayern durch den Bogenhausener Vertrag an das Frankreich Kaiser Napoleons. Während die neue 30.000 Mann starke bayerische Armee am 2. Dezember 1805 österreichische Truppen bei Iglau festhielt, gewann Napoleon die Dreikaiserschlacht von Austerlitz. Die Verträge von Brünn und der Friede von Preßburg brachten Bayern großen Landgewinn, unter anderem ganz Tirol und Vorarlberg, die österreichisch-schwäbische Markgrafschaft Burgau, die Reichsstadt Augsburg und das Gebiet um Lindau. Ansbach, Eichstätt und das Passauer Ilzland wurden ebenfalls Teil des neuen Bayern. Im März 1806 trat Bayern freiwillig das rechtsrheinische Herzogtum Berg im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach an Napoleon ab.

Im Frieden von Preßburg, der am 26. Dezember 1805 zwischen Frankreich und dem deutschen Kaiser Franz II. geschlossen wurde, wurde das mit Napoleon verbündete Bayern zum Königreich proklamiert. Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern – seit 1799 Herrscher über Kurbayern – nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel „König Maximilian I. von Bayern“ an. Maximilian war zuvor Herzog von Zweibrücken gewesen, wozu er nach dem Tode seines Vorgängers Karl II. August 1795 bestimmt worden war. Nach dem Aussterben der bayerischen Linie der Wittelsbacher 1777 wurde er als Vertreter der pfälzischen Linie 1799 zum Herrscher über Bayern.

Die Zwangsaushebung von Rekruten für die bayerische Armee führte zum Aufstand der Tiroler unter Andreas Hofer, der am 9. April 1809 in der Tiroler Hauptstadt Innsbruck begann und am 1. November 1809 mit der Niederlage der Tiroler am Bergisel endete. Der Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 zwischen Frankreich und Bayern führte zu Gebietsarrondierungen. Bayern erhielt die Markgrafschaft Bayreuth, das Fürstentum Regensburg, das Innviertel, das halbe Hausruckviertel sowie Salzburg und die ehemalige Fürstpropstei Berchtesgaden als Territorien hinzu. Im Gegenzug mussten das südliche Tirol und einige schwäbische Gebiete abgegeben werden. Durch den Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg vom 18. Mai 1810 und die jeweiligen Gebietsabtretungen wurde die heute noch bestehende Grenze geschaffen.


Krone des Königreichs Bayern (Schatzkammer der Münchner Residenz, 2013)

 

König Maximilians Minister Maximilian Graf von Montgelas gilt dabei als Schöpfer des modernen bayerischen Staates. Am 1. Mai 1808 wurde die Bayerische Konstitution erlassen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte gewährte und den König als Staatsorgan definierte. Der König mußte die Verfassung beeiden und war dieser damit unterworfen. Gleichzeitig beseitigte die Verfassung alle Relikte der Leibeigenschaft, die das alte Reich hinterlassen hatte. Durch die Religionsedikte vom 10. Januar 1803 und vom 14. Juni 1809 wurden alle drei christlichen Bekenntnisse gleichberechtigt – Katholiken, Reformierte und Lutheraner.

1807 wurden die ständischen Steuerprivilegien abgeschafft. 1805 wurden alle erblichen und käuflichen Ämter durch die große Dienstespragmatik abgeschafft. Das Münchner Regulativ von 1805 und das Judenedikt von 1813 gewährten den Israeliten im neuen Bayern erste Freiheiten.

Am 27. August 1807 führte Bayern als erstes Land der Welt eine Pockenimpfung ein. 1812 wurde die bayerische Gendarmerie gegründet. Durch ein neues Strafgesetzbuch, das Anselm von Feuerbach entworfen hatte, wurde 1813 die Folter abgeschafft.

Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1814/15 musste Bayern seine Zugewinne Tirol und Salzburg sowie das wiedergewonnene Innviertel großenteils wieder aufgeben. Es bekam aber zum Ausgleich linksrheinische Teile der Pfalz sowie fränkische Gebiete um Würzburg und Aschaffenburg zurück. Die neuen Grenzen wurden letztendlich durch den Vertrag von München 1816 festgelegt. Der badisch-bayerische Grenzstreit über die rechtsrheinische Pfalz wurde dann 1818 auf dem Aachener Kongress zugunsten Badens entschieden.

Am 2. Februar 1817 entließ der bayerische König Montgelas auf Drängen einiger seiner Gegner.

Königreich Bayern im Rheinbund 1806,
mit Tirol

Königreich Bayern im Rheinbund 1812,
mit Salzburg

Königreich Bayern im Deutschen Bund 1816,
mit der Pfalz

Verfassung des Königreiches

1818 erließ Maximilian I. Joseph die Verfassung von 1818, die im Gegensatz zur Verfassung von 1808 auch die Frage einer Volksvertretung regelte. Sie fügte zu den bürgerlichen Freiheiten noch politische Freiheiten hinzu. „Kein Land ist wohl jetzt in Europa, wo freier gesprochen, freier geschrieben, offener gehandelt wird als hier in Bayern“, jubelte Anselm von Feuerbach 1818. Die neue Verfassung sah eine Gliederung in zwei Kammern vor. In der ersten Kammer saßen Vertreter der Geistlichkeit und des Adels sowie weitere vom König ernannte Personen. Die zweite Kammer wurde nach einem indirekten Zensuswahlrecht besetzt. Mit ihr wurde Bayern zur konstitutionellen Monarchie. Die 1808 gewährte Verfassung des Königreiches Bayern, die 1818 weitgehend überarbeitet wurde, wurde in dieser Form (mit gewissen Ergänzungen und Änderungen) bis zum Ende der Monarchie 1918, also genau 100 Jahre lang, angewandt und ist bis heute die einzig wahre und souveräne Verfassung von Bayern.

Bayerisches Geld: Gulden und Kreuzer

Ab 1806 galt die bayerische Münzordnung im neuen Königreich, sie vereinheitlichte das Münzwesen im Königreich und beendete das Münzchaos, welches durch das alte Reich entstanden war. Der Begriff „Münze“ ist dabei wörtlich zu nehmen, denn bayerisches Papiergeld gab es erst 30 Jahre später. 60 Kreuzer hatten den Wert von einem Gulden. Geprägt wurden die bayerischen Münzen zentral in München durch das königliche Münzamt. Auch kleinste Werte der bayerischen Währung, wie z. B. Ein- und Sechs-Kreuzer-Stücke, trugen die Porträts der bayerischen Könige. Das bayerische Wappen mit Krone war immer auf der Gegenseite abgebildet.

Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank bekam 1836 das Privileg, bayerische Banknoten herauszugeben. Damit wurde sie zur bayerischen Notenbank. 100.000 Gulden in Banknoten zu 10 Gulden waren 1836 die Grundlage der neuen Ära der Geldwirtschaft im Königreich. Entgegen der Skepsis bayerischer Politiker und Banker wurden diese neuen Scheine bald zu einem akzeptierten und beliebten Zahlungsmittel. 1839 wurden erstmals auch bayerische 100-Gulden-Noten gedruckt. Ab 4. Dezember 1871 trat an die Stelle des bayerischen Guldens die reichseinheitliche, neue „Mark“.

Bayern in der Zeit des Deutschen Bundes

Nach dem Tod seines Vaters Maximilian I. am 13. Oktober 1825 folgte Ludwig I. Er machte Bayerns Hauptstadt München zu einem Zentrum von Kunst und Kultur. Der neue König gründete Universitäten und förderte eine Reform der Schulen im Königreich. Er sanierte den Staatshaushalt und sicherte die Finanzen des Königreiches durch Einsparungen in allen Bereichen, auch beim Militäretat. Durch den Londoner Vertrag von 1832 verpflichteten sich die europäischen Mächte Rußland, Frankreich und England, den bayerischen Prinzen Otto als neuen König von Griechenland einzusetzen. 1828 wurde der bayerisch-württembergische Zollverein gegründet. Nach der Julirevolution 1830 in Paris und der Ausbreitung der revolutionären Bewegung auf weite Teile Europas zeigte Ludwigs Politik zunehmend reaktionäre Tendenzen. Er führte die Zensur wieder ein und beseitigte die Pressefreiheit. Unter Ludwig I. steigerte sich der Einfluß der sogenannten Ultramontanen unter Karl von Abel. Abel behinderte u. a. auch die Bildung evangelischer Gemeinden, begünstigte Konvertiten zum Katholizismus und betonte die monarchische Autorität. Das Hambacher Fest 1832 in der Pfalz auf dem Hambacher Schloß bei Neustadt an der Weinstraße hatte seine Wurzeln in der Unzufriedenheit der pfälzischen Bevölkerung mit der bayerischen Verwaltung. 1834 trat Bayern dem Deutschen Zollverein bei.

Karikatur im Kladderadatsch, Pamphlet deutscher Nationalisten gegen das Königreich Bayern von 1865: Es bezeichnet Bayern als Höllenhund, der den Eingang zur Deutschen Einheit bewacht. Mit dem schwebenden Hut verweist der Zeichner darauf, dass Bayern die Königskrone erst durch den französischen Gewaltherrscher Napoleon I. erhalten hatte, oder aber darauf, dass Bayerns Verhalten im Interesse des aktuellen Kaisers Napoleon III. war.

 

1848 übernahm Maximilian II. nach der Abdankung seines Vaters wegen der Affäre mit Lola Montez die Regierungsgeschäfte. Unter seiner Regierung gab der Landtag liberale Reformen in den Bereichen Landtagswahlrecht, Pressezensur, Versammlungs- und Vereinsrecht sowie Gerichtswesen bekannt, ebenso die Bauernbefreiung. Die Umsetzung dieser Reformen nahm jedoch viel Zeit in Anspruch. Maximilians Vorhaben eines Gesetzes zur Judenemanzipation stieß auf starken Widerstand im Volk.

Die am 28. März 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung lehnte der neue König ab. Das löste den Pfälzischen Aufstand aus. Der König rief preußisches Militär zu Hilfe und am 10. Juni 1849 marschierte auch ein bayerisches Armeekorps in der Pfalz ein, wodurch der Aufstand niedergeschlagen wurde. Bayern beteiligte sich trotz preußischer Hilfe in der Pfalz nicht an der Erfurter Union, mit der der preußische König teilweise eine Deutsche Einheit herstellen wollte. In der Herbstkrise 1850 stand Bayern daher an der Seite Österreichs und marschierte auch mit seinen Truppen in Kurhessen ein, wo bayerisch-österreichische und preußische Armeen einander gegenüberstanden.

Zusammen mit seinem Minister Ludwig von der Pfordten betrieb Maximilian in den folgenden Jahren das Konzept der Trias-Politik, eines Dritten Deutschlands. Die deutschen Mittelstaaten unter Führung Bayerns sollten sich zur dritten Kraft neben den beiden Großmächten Preußen und Österreich entwickeln. Es beteiligte sich daher an den Würzburger Konferenzen. Allerdings waren die übrigen Staaten gegenüber Bayern ebenfalls mißtrauisch.

Schild in Bayern: K[önigliche] Post-Expedition und Telegraphen-Station (Foto von 2009)

 

Maximilian II. war bis zu seinem Tod am 10. März 1864 König von Bayern. Noch am gleichen Tag wurde sein ältester Sohn Ludwig als Ludwig II. zum König ausgerufen. Nach dem Bundesbeschluß vom 14. Juni 1866 gegen Preußen begann der Deutsche Krieg. Bayern kämpfte im Zuge des Mainfeldzugs an der Seite Österreichs gegen Preußen und erlitt in den Gefechten bei Uettingen am 26. Juli eine schwere Niederlage.

Bayern und die Reichsgründung

In der Folge gründete 1867 Preußen den Norddeutschen Bund. Bayern blieb außerhalb des Bundes und schloß sich auch nicht einem süddeutschen Staatenbund an, der im Prager Frieden vorgeschlagen worden war. Bayern genoß somit als Ergebnis des Krieges von 1866 die einzigen vier Jahre seiner Geschichte (1866–1870), in denen es de iure voll souverän = ohne Eingliederung in einen übergreifenden Staat oder Bund lebte. König Ludwig II. mußte jedoch am 22. August 1866 ein Schutz- und Trutzbündnis unterzeichnen. Damit war die bayerische Armee im Kriegsfall dem preußischen König als Bundesfeldherr unterstellt. Im Krieg gegen Frankreich 1870 kämpfte Bayern folglich an der Seite Norddeutschlands.

Mit den Novemberverträgen vom November 1870 wurde auch Bayerns Beitritt zum Norddeutschen Bund vorbereitet. Nur widerwillig und verspätet ratifizierte der bayerische Landtag die Reichsverfassung vom 1. Januar 1871, trat ihr und dem gesamtdeutschen Staat dennoch rückwirkend bei. Die Widerstände gegen einen Beitritt zum von Preußen dominierten neuen Reich waren beachtlich. Nur knapp, und nach großen Widerständen besonders der bayerischen Patriotenpartei, konnte die bayerische Regierung unter Ministerpräsident Otto von Bray-Steinburg die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichen.

Trotz der Widerstände gegen einen Beitritt zum Deutschen Reich konnte sich Bayern dabei als zweitgrößter Staat Reservatrechte sichern. Das bedeutete, daß in manchen Bereichen Bayern eine eigene Verwaltung anstelle der Reichsverwaltung haben durfte. So blieb es bei einer eigenen Armee, der eigenen Postverwaltung und der eigenen Eisenbahnverwaltung. Die Reservatrechte wurden in der Folge eifrig bewacht und durch repräsentative Bauwerke betont, wie dem Armeemuseum und dem Verkehrsministerium.

Das Königreich Bayern hatte weiterhin auch im Deutschen Reich das Recht auf eine eigene Außenpolitik und hatte daher auch eigene Diplomaten. Wegen der fortbestehenden außenpolitischen Kompetenzen Bayerns blieben auch die meisten auswärtigen Botschafter in München: Erst im Ersten Weltkrieg schlossen viele Botschaften und wurden nach Kriegsende aufgrund des Verlusts dieser Kompetenzen Bayerns nicht mehr eröffnet.

Am späten Abend des 9. Juni 1886 wurde der „Märchenkönig“ Ludwig II. auf Schloß Neuschwanstein festgenommen. Eine Kommission der Bayerischen Regierung teilte ihm mit, dass er entmündigt sei. Man verbrachte ihn noch in der Nacht auf Schloß Berg. Sein Onkel Luitpold übernahm tags darauf am 10. Juni als Prinzregent die Regentschaft. Als wenige Tage später, am 13. Juni 1886, Ludwig II. im Starnberger See bei Schloß Berg den Tod fand, wurde erbfolgegemäß sein jüngerer Bruder Otto König von Bayern.

Prinzregentschaft und Erster Weltkrieg

Da König Otto aufgrund einer Geisteskrankheit aber nicht regierungsfähig war, wurden von dem Prinzregenten Luitpold, er war der dritte Sohn Ludwigs I. und Bruder von Max II., weiterhin die Regierungsgeschäfte geführt. Dieser Interimszustand währte dann bis zu seinem Tode 1912 über ein Vierteljahrhundert.

Die „Prinzregentenzeit“, wie die Regentschaft Prinz Luitpolds häufig bezeichnet wird, gilt aufgrund der politischen Passivität Luitpolds als Ära der allmählichen Rückstellung bayerischer Interessen hinter die des Reichs. In Verbindung mit dem unglücklichen Ende der vorausgegangenen Herrschaft König Ludwigs II. wirkte dieser Bruch in der bayerischen Monarchie umso stärker. Die Verfassungsänderung von 1913 schließlich brachte nach Ansicht von Historikern den entscheidenden Bruch in der Kontinuität der Königsherrschaft, zumal diese Änderung vom Landtag als Volksvertretung bewilligt worden war und somit indirekt einen Schritt weg von der konstitutionellen hin zur parlamentarischen Monarchie bedeutete. Die Verbindung dieser beiden Entwicklungen wird heute als Hauptursache für das unspektakuläre und ohne Widerstände erfolgte Ende des bayerischen Königreiches im Zuge der Novemberrevolution von 1918 betrachtet. Nach dem Tod Luitpolds folgte dessen Sohn Ludwig zunächst ebenfalls als Prinzregent, er ließ sich allerdings nach einer vom Bayerischen Landtag beschlossenen Verfassungsänderung vom 4. November 1913 offiziell am 5. November zum König Ludwig III. ausrufen. Otto behielt aber bis zu seinem Tod 1916 seinen Königstitel, so daß Bayern zwei Könige (dem Titel nach) hatte.

Durch ein Wahlbündnis zwischen dem Bayerischem Zentrum (Katholiken), wie sich die Bayerische Patriotenpartei seit 1887 nannte, und der SPD wurde 1906 das bayerische Wahlrecht liberalisiert und damit an das des Reichstages angeglichen. Das Ende des Ersten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Monarchie in Bayern. Aufgrund der Versorgungsengpässe und der Verluste im Ersten Weltkrieg schwand der Rückhalt, den die Monarchie bisher im Volk hatte. Ein Übriges tat das militante Auftreten Ludwigs III., der für eine Vergrößerung Bayerns durch Annexionen nach einem siegreich beendeten Krieg eintrat. Seine Einstellung wurde als zu preußenfreundlich wahrgenommen. Im Zuge der Novemberrevolution rief Kurt Eisner am 7. November 1918 den Freistaat Bayern aus. König Ludwig III. war abgesetzt und mußte Bayern verlassen.

Wappen

Beschreibung: In einem Wappenzelt halten zwei auf den Hinterbeinen stehende gekrönte goldene Löwen mit den erhobenen Vorderpfoten zwischen sich das eigentliche bayerische Landeswappen, das aus sechs heraldischen Komponenten besteht. Im Hauptschild (4 Komponenten) zeigt das linke obere Feld einen nach links aufgerichteten goldenen Löwen vor schwarzem Hintergrund, den Pfälzer Löwen, das Wappenzeichen der Pfalz. Im rechten oberen Feld symbolisieren drei aufwärts zeigende silberne Spitzen auf rotem Grund („Fränkischer Rechen“) den Landesteil Franken. Rechts unten steht in silbernem Feld ein aufgerichteter, nach links schreitender blauer Löwe mit goldener Krone, Wappentier der Grafschaft Pfalz-Veldenz, stellvertretend für die nördliche Rheinpfalz. Links unten repräsentiert das Wappen der Markgrafschaft Burgau, ein goldener Pfahl auf weiß und rot schräg von links unten nach rechts oben gestreiftem Grund, den Landesteil Schwaben. Der Herzschild in den Landesfarben Weiß-Blau zeigt 42 teils silberne, teils blaue, diagonal von der rechten zur linken Seite aufsteigende Rauten (Rautenmuster). Die goldene Krone über dem Wappen symbolisiert das Königtum.

Geschichte: Die Rauten wurden vom Wappen der Grafen von Bogen im heutigen Landkreis Straubing-Bogen übernommen. Durch die Hochzeit von Ludmilla von Böhmen mit Ludwig I. von Bayern (1204) kam es in den Besitz der Wittelsbacher.

Wappen des Königreichs Bayern (Kupferstich von 1809)

Jugendstil-Staatswappen des Königreichs Bayern (1913) an der 23erKaserne, Kaiserslautern. (Entwurf: Rudolf Ritter von Perignon)

Gliederung

Kreise 1838 bis 1918

Die Kreise erhielten 1838 anstelle der Flußnamen die Bezeichnungen nach den alten Herzogtümern. Diese Bezeichnungen wurden später in die noch heute bestehenden Regierungsbezirke überführt, die als Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene weitgehend (bis auf die 1946 von Bayern losgelöste Pfalz) den heutigen Regierungsbezirken entsprechen.

Die 1838 verbliebenen Kreise gliederten sich in Bezirksämter. Die Vorläufer der Bezirksämter, die Landgerichte, waren ursprünglich zugleich Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, was als struktureller Fehler der bayerischen Verfassung galt, da damit die richterliche Unabhängigkeit berührt war, nachdem der Richter (in seiner Funktion des Verwaltungsbeamten, die der des heutigen Landrats entsprach) weisungsgebunden war. Erst 1862 wurde durch Einführung der Bezirksämter, denen die Verwaltungsgeschäfte übertragen wurden, dieser Mangel behoben. In der Pfalz bestanden bereits seit 1818 Landkommissariate neben den Landgerichten. Trotz dieser rational und gleichförmig erscheinenden Gebietsgliederungen blieb die gesellschaftliche Entwicklung im Königreich zunächst von erheblichen Integrationsproblemen gekennzeichnet.

Innerhalb des Königreichs Bayern genoß die Pfalz eine rechtliche und administrative Sonderstellung, da die bayerische Regierung wesentliche Errungenschaften der französischen Zeit beibehielt.

Das Königreich Bayern war ab 1871 zweitgrößter Staat des Deutschen Reichs, 75.865 km², bestehend aus dem größeren östlichen Hauptteil (69.928 km²) und aus dem westlichen vom Rhein gelegenen kleinen Gebietsteil der Pfalz (Rheinpfalz, Rhein-Bayern; 5937 km²).

  1. Oberbayern (Bezirkshauptstadt und Kreisregierung München)
  2. Niederbayern (Landshut)
  3. Pfalz (Speyer)
  4. Oberpfalz und Regensburg (Regensburg)
  5. Oberfranken (Bayreuth)
  6. Mittelfranken (Ansbach)
  7. Unterfranken und Aschaffenburg (Würzburg)
  8. Schwaben und Neuburg (Augsburg)

Bavaria in München

Könige

Liste der bayerischen Herrscher

Die Krone des Königreichs Bayern wurde nicht getragen, jedoch bei der Inthronisierung der bayerischen Könige und bei königlichen Begräbnissen auf dem Katafalk aufgestellt. Sie befindet sich heute in der Schatzkammer der Münchner Residenz.

Militär

1812 bis 1871

Szene aus demRusslandfeldzug 1812 (Schlacht von Borodino, Gemälde vonPeter von Hess, 1843) Würzburgisches Bataillon der kgl. bayerischen Landwehr um 1840 (Gemälde von Heinrich Ambros Eckert, 1858)
Im Russlandfeldzug (unter Napoleon) erlitt die bayerische Armee schreckliche Verluste. Bereits die Schlacht bei Polozk Mitte August 1812 forderte einen hohen Blutzoll; in Richtung Moskau stieß im Wesentlichen nur noch bayerische Kavallerie vor. Von den rund 33.000 Mann, die (einschließlich nachgeschickter Verstärkungen) 1812 ausmarschiert waren, kehrten nur etwa 4.000 zurück. Vom Kronprinzen und Wrede gedrängt, wandte sich König Max I. Joseph schweren Herzens von Frankreich ab und wechselte kurz vor der Völkerschlacht bei Leipzig ins Lager der Alliierten. Der Versuch Wredes, den Durchmarsch der Grande Armée 1813 in der Schlacht bei Hanau zu stoppen, endete für das von ihm kommandierte bayerisch-österreichische Korps mit einer glimpflichen Niederlage. Im für die Alliierten anfänglich glücklosen Frankreichfeldzug von 1814 machte er diese Schlappe wieder wett und konnte in den Schlachten bei Arcis-sur-Aube und Bar-sur-Aube wertvolle Siege über den ehemaligen Verbündeten erringen.

Nach dem Beschluß der Bundesexekution gegen Preußen durch den deutschen Bundestag in Frankfurt begann der Deutsche Krieg. Die am 10. Mai 1866 angeordnete Mobilmachung der bayerischen Armee wurde erst am 22. Juni abgeschlossen, zu diesem Zeitpunkt befand sich die preußische Armee bereits fast in Böhmen. Dieser Krieg verlief für die bayerische Armee sehr unglücklich. Der bayerische Oberbefehlshaber Prinz Karl, dem auch die süddeutschen Bundestruppen unterstanden, erfuhr, als er dem Königreich Hannover zur Hilfe eilte, in Meiningen von der Kapitulation der Hannoveraner nach der Schlacht bei Langensalza. Da die Preußen rasch vordrangen, war eine Vereinigung mit einem weiter westlich liegenden Bundeskorps unter Prinz Alexander von Hessen nicht möglich, worauf sich die bayerischen Truppen nach Kissingen zurückzogen. Nach heftigen Kämpfen wich die bayerische Armee nach Schweinfurt und Würzburg zurück. Dort konnten lediglich die Festung Marienberg und ein Stadtviertel gehalten werden. Am 1. August 1866 besetzte ein preußisches Reservekorps Nürnberg.

Als es 1869 im Rahmen der spanischen Thronkandidatur von Leopold von Hohenzollern zur Zuspitzung des Verhältnisses zwischen Frankreich und Preußen kam, ließ der bayerische Kriegsminister Siegmund von Pranckh am 14. Juli 1870 die beiden bayerischen Armeekorps mobilisieren. Das 1. Armeekorps unter Ludwig von der Tann und das 2. Armeekorps unter Jakob von Hartmann zogen im Rahmen der III. Armee unter Friedrich Wilhelm von Preußen in den Deutsch-Französischen Krieg (1870/71). Die bayerischen Truppen unter von Hartmann erstürmten Weißenburg, nahmen an der Schlacht bei Wörth, der Schlacht bei Beaumont, der Schlacht bei Sedan und der Belagerung von Paris erfolgreich teil. Über 5.000 bayerische Soldaten starben während des Krieges.

1871 bis 1918

Die Armee des Königreiches Bayern existierte bis ins Jahr 1918. Es bestand das Recht des bayerischen Königs auf den Oberbefehl über die bayerische Armee in Friedenszeiten (auf Grundlage der Militärkonvention vom November 1870). Im Rahmen des Ersten Weltkrieges kämpften die bayerischen Truppen unter dem Oberbefehl des Deutschen Reiches.

Weblinks